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Gesundheitsministerin Nonnemacher fordert vom Bund finanzielle Unterstützung für Krankenhäuser

- Erschienen am 05.12.2023 - Presemitteilung 269/2023

Steigende Betriebskosten und weniger Einnahmen: Die wirtschaftliche Lage vieler deutscher Krankenhäuser hat sich dramatisch verschlechtert. „Der Bund kommt seiner Finanzierungspflicht im Krankenhausbereich nicht nach. Die Sorge vor Insolvenzen ist deshalb groß. Es darf nicht zu einer kalten Strukturbereinigung kommen. Der Bund muss unverzüglich für eine auskömmliche Finanzierung der Krankenhäuser sorgen“, fordert Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher.

Ministerin Nonnemacher weiter: „Die Ankündigung des Universitätsklinikums Ruppin-Brandenburg, in Neuruppin zum Jahresende zwei Fachabteilungen aufgrund der schwierigen Finanzlage schließen zu müssen, zeigt wie dringend notwendig eine grundlegende Reform der Krankenhausfinanzierung ist. Die Krankenhäuser in Brandenburg leisten gute Arbeit, stehen aber unter hohem wirtschaftlichen Druck. Das System der Fallpauschalen hat die Krankenhäuser deutschlandweit zu stark ökonomischen Zwängen ausgesetzt. Auch die Corona-Pandemie und damit verbundene Belegungsausfälle wirken nach. Fachkräftemangel und erhöhte Qualitätsanforderungen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss, dem obersten Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, führen zu weiteren Ausfällen von Behandlungsmöglichkeiten und Erlösmöglichkeiten für die Kliniken. Hinzu kommen inflations- und tarifbedingte Kostensteigerungen. Damit es zu keiner Insolvenzwelle kommt, fordern wir vom Bund zeitnah ein Vorschaltgesetz für die existenzbedrohten Krankenhäuser, das die Betriebskosten bedarfsgerecht abdeckt.“

Bereits die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) hat mit ihrem Beschluss vom 13. Oktober 2023 vom Bund gefordert, die bislang nicht refinanzierten Kostensteigerungen der Jahre 2022 und 2023 rückwirkend und die Kostensteigerungen in den Folgejahren regelhaft zu kompensieren. „Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, noch im Jahr 2023 über ein Vorschaltgesetz ein einmaliges Nothilfeprogramm für existenzbedrohte Krankenhäuser in Höhe von 5 Milliarden Euro aufzulegen. Mit dieser vorgelagerten Maßnahme soll eine Stabilisierung der Krankenhauslandschaft erreicht werden. Dessen ungeachtet sind die bundesrechtlichen Regelungen für die Vergütung der Krankenhäuser baldmöglichst dahingehend anzupassen, dass Kostensteigerungen künftig vollständig und zeitnah berücksichtigt werden“, heißt es in dem MPK-Beschluss.

Hintergrund

Die Krankenhausfinanzierung erfolgt in Deutschland nach dem Prinzip der „dualen Finanzierung“: Die Finanzierung von Krankenhausbauinvestitionen ist eine bundesgesetzlich festgeschriebene Aufgabe der Länder. Die Betriebskosten der Krankenhäuser, also alle Kosten, die für die Behandlung von Patientinnen und Patienten entstehen, werden von den Krankenkassen finanziert.

Brandenburg hat eine stabile und verlässliche Finanzierung für die Krankenhäuser. Im Landeshaushalt stehen als Investitionspauschale jedes Jahr insgesamt 110 Millionen Euro für Investitionen bereit.

Neben der Krankenhausförderung stellt das Land erhebliche Mittel für die Kofinanzierung der Bundesprogramme zur Verfügung. So ist die Kofinanzierung des Krankenhausstrukturfonds II und des Krankenhauszukunftsfonds vollumfänglich gesichert – das sind in dieser Legislatur zusammen insgesamt rund 227 Millionen Euro Landesmittel.

Mit dem „Sonderförderprogramm Krisenbewältigung der Krankenhäuser“ erhalten die 54 Krankenhäuser im Land Brandenburg angesichts der krisenbedingten Preissteigerungen in diesem Jahr zusätzlich 95 Millionen Euro aus dem „Brandenburg-Paket“. Im Jahr 2024 sollen mit dem „Sonderförderprogramm Krisenbewältigung der Krankenhäuser“ weitere 95 Millionen Euro aus dem „Brandenburg-Paket“ kommen.

Mit der Förderrichtlinie „Green-Care-and-Hospital-Soforthilfe“ unterstützt das Land zudem Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe zusätzlich dabei, ihre Energieversorgung nachhaltig umzustellen – zum Beispiel mit einer energetischen Gebäudesanierung oder mit Energieeinsparmaßnahmen. Aus dem „Brandenburg-Paket“ stehen dafür in diesem Jahr 32,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Bereits im Herbst 2022 hatte das Land die Krankenhäuser im Rahmen des Corona-Rettungsschirms zusätzlich mit 82,45 Millionen Euro für coronabedingte investive Mehrausgaben unterstützt.