Hauptmenü

Geflügelpest bei zwei Kleinsthaltungen in den Landkreisen Uckermark und Prignitz nachgewiesen

Zuständige Behörden haben alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet

- Erschienen am 02.12.2022 - Pressemitteilung 523/2022

In einer Kleinsthaltung im Landkreis Uckermark und einer weiteren Kleinsthaltung im Landkreis Prignitz wurde der Geflügelpesterreger H5N1 nachgewiesen. Zunächst hatte das Landeslabor Berlin-Brandenburg das Aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen. Inzwischen hat das nationale Referenzlabor (Friedrich-Loeffler-Institut) bestätigt, dass es sich um die hochpathogene Variante des Virus handelt.

Die Bestände der Kleinsthaltungen wurden sofort durch die zuständigen Veterinärämter gesperrt und beprobt. Beide Tierhalter besuchten die Landesverbandsschau der Rassegeflügelzüchter in Demmin (Mecklenburg-Vorpommern). Dort wurde bei einem Geflügelbestand eines Ausstellers der Geflügelpesterreger nachgewiesen.

Es sind alle erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der Geflügelpest eingeleitet worden. Im Landkreis Prignitz ist eine Schutzzone im Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone im Radius von zehn Kilometern eingerichtet worden. Die Überwachungszone reicht bis in den Landkreis Ostprignitz-Ruppin und in das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Die genauen Grenzen der genannten Restriktionsgebiete werden durch die zuständigen Veterinärämter festgelegt.

Das Verbraucherschutzministerium appelliert eindringlich an alle Geflügelhalter, alle Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten.

Mehr zu den Biosicherheitsmaßnahmen, Empfehlungen für Hobbyhalter und Kleinbetriebe sowie weitere Informationen zur Geflügelpest: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/gefluegelpest