Aufnahmesoll reduziert: Kommunen müssen in 2023 voraussichtlich 19.253 Geflüchtete aufnehmen
- Erschienen am - PresemitteilungDie Landesregierung hat das vorläufige Aufnahmesoll 2023 für die Verteilung von Geflüchteten auf der Grundlage aktueller Zahlen reduziert. So müssen die Kommunen in diesem Jahr voraussichtlich insgesamt 19.253 Geflüchtete aufnehmen und unterbringen. Das bisherige Aufnahmesoll lag bei 25.753. Damit wurde die Zahl um 6.500 verringert. Das Integrationsministerium hat den Landkreisen und kreisfreien Städten das angepasste Aufnahmesoll 2023 heute mitgeteilt. In diesem Jahr wurden von Januar bis Juli 7.346 Personen aus Erstaufnahmeeinrichtungen auf die Kommunen verteilt. 2022 haben die Kommunen insgesamt 38.941 Geflüchtete aufgenommen, darunter viele Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine.
Die Anpassung des Aufnahmesolls folgt einem in der Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung (§ 3 Absatz 2) definierten Verfahren. Danach gilt: Weichen die tatsächlichen Zugangszahlen im Bereich der Erstaufnahme von der prognostizierten Anzahl ab oder liegt für das jeweilige Kalenderjahr keine aktuelle Mitteilung zur voraussichtlichen Anzahl der Zugänge von Asylbegehrenden nach § 44 Absatz 2 Asylgesetz vor, ist das jährliche Aufnahmesoll einer Kommune auf der Grundlage einer einvernehmlichen Zugangseinschätzung des Sozialministeriums mit dem Innenministerium und dem Finanzministerium zu ermitteln.
Integrationsministerin Ursula Nonnemacher erklärt dazu: „Brandenburg steht zu seiner humanitären Verantwortung und hilft Menschen, die vor Verfolgung, Krieg und Katastrophen fliehen müssen. Angesichts mehrerer aktueller Großkrisen ist das derzeit für alle eine besondere Herausforderung. Den Kommunen ist es auch mit zusätzlicher Unterstützung durch das Land bislang insgesamt erfolgreich gelungen, in kurzer Zeit zusätzliche Unterbringungskapazitäten zu schaffen. Sie mussten zudem deutlich weniger Geflüchtete unterbringen, als zu Beginn des Jahres noch zu erwarten war. Aus diesem Grund haben wir gemeinsam entschieden, das Aufnahmesoll zu reduzieren. Im Mittel der vergangenen zehn Jahre verteilten sich die tatsächlichen Aufnahmezahlen in etwa ausgeglichen auf die erste und zweite Jahreshälfte. Allerdings stellen der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und die weltweiten Fluchtbewegungen eine besondere Situation dar. Niemand kann wirklich abschätzen, was in den kommenden Monaten noch passieren wird.“
Ministerin Nonnemacher betont: „Es gibt in Brandenburg viele gute Beispiele für gelungene Integration. Wir sehen landesweit Humanität und große Solidarität gegenüber Geflüchteten. In Brandenburg gibt es unzählige zivilgesellschaftliche Initiativen und Einzelpersonen, die Migrantinnen und Migranten unterstützen, die eine Willkommenskultur und das Zusammenleben in Vielfalt vor Ort gestalten. Das ist gut und wichtig. Zuwanderung ist eine große Chance für Brandenburg. Klar ist: Ohne Zuwanderung müssten aufgrund der demografischen Entwicklung viele Angebote abgebaut werden, würde das Arbeitsangebot deutlich sinken. Wir können unseren Wohlstand und Wirtschaftswachstum nur mithilfe einer starken Zuwanderung halten. Ohne dauerhafte Zuwanderung, ohne Menschen mit Migrationsgeschichte wird hier vieles nicht mehr funktionieren. Das ist die Realität.“
In den vergangenen zehn Jahren haben die Landkreise und kreisfreien Städte in Brandenburg pro Jahr wie folgt Flüchtlinge aufgenommen:
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2.756 |
5.313 |
25.617 |
9.287 |
4.340 |
3.268 |
3.612 |
2.738 |
3.963 |
38.941 |
Nach den aktuell vorliegenden Zahlen der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH) haben die Landkreise und kreisfreien Städte in den ersten sieben Monaten des Jahres 2023 insgesamt 7.346 Personen aufgenommen. Diese Zahl umfasst sowohl Zuweisungen aus der ZABH als auch Direktzugänge Vertriebener in die Kommunen; auch Nachmeldungen und humanitäre Aufnahmen über die ZABH sind darin enthalten.
Um die Kommunen zu entlasten, hat das Land Brandenburg mit Wirkung vom 1. Juli 2023 die Praxis der Verteilung von Geflüchteten auf die Kommunen umgestellt. Personen, die keine konkrete Aussicht auf einen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel haben, werden nicht mehr weitergeleitet. Stattdessen verbleiben sie in der Zuständigkeit der ZABH und werden an den Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht und versorgt. Die Dauer für einen Verbleib in der Erstaufnahme ist nach gesetzlichen Vorgaben aktuell auf maximal 18 Monate befristet.
Die Landesregierung unterstützt die Kommunen bei der Unterbringung und Versorgung Geflüchteter in diesem Jahr zusätzlich mit rund 57,4 Millionen Euro aus dem „Brandenburg-Paket“. Damit wurde unter anderem die Investitionspauschale für die Schaffung neuer Unterkünfte deutlich angehoben und mehr Geld für Integrationsangebote zur Verfügung gestellt.
Hintergrund
Die Aufnahme und vorläufige Unterbringung von Geflüchteten ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Rechtsgrundlage ist das Landesaufnahmegesetz. Die Verteilung erfolgt auf der Grundlage einer vorrangig die Einwohnerzahl berücksichtigenden Quote. Nach der Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung erfolgt die erste Mitteilung des jährlichen Aufnahmesolls jeweils bis spätestens zum 31. März. Das Aufnahmesoll der Kommunen ist wenigstens kalenderhalbjährlich zu überprüfen. Unter- und Überschreitungen des Aufnahmesolls einer Kommune aus dem jeweiligen Vorjahr sind zu verrechnen.