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Landestierschutzbeauftragte fordert vom Bund Änderungen am Tierschutzgesetz

- Erschienen am 06.03.2023 - Presemitteilung 078/2023

In einer fachlichen Stellungnahme an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft fordert Landestierschutzbeauftragte Dr. Anne Zinke Änderungen des Tierschutzgesetztes. Damit soll unter anderem der Schutz für landwirtschaftliche Nutztiere gestärkt, die Zucht von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen weiter eingedämmt und kontrolliert sowie der illegale Welpenhandel eingedämmt werden.

In ihrer Stellungnahme fordert Dr. Anne Zinke unter anderem die grundsätzliche Erlaubnispflicht für die Zucht und Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere, die Erweiterung und Spezifizierung der bestehenden Erlaubnispflicht für die Zucht von Tieren, die Ergänzung des „Qualzuchtparagraphen“ 11b im Tierschutzgesetz um spezifische Merkmale, eine Genehmigungspflicht für nachgewiesen unerlässliche und ethisch vertretbare Verpaarungen von Qualzuchten und die Einführung einer Meldepflicht für den Onlinehandel mit Tieren.

Landestierschutzbeauftragte Dr. Anne Zinke: „Diese Änderungen sind längst überfällig und unerlässlich, um unter anderem den Tierschutz bei Haltung, Zucht und Handel mit Tieren auf einen einheitlich hohen Standard zu heben, Verstöße gegen das geltende Tierschutzrecht weiter zu minimieren und Ahndungsmöglichkeiten von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz überhaupt zu ermöglichen. Tierschutz und das Wohlbefinden von Tieren muss für alle in der Obhut des Menschen befindlichen Tiere gleichermaßen gelten und denselben Stellenwert haben, unabhängig davon für welchen Zweck sie gehalten, gezüchtet oder verkauft werden.“

Die Stellungnahme wurde an das BMEL und andere wichtige Personen im politischen und fachlichen Raum mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung versandt.

Die Stellungnahme finden Sie unter: https://msgiv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/230301_Stellungnahme_Aenderung_TierSchG_LTSB-BB_Zinke.pdf