Hitze am Arbeitsplatz – Nonnemacher appelliert an Beschäftigte und Arbeitgeber
- Erschienen am - PresemitteilungTemperaturen um 30 Grad und mehr – worüber sich viele Menschen in der Freizeit oder in den Ferien freuen, kann am Arbeitsplatz zur Qual werden und birgt gesundheitliche Risiken. Gesundheits- und Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher appelliert deshalb an Beschäftigte, auf sich zu achten und an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, ihr Personal bei hochsommerlichen Temperaturen am Arbeitsplatz besonders zu schützen: „Hitze führt zu erhöhter Herz-Kreislaufbelastung, sinkender Leistungsfähigkeit, Müdigkeit und Konzentrationsschwäche, auch das Risiko eines Arbeitsunfalls steigt. Die Gefahr von Hitze am Arbeitsplatz darf nicht unterschätzt werden.“
Ministerin Nonnemacher: „Ausreichendes Trinken ist natürlich das wichtigste Mittel zur Selbsthilfe. Bei hohen Temperaturen wie sie jetzt vorherrschen, bedeutet das, mindestens drei Liter Flüssigkeit am Tag. Besonders geeignet sind Mineralwasser, ungesüßte Früchte- und Kräutertees oder verdünnte Fruchtsäfte. Bei Symptomen wie Übelkeit, Schwindel oder sogar Erbrechen und Störung des Bewusstseins muss unbedingt gehandelt werden, denn dies sind erste Anzeichen für einen drohenden Hitzschlag.“
Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdung für Leben und Gesundheit zu vermeiden und verbleibende Gefährdungen gering zu halten. Bei hohen Temperaturen bietet die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 Raumtemperatur eine konkrete Hilfestellung: Klettert die Lufttemperatur im Arbeitsraum über die 26 Grad-Marke, sollen die Dienststellen wirksame Maßnahmen ergreifen, ab 30 Grad müssen sie dies tun.
Geschlossene Räume lassen sich über Nacht oder in den frühen Morgenstunden durch geöffnete Fenster auskühlen und tagsüber durch Jalousien vor Überhitzung schützen. Schwere körperliche Arbeit in den heißen Stunden sollte vermieden oder zumindest verringert werden, zusätzlich helfen kurze Ruhephasen. Ein kostenloses Angebot alkoholfreier Getränke und vor allem flexible Arbeitszeiten erleichtern den Arbeitsablauf. So sollte die Möglichkeit angeboten werden, morgens früher mit der Arbeit zu beginnen, um hohen Temperaturen am Nachmittag auszuweichen.
Vor allem werdende oder stillende Mütter, ältere und gesundheitlich gefährdete Beschäftigte – wie chronisch Kranke, Menschen mit Behinderung oder medikamentöser Behandlung – benötigen besonderen Schutz vor zu hohen Temperaturen am Arbeitsplatz. Für diese Menschen muss es bereits ab Temperaturen von 26 Grad eine angepasste Gefährdungsbeurteilung geben. Beim Arbeiten im Freien ist (gemäß der Arbeitsstättenverordnung, § 3a, Anhang 5.1) darauf zu achten, dass die Beschäftigten nicht gesundheitsgefährdenden äußeren Einwirkungen wie zum Beispiel UV-Strahlung oder erhöhten Konzentrationen von Luftschadstoffen ausgesetzt sind.
Umfangreiche Informationen und Empfehlungen sowohl für das Arbeiten an heißen Sommertagen in Innenräumen als auch bei Arbeit im Freien bietet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA - Klima am Arbeitsplatz - Empfehlungen für heiße Sommertage in Arbeitsstätten - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.