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Landesbehindertenbeauftragte Armbruster: „Reform der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen endlich einleiten“

Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember

- Erschienen am 02.12.2023 - Presemitteilung 267/2023
Janny Armbruster

Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen (3. Dezember) weist Brandenburgs Landesbehindertenbeauftragte Janny Armbruster auf notwendige Veränderungen im Bereich der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen hin: „Wir brauchen endlich eine grundlegende Reform. Menschen mit Behinderungen muss ein inklusives Arbeiten ohne Barrieren im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention ermöglicht werden. Werkstätten sind laut Gesetz Orte der Rehabilitation, die auf den ersten Arbeitsmarkt vorbereiten sollen. Das gelingt bei einer durchschnittlichen Übertrittsquote von unter einem Prozent aber viel zu selten. Zu viele Beschäftigte bleiben dort dauerhaft, und das zu deutlich schlechteren Löhnen. Das System muss inklusiver und gerechter werden!“

Die UN-Behindertenrechtskonvention wurde von Deutschland im Jahr 2009 ratifiziert. Artikel 27 spricht die staatliche Pflicht aus, durch geeignete Schritte die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit für Menschen mit Behinderungen zu sichern und zu fördern. Der Artikel beinhaltet zudem, dass Menschen mit Behinderungen ein Recht auf die Möglichkeit der Arbeit in einem offenen, einbeziehenden und zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld haben.

Landesbehindertenbeauftragte Armbruster: „Arbeit hat einen sehr hohen Stellenwert im Leben von Menschen mit und ohne Behinderungen. Sie dient nicht nur der Existenzsicherung, sondern erfüllt soziale Bedürfnisse. Die Ergebnisse der ‚Werkstatt-Studie‘ vom Bundessozialministerium zeigen, dass Deutschland im Bereich der Arbeit an seinem ausgeprägten System der Segregation von Menschen mit Behinderungen festhält. Die schlechte Bezahlung weit unter dem Mindestlohn und die geringe Vermittlungsquote der Menschen mit Behinderungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch die Werkstätten wird schon seit vielen Jahren kritisiert. Ein inklusiver Arbeitsmarkt gemäß Artikel 27 UN-Behindertenrechtskonvention ist über die Beschäftigung in einer Werkstatt in ihrer heutigen Form als Einrichtung nur für Menschen mit Behinderungen und auch aufgrund des in sich konkurrierenden Dreifachmandates von Rehabilitation, Inklusion bei gleichzeitigem Wirtschaftlichkeitsauftrag nicht erreichbar. Darauf hat im September dieses Jahres noch einmal nachdrücklich der Ausschuss zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verwiesen. Das System der Werkstätten, sei nicht mit der UN-BRK vereinbar. Vor allem monierten deren Mitglieder eine geringe Zahl von Übergängen aus den Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.“

Auch die Beauftragten des Bundes und der Länder für Menschen mit Behinderungen hatten sich bereits in ihrer „Erfurter Erklärung“ vom 4. November 2022 für einen inklusiven Arbeitsmarkt 2030 ausgesprochen (Link: https://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Downloads/DE/AS/PublikationenErklaerungen/20221104_Erfurter_Erkl%C3%A4rung.html).

Armbruster: „Dafür jedoch sind auch im Land Brandenburg Anstrengungen, Impulse und Instrumente vonnöten, die den Weg freimachen für die Auflösung des exkludierenden Systems der Werkstätten zu einem inklusiven. Akteure für diesen Reformprozess sind neben den Werkstätten, Werkstatträte, Selbstvertretungsverbände, Inklusionsbetriebe, Kammern, Träger der beruflichen Bildung und Rehabilitation, Integrationsfachdienste, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände, Kostenträger sowie Vertreterinnen und Vertreter der Politik.

Zur Erlangung eines inklusiven Arbeitsmarktes bedarf es Anreize für mehr Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen. Beim Übergang von Schule in Beruf muss es andere Fördermöglichkeiten geben, um deutlich stärker in Richtung des allgemeinen Arbeitsmarktes zu steuern. Werkstätten sollten künftig insbesondere Orte des Übergangs von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt sein.“

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales führt derzeit strukturierte Dialoge zur Reform des Werkstattsystems mit den beteiligten Akteurinnen und Akteure durch. Ein Referentenentwurf zum Transformationsprozess der Werkstätten wird zugleich erarbeitet. „Spätestens dann muss auch das Land Brandenburg Reformansätze für eine Transformation der Werkstätten auf den Tisch legen“, so Landesbehindertenbeauftragte Armbruster.