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Gesundheitsministerin Nonnemacher: „Wir stehen an der Seite unserer Krankenhäuser“

Krankenhaus am Naëmi-Wilke-Stift Guben nutzt Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung für Umstrukturierung

- Erschienen am 04.09.2024 - Presemitteilung 152/2024

Für das Krankenhaus am Naëmi-Wilke-Stift Guben wurde beim zuständigen Amtsgericht Cottbus ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Das hat das Naëmi-Wilke-Stift heute mitgeteilt. Dazu erklärt Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Wir stehen fest an der Seite unserer Krankenhäuser. Das Naëmi-Wilke-Stift leistet sehr gute Arbeit. Das Krankenhaus ist Teil des Krankenhausplans, und wir sehen den Standort auch in Zukunft im Krankenhausplan des Landes Brandenburg. Das Land hat in den letzten Jahren durch eine zielgenaue Planung mit der Orthopädie, der Schmerzbehandlung und der Gastroenterologie die Grundlage für nachhaltige Versorgungsschwerpunkte geschaffen. Dies ist jetzt die Grundlage für die geplante Umstrukturierung in Guben. Das Land steht weiter zu diesem Standort und wird den Umstrukturierungsprozess eng begleiten. Wir sind überzeugt, dass das Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung auch hier erfolgreich sein wird.“ In Brandenburg ist Guben nach Spremberg aktuell das zweite Krankenhaus, das das Instrument des Schutzschirmverfahrens nutzt, um neben einer Unternehmenssanierung auch ein zukunftsfähiges Konzept für den Gesundheitsstandort zu entwickeln und umzusetzen.

Gesundheitsministerin Nonnemacher betont: „Viele Krankenhäuser in Deutschland stehen wirtschaftlich mit dem Rücken zur Wand. Die Rahmenbedingungen haben sich in den vergangenen Jahren immer weiter verschlechtert. Betriebskosten stiegen inflations- und tarifbedingt, gleichzeitig brechen Einnahmen weg. Deswegen ist eine Reform der Krankenhausfinanzierung dringend notwendig. Die Finanzierung von Betriebskosten der Krankenhäuser fällt in die Zuständigkeit des Bundes. Durch die ausbleibende Überbrückungsfinanzierung des Bundes bis zum Wirken der Krankenhausreform kommen bundesweit immer mehr Krankenhäuser in existenzielle Schwierigkeiten. Die Kliniken benötigen jetzt finanzielle Sicherheiten und Hilfen. Eine Überbrückungsfinanzierung für die Krankenhäuser ist eine Hauptforderung der Länder. Das ist eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen dieser großen Reform.“

Krankenhäuser müssen sich unter den gegebenen Bedingungen auch weiterentwickeln. Brandenburg hat hier schon früh Konzepte entwickelt. „Das übergreifende Ziel unserer Krankenhausplanung ist eine bedarfsgerechte, flächendeckende und für alle Patientinnen und Patienten gut erreichbare medizinische Versorgung. Seit Jahren ist es eine erklärte Strategie, Krankenhäuser der Grundversorgung zu ambulant-stationären Gesundheitszentren weiterzuentwickeln. Für Brandenburg geht es bei der Krankenhausreform nicht um Standortschließungen, sondern um die bedarfsgerechte Weiterentwicklung und Sicherung der Standorte in enger Abstimmung mit den Versorgungsakteuren und der kommunalen Familie. Kein Krankenhausstandort wird aufgegeben“, so Ministerin Nonnemacher.

Hintergrund

Die Krankenhausfinanzierung erfolgt in Deutschland nach dem Prinzip der „dualen Finanzierung“: Die Finanzierung von Krankenhausbauinvestitionen ist eine bundesgesetzlich festgeschriebene Aufgabe der Länder. Die Betriebskosten der Krankenhäuser, also alle Kosten, die für die Behandlung von Patientinnen und Patienten entstehen, werden von den Krankenkassen finanziert.

Brandenburg hat eine stabile und verlässliche Finanzierung für die Krankenhäuser. Im Landeshaushalt stehen als Investitionspauschale jedes Jahr insgesamt 110 Millionen Euro für Investitionen bereit.

Das Land hat die Krankenhäuser bei der Krisenbewältigung zusätzlich unterstützt: Mit dem „Sonderförderprogramm Krisenbewältigung der Krankenhäuser“ erhielten die 54 Krankenhäuser im Land Brandenburg angesichts der krisenbedingten Preissteigerungen in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 95 Millionen Euro aus dem „Brandenburg-Paket“. Bereits im Herbst 2022 hatte das Land die Krankenhäuser im Rahmen des Corona-Rettungsschirms zusätzlich mit 82,45 Millionen Euro für coronabedingte investive Mehrausgaben unterstützt. Mit der Förderrichtlinie „Soforthilfeprogramm Green Care and Hospital“ stehen in den Jahren 2023 und 2024 rund 66 Millionen Euro für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zur Verfügung, um die Energieversorgung nachhaltig umzustellen.

Guben ist ein Krankenhaus der Grundversorgung. Träger ist das Naëmi-Wilke-Stift. Das Krankenhaus verfügt laut Krankenausplan über 151 vollstationäre Betten und drei medizinischen Abteilungen: Orthopädie, Chirurgie und Innere Medizin. Das angegliederte EndoProthetikZentrum der Maximalversorgung ist seit vielen Jahren ein regionales Kompetenzzentrum für künstliche Hüft- oder Kniegelenke bzw. Schultergelenke. Das Naëmi-Wilke-Stift geht auf eine Privatstiftung des Gubener Hutfabrikanten Friedrich Wilke im Jahr 1878 zurück.