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Ferienzuschüsse für Familien: Anträge für Herbstferien jetzt stellen

- Erschienen am 04.09.2022 - Pressemitteilung 367/2022

Das Familienministerium unterstützt Brandenburger Familien mit geringem Einkommen bei ihrem Urlaub. Für die Ferienzuschüsse stehen in diesem Jahr 370.000 Euro aus dem Landeshaushalt zur Verfügung. Bis Ende August wurden bereits über 1.020 Anträge bewilligt; im Durschnitt wurden rund 300 Euro pro Familie ausgezahlt. Da die Antragsfrist sechs Wochen vor Reisebeginn ist, sollten Anträge für Urlaube in den Herbstferien (24.10.-05.11.22) jetzt gestellt werden.

Familienministerin Ursula Nonnemacher: „Ein gemeinsamer Urlaub ist wesentlicher Bestandteil des Familienlebens, fördert den Zusammenhalt und eröffnet neue Perspektiven. Viele Familien in Brandenburg könnten sich ohne Unterstützung keinen Urlaub leisten. Das betrifft vor allem Alleinerziehende und kinderreiche Familien. Gerade für Kinder ist das Verreisen in den Ferien etwas ganz Besonderes. Die gemeinsamen Erlebnisse mit der Familie stärken sie und verstärken die Bindung in der Familie. Ferienzeit ist Familienzeit – das unterstützen wir.“

Die Ferienzuschüsse betragen zehn Euro pro Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied und werden einmal jährlich gewährt. Gefördert werden Familienferienreisen in Quartiere, die als Beherbergungsbetriebe beziehungsweise Ferienunterkünfte betrieben werden. Weiterhin sind Familienreisen mit gemieteten Wohnwagen bzw. Wohnmobilen sowie auf Zeltplätzen förderfähig.

Ferienzuschüsse können Familien in Anspruch nehmen, die in Brandenburg wohnen und nur über ein geringes Einkommen verfügen. Der Zuschuss soll für mindestens zwei und höchstens 13 Übernachtungen gewährt werden und muss mindestens sechs Wochen vor Reiseantritt beantragt werden.

Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Alle Informationen zu den Förderbedingungen sowie die Antragsformulare gibt es beim Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg, Dezernat 53, Lipezker Straße 45, 03048 Cottbus, Telefon: 0355 2893-853 oder unter https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/zuwendungen/familie/