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Landesbehindertenbeauftragte Armbruster fordert mehr Inklusion in Brandenburg

Appell zum Tag der Menschen mit Behinderungen

- Erschienen am 02.12.2024 - Presemitteilung 199/2024

Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember mahnt Brandenburgs Landesbehindertenbeauftragte Janny Armbruster die konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention an und fordert mehr Anstrengungen für eine inklusive Gesellschaft in Brandenburg. Vor allem in den Bereichen Barrierefreiheit, inklusive Bildung und Arbeit gebe es noch erheblichen Nachholbedarf, sagt sie. Der Gedenk- und Aktionstag hat das Ziel, weltweit das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Probleme von Menschen mit Behinderung wachzuhalten und den Einsatz für die Würde, Rechte und das Wohlergehen dieser Menschen zu fördern. Im Land Brandenburg leben rund 508.000 Menschen mit Behinderungen. darunter 335.000 mit einer Schwerbehinderung.

2009 hat Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ratifiziert und sich damit dazu verpflichtet, bestehende Barrieren zu beseitigen und sich aktiv für eine inklusive Gesellschaft einzusetzen. Seit 2013 verfügt Brandenburg über die rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung der UN-BRK. Ein Mehr an Inklusion ist demnach gegeben. Dennoch zeigten die Ergebnisse der zweiten Staatenprüfung zum Stand der Umsetzung der UN-BRK aus dem Jahr 2023, dass die UN-BRK in Deutschland besser umgesetzt werden muss. Deutschland erntete zum Teil sehr deutliche Kritik, verbunden mit Empfehlungen und Forderungen.

Landesbehindertenbeauftragte Janny Armbruster: „Die Staatenprüfung im vergangen Jahr hat ergeben, was ich in meiner täglichen Arbeit von den Menschen mit Behinderungen widergespiegelt bekomme: Auch im Land Brandenburg haben wir vor allem in den Bereichen Barrierefreiheit, inklusive Bildung und Arbeit erheblichen Nachholbedarf. Um den menschenrechtlichen Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention nachzukommen, setze ich mich dafür ein, die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu gewährleisten und zu unterstützen. Dazu gehört, das individuelle Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen zu wahren und es ihnen zu ermöglichen, außerhalb von Sonderstrukturen zu lernen, zu leben und zu arbeiten. Momentan kann nicht von einem tatsächlichen individuellen Wunsch- und Wahlrecht gesprochen werden, da Kindern und Erwachsenen mit Behinderungen der Weg über die Sonderstrukturen geradezu empfohlen wird. Auch wenn der inklusive Gedanke von den Institutionen häufig sehr hoch eingeordnet wird, ist die gelebte Praxis vielerorts deutlich exklusiver. Sonderstrukturen sollten konsequent und flächendeckend zugunsten inklusiver Lösungen abgebaut werden. Nur auf diese Weise können die etablierten Strukturen systemischer Benachteiligung und die daraus resultierenden Exklusionskreisläufe überwunden werden. Das gilt für Brandenburg ebenso wie für ganz Deutschland.“

Die Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen haben ihre Forderungen kürzlich in zwei Treffen konkretisiert:

Leipziger Erklärung der Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen

Am 24. Oktober 2024 fand in Leipzig ein Gespräch zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen und der Umsetzung der UN-BRK zwischen den Regierungschefinnen und -chefs der Länder mit der Konferenz der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern statt. Im Rahmen der Jahreskonferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben die Landesbehindertenbeauftragten am Ende die „Leipziger Erklärung“ verabschiedet, in deren Mittelpunkt die Inklusion von Menschen mit Behinderungen und die Umsetzung der UN-BRK steht. Beraten wurde dabei insbesondere über die Umsetzung in den Bereichen Bildung und Arbeit sowie Wohnen, Gesundheit und Fachkräfte.

Link: https://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Downloads/DE/AS/PublikationenErklaerungen/20241024_Leipziger_Erklaerung.html 

„Bremer Appell“: 30 Jahre Benachteiligungsverbot in der deutschen Verfassung: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden

Am 15. November 2024 jährte sich die Ergänzung des Artikels 3 Absatz 3 Grundgesetz um den Satz: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ zum 30. Mal. Damals wurde eine verfassungsrechtliche Lücke geschlossen und eine Grundlage für die in Bund und Ländern geltenden Gleichstellungsgesetze geschaffen. Die verbesserte Rechtsstellung von Menschen mit Behinderungen in vielen Lebensbereichen hat bislang jedoch nicht zu einer umfänglichen Gleichberechtigung geführt. Menschen mit Behinderungen spüren in ihrem Alltag von der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben oft noch nicht genug und werden auch heute noch vielfach diskriminiert.

Am 15. November 2024 verabschiedete daher die 68. Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen in Bremen den „Bremer Appell“. Darin fordern sie eine an den Grundrechten und der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausgerichtete Politik in Deutschland.

Link: https://barrierefrei.bremen.de/bremer-appell