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Aufnahmesoll reduziert: Kommunen müssen in 2024 voraussichtlich 11.800 Geflüchtete aufnehmen

- Erschienen am 02.07.2024 - Presemitteilung 124/2024

Die Landesregierung hat das vorläufige Aufnahmesoll 2024 für die Verteilung von Geflüchteten auf der Grundlage aktueller Zahlen reduziert. So müssen die Kommunen in diesem Jahr voraussichtlich insgesamt 11.800 Geflüchtete aufnehmen und unterbringen. Das bisherige Aufnahmesoll lag bei 13.950. Damit wurde die Zahl um 2.150 verringert. Das Integrationsministerium hat den Landkreisen und kreisfreien Städten das angepasste Aufnahmesoll 2024 bereits mitgeteilt. In diesem Jahr wurden von Januar bis Juni 4.854 Personen aus Erstaufnahmeeinrichtungen auf die Kommunen verteilt. 2023 haben die Kommunen insgesamt 12.100 Geflüchtete aufgenommen.

Die Anpassung des Aufnahmesolls folgt einem in der Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung (§ 3 Absatz 2) definierten Verfahren. Danach gilt: Weichen die tatsächlichen Zugangszahlen im Bereich der Erstaufnahme von der prognostizierten Anzahl ab oder liegt für das jeweilige Kalenderjahr keine aktuelle Mitteilung zur voraussichtlichen Anzahl der Zugänge von Asylbegehrenden nach § 44 Absatz 2 Asylgesetz vor, ist das jährliche Aufnahmesoll einer Kommune auf der Grundlage einer einvernehmlichen Zugangseinschätzung des Sozialministeriums mit dem Innenministerium und dem Finanzministerium zu ermitteln.

Integrationsministerin Ursula Nonnemacher: „Die Kommunen sind es, die täglich die größten Herausforderungen bei der Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten meistern, die Unterkünfte zur Verfügung stellen, die Betreuung organisieren, die soziale Infrastruktur, Kitas und Schulen bereitstellen. In den vergangenen Monaten mussten sie weniger Geflüchtete unterbringen, als zu Beginn des Jahres noch zu erwarten war. Aus diesem Grund haben wir gemeinsam entschieden, das Aufnahmesoll zu reduzieren. Im Mittel der vergangenen Jahre verteilten sich die tatsächlichen Aufnahmezahlen in etwa ausgeglichen auf die erste und zweite Jahreshälfte. Allerdings stellen der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und die weltweiten Fluchtbewegungen weiterhin eine besondere Situation dar. Die Aufnahme geflüchteter Menschen ist eine Herausforderung, aber auch eine Chance für unsere Gesellschaft. Menschen, die zu uns flüchten, bringen vielfältige Fähigkeiten und Perspektiven mit.

In Brandenburg gibt es viele zivilgesellschaftliche Initiativen und Einzelpersonen, die Migrantinnen und Migranten unterstützen. Entscheidend für eine gute und nachhaltige Integration ist zudem, dass Geflüchtete schneller eine Arbeit aufnehmen können. Arbeit ist so viel mehr, als Einkommen zu erzielen. Sprache wird schneller gelernt. Menschen kommen in unserer Gesellschaft viel schneller an, weil sie täglich in Kontakt mit Kolleginnen und Kollegen stehen. Es entspricht dem Wunsch der meisten Geflüchteten, schnellstmöglich in Arbeit zu kommen, um auf eigenen Füßen stehen zu können. Und Deutschland braucht dringend Fach- und Arbeitskräfte. Hier sind alle gefragt, damit diese Menschen schnell auf dem deutschen Arbeitsmarkt starten können.“

Hintergrund

Die Aufnahme und vorläufige Unterbringung von Geflüchteten ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Rechtsgrundlage ist das Landesaufnahmegesetz (LAufnG). Die Verteilung der aufzunehmenden Personen erfolgt auf der Grundlage einer vorrangig die Einwohnerzahl berücksichtigenden Quote.

Nach der Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung erfolgt die erste Mitteilung des jährlichen Aufnahmesolls jeweils bis spätestens zum 31. März. Das Aufnahmesoll der Kommunen ist wenigstens kalenderhalbjährlich zu überprüfen. Unter- und Überschreitungen des Aufnahmesolls einer Kommune aus dem jeweiligen Vorjahr sind zu verrechnen.

In den vergangenen elf Jahren haben die Landkreise und kreisfreien Städte in Brandenburg pro Jahr wie folgt Flüchtlinge aufgenommen:

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

2.756

5.313

25.617

9.287

4.340

3.268

3.612

2.738

3.963

38.941

12.100