Mehr Frauen in Führungspositionen der Landesverwaltung
Ministerin Nonnemacher legt 8. Bericht zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) vor
- Erschienen am - PresemitteilungDer Frauenanteil in Brandenburgs Landesverwaltung steigt weiter – auch in Führungspositionen, und zum ersten Mal überhaupt ist die Hälfte der Beschäftigten in den höchsten Einkommensgruppen weiblich: Diese positiven Entwicklungen gehen aus dem 8. Bericht zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) hervor, den Gleichstellungsministerin Ursula Nonnemacher am vergangenen Dienstag dem Kabinett vorgelegt hat, und der dann an den Landtag Brandenburg zugeleitet wurde. Grundlage des Berichts, der einmal pro Legislaturperiode erstellt wird, sind aktuelle Daten des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg sowie die Ergebnisse einer Online-Befragung der Landesbehörden und ihrer jeweiligen Gleichstellungsbeauftragten. Neben einer Bestandsaufnahme enthält der Bericht zwölf konkrete Handlungsempfehlungen zur weiteren Umsetzung des LGG.
Ministerin Nonnemacher: „Der aktuelle LGG-Bericht zeigt, dass wir bei der Gleichstellung in unseren Landesbehörden erneut ein gutes Stück vorangekommen sind. Mit 54 Prozent ist mehr als die Hälfte aller Beschäftigten in den Landesbehörden weiblich. Besonders freue ich mich darüber, dass erstmals auch in den höchsten Einkommensgruppen die Hälfte der Stellen mit Frauen besetzt ist. Der Anteil von Frauen in Führungspositionen ist fast überall gestiegen. Auf dem Erreichten werden wir aufbauen. Als Landesregierung wollen wir Vorbild sein auch für private Unternehmen, damit in allen Aufgabenfeldern und Positionen Frauen und Männer die gleichen Berufs- und Einkommenschancen haben.“
Allein auf die Ministerien und die Staatskanzlei bezogen liegt der Frauenanteil sogar noch höher – nämlich bei 62 Prozent. Das Gleichstellungsministerium (MSGIV) nimmt in diesem Ranking mit 70,5 Prozent nach dem Justizministerium (71,5 Prozent) den zweiten Platz ein.
Seit 2019 wurden in den unmittelbaren Landesdienststellen 55 Prozent aller neu zu besetzenden Stellen auf Führungsebene an Frauen vergeben, bei den Personalstellen ohne Führungs- oder Leitungsverantwortung sind es 53 Prozent.
Der Bericht zeigt allerdings auch, dass noch nicht in allen Bereichen die vom Gesetz geforderte Parität erreicht ist. So beträgt der Frauenanteil im Brandenburger Beamtentum nur 44,5 Prozent. Zudem gibt es zwar in fast jeder Dienststelle behördliche Gleichstellungsbeauftragte und Gleichstellungspläne, allerdings fehlt es in Letzteren oft an konkreten Zielvorgaben. Zudem sind in fast allen Führungsebenen Frauen weiterhin in der Minderheit.
Zur weiteren Umsetzung des LGG empfiehlt der Bericht unter anderem eine verstärkte Unterstützung, Begleitung und Evaluation der Erstellung sowie Aktualisierung von Gleichstellungsplänen in allen Dienststellen der Landesverwaltung sowie konkrete quantitative und qualitative Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils in den Gleichstellungsplänen. Der Frauenanteil in Führungspositionen soll weiter erhöht werden, unter anderem durch spezielle Mentoring-Programme sowie eine verstärkte Nachbesetzung von Frauen bei altersbedingtem Ausscheiden männlicher Führungskräfte. Zudem sollen Modelle zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch in Führungspositionen entwickelt werden.
Empfohlen wird darüber hinaus eine generelle Stärkung der Rolle der Gleichstellungsbeauftragten in den Behörden, zum Beispiel durch eine verbesserte Umsetzung der verbindlichen Mitsprache- und Handlungsrechte der Beauftragten, insbesondere bei personellen Maßnahmen der Dienststellen, aber auch bei Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie/Pflege und Beruf sowie bei der Besetzung von Aufstiegs- sowie Führungspositionen in den Dienststellen.
Hintergrund
Das erste Landesgleichstellungsgesetz Brandenburgs trat 1994 in Kraft. 2013 wurde es umfänglich novelliert und 2018 leicht aktualisiert. Zielsetzung des Gesetzes ist es, die Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst zu erreichen, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie (für Frauen und Männer) zu fördern und die berufliche Situation von Frauen auch in der Privatwirtschaft zu verbessern.