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Gesundheitsministerin Nonnemacher: „Organspende betrifft alle“

Tag der Organspende am 4. Juni

- Erschienen am 03.06.2022 - Pressemitteilung 234/2022
Organspendeausweis, Foto: © fovita / Fotolia Foto: © fovita / Fotolia

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher ruft vor dem bundesweiten „Tag der Organspende“ (4. Juni) alle Brandenburgerinnen und Brandenburger dazu auf, sich über eine mögliche Organspende zur informieren und ihre persönliche Entscheidung schriftlich festzuhalten: „Organspende betrifft uns alle. Jeder Mensch kann plötzlich und unerwartet auf ein Spender-Herz oder eine Niere angewiesen sein. Denken Sie darüber nach, ob Sie im Fall der Fälle spenden würden. Treffen Sie bewusst Ihre Entscheidung, sprechen Sie mit Ihrer Familie darüber und überlassen Sie das nicht den Angehörigen in einer ohnehin schon schwierigen Situation.“

Die Zahl der postmortalen Organspender stagniert im Land Brandenburg auf niedrigem Niveau. Nach einem Corona-bedingten Tiefstand gab es einen leichten Anstieg im Jahr 2021. Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organspende stieg die Zahl der Verstorbenen, denen Organe entnommen wurden, von 13 im Jahr 2020 auf 21 im vergangenen Jahr (2019: 20). Auch bundesweit stieg die Zahl der Organspender im vergangenen Jahr leicht auf 933 (2020: 913). Nach Angaben der Stiftung Eurotransplant warteten zu Jahresbeginn 8.458 Menschen in Deutschland auf ein Spenderorgan, in Brandenburg waren es 301.

Ministerin Nonnemacher: „Leider wird das Thema Organspende immer noch tabuisiert. Auch Fake-News wie die, dass potentielle Organspender bei einem Notfall nicht behandelt würden, tragen zu Verunsicherung und Ängsten bei. Es ist gut, dass der jährliche Tag der Organspende sachlich aufklärt. Nur wer informiert ist, kann eine bewusste Entscheidung treffen und nach dem eigenen Tod andere Leben retten. Eigentlich ist die positive Einstellung zum Thema Organ- und Gewebespende in Deutschland mit 84 Prozent sehr hoch und trotzdem besitzt weniger als die Hälfte der Bürgerinnen und Bürger einen Organspendeausweis.“

Um das Thema stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken, ist seit dem 1. März das Bundesgesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende in Kraft. Damit sollen die Bürgerinnen und Bürger regelmäßig zu ihrer Bereitschaft zur Organspende befragt werden. Zudem ist der Aufbau eines Organspende-Registers geplant. Darin soll jede und jeder die Entscheidung über eine Organspende online dokumentieren, ändern oder auch widerrufen können.

Organe dürfen in Deutschland nur entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt hat. Die Zustimmung kann zum Beispiel auf einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung festgehalten werden. Ist im Todesfall der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, werden die Angehörigen nach einer Entscheidung im Sinne der oder des Verstorbenen gefragt.

Organe können nur Verstorbene spenden, bei denen der Tod unter bestimmten Bedingungen eingetreten ist. Voraussetzung für eine Organspende ist, dass die gesamten Hirnfunktionen unumkehrbar ausgefallen sind. Dieser Zustand ist als Hirntod bekannt. Der Hirntod ist ein seltenes Phänomen, sodass nur wenige Verstorbene überhaupt für eine Organspende infrage kommen.

Zu den Organen, die durch eine Transplantation ersetzt werden können, gehören Herz, Lunge, Niere, Leber, Bauchspeicheldrüse und Darm. Außerdem kann Gewebe wie die Hornhaut der Augen, Teile der Haut, Herzklappen sowie Teile der Blutgefäße, des Knochengewebes, des Knorpelgewebes und der Sehnen transplantiert werden.

Der bundesweite Tag der Organspende findet seit 1983 immer am ersten Samstag im Juni statt. Nach zwei Jahren Pause gibt es wieder eine zentrale Vor-Ort-Veranstaltung, in diesem Jahr in Mainz. Mehr: https://www.tagderorganspende.de/).

Ausführliche Informationen zum Thema Organspende: https://www.organspende-info.de/