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Geflügelpest: Stallpflicht in ausgewiesenen Risikogebieten Brandenburgs

- Erschienen am 07.01.2022 - Presemitteilung 008/2022

Seit Oktober tritt verstärkt die hochpathogene Aviäre Influenza (Geflügelpest oder Vogelgrippe) bei Wildvögeln aber auch bei Nutzgeflügel in Deutschland auf, vor allem an Nord- und Ostseeküste. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) schätzt das Risiko einer Übertragung des Erregers durch Wildvögel auf Hausgeflügelbestände als hoch ein. „Leider waren auch in Brandenburg bereits Geflügelbestände betroffen, Tiere mussten getötet werden. Das FLI warnt vor einer dramatischen Lage in diesem Winter und wir müssen mit weiteren Einträgen rechnen“, so Verbrauchschutzministerin Ursula Nonnemacher.

Im Land Brandenburg wurden in diesem Herbst und Winter bisher bereits vier Fälle von Geflügelpest bei Nutzgeflügel festgestellt, dabei mussten insgesamt rund 36.000 Tiere getötet werden. Auch bei Wildvögeln wurde bereits in sechs Fällen die Geflügelpest nachgewiesen.

Eine weitere Übertragung auf Hausgeflügel gilt es unter allen Umständen zu verhindern, der Kontakt zu Wildvögeln muss unterbunden werden. Unter Berücksichtigung der Risikoeinschätzung des FLI und in Abstimmung mit den Landkreisen ordnen wir deshalb die risikoorientierte Stallpflicht und weitere Schutzmaßnahmen für Hausgeflügel an. Der Erlass gilt für ausgewiesene Risikogebiete wie sogenannte Ramsar-Gebiete, Feuchtgebiete oder Uferflächen, in denen Wildvögel üblicherweise rasten. Insgesamt sind rund 15 Prozent der Landesfläche betroffen. Die Stallpflicht ist allerdings kein Allheilmittel, darum bitte ich Tierhalterinnen und Tierhalter zusätzlich um verstärkte Vorsicht und Aufmerksamkeit“, so Nonnemacher.

Mit dem Erlass ist in den Landkreisen und kreisfreien Städten unverzüglich in ausgewiesenen Risikogebieten die Aufstallung von Geflügel anzuordnen. Das Aufstallungsgebot soll ab dem 8. Januar 2022 gelten:

  • in einem Randstreifen von mindestens 1 km um Ramsar-Gebiete (ausgewiesene Feuchtgebiete) und weitere Wildvogeleinstandsgebiete, in denen ein erhöhtes Wildvogelaufkommen festgestellt wird. Diese Gebiete werden durch die Amtstierärzte in Abstimmung mit den unteren Umwelt- bzw. Naturschutzbehörden festgelegt (siehe Karte in der PDF).
  • in definierten Gebieten, in denen besonders viel Nutzgeflügel gehalten wird (siehe Karte in der PDF).
  • Zoologischen Einrichtungen wird empfohlen, nicht nur Geflügel, sondern auch gehaltene Vögel anderer Arten aufzustallen.

Bitte um erhöhte Aufmerksamkeit

Zur Minimierung des Risikos eines Erregereintrags in Nutzgeflügelhaltungen sind alle Geflügelhalter aufgefordert, sicherzustellen, dass ein Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln vermieden wird und die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnamen konsequent umgesetzt werden. Insbesondere ist die durch die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte in Risikogebieten angeordnete Stallpflicht strikt einzuhalten.

Im Falle von vermehrten Erkrankungen im Geflügelbestand oder Auftreten von erhöhten Tierverlusten ist unverzüglich der Amtstierarzt hinzuzuziehen.

Das Ministerium weist erneut auf die Pflicht aller Geflügelhalter zur Anmeldung ihrer Geflügelbestände bei dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt hin, sofern dies noch nicht erfolgt ist.

Der Erlass sieht auch ein verstärktes Wildvogelmonitoring in den Landkreisen und kreisfreien Städten insbesondere bei verendet aufgefundenen Wildvögeln vor.

Sofern Bürgerinnen und Bürger ein vermehrtes Wildvogelsterben beobachten, bitten wir die zuständigen Veterinärämter zu benachrichtigen.

Weitergehende Informationen zur Geflügelpest finden Sie auch auf den Seiten des FLI: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/ 

Übersicht über die risikobasierte Aufstallung von Geflügel im Land Brandenburg (in der PDF)

Die genauen Aufstallungsgebiete erfragen Sie bitte bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.