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Krankenhausreform: Gesundheitsministerium und Landeskrankenhausgesellschaft ziehen an einem Strang

Arbeitsgespräch in der Klinik Oranienburg: Ministerin Nonnemacher, Staatssekretärin Töpfer, Landrat Tönnies und LKB-Vorsitzender Troppens tauschten sich heute zur aktuellen Situation aus

- Erschienen am 02.05.2024 - Presemitteilung 074/2024

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher und Dr. Detlef Troppens, Vorstandsvorsitzender der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg (LKB), fordern von der Bundesregierung mehr Tempo bei der geplanten Krankenhausreform und die Umsetzung der Korrekturforderungen der Länder. Nach einem Arbeitsgespräch heute am Standort Oranienburg der Oberhavel Kliniken, an dem auch Staatssekretärin Dr. Antje Töpfer und Landrat Alexander Tönnies teilnahmen, äußerten sie sich zur aktuellen Situation.

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher betonte: „Die Krankenhausreform ist dringend notwendig. Wir sind uns aber einig, dass am Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für das geplante Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz definitiv umfangreiche Korrekturen notwendig sind. Die 16 Bundesländer haben fristgerecht am 30. April eine gemeinsame Stellungnahme mit zentralen Forderungen übermittelt. Das ist ein starkes Signal, das vom Bund nicht ignoriert werden kann. Jetzt muss das Vorhaben zügig in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden. Ganz entscheidend ist: Krankenhausplanung muss Ländersache bleiben. Wir werden uns diese elementare Zuständigkeit durch die Krankenhausreform nicht aus der Hand nehmen lassen. Die Länder brauchen Gestaltungsmöglichkeiten, um auf regionale Besonderheiten eingehen zu können. Wir entscheiden, welche Krankenhäuser notwendig sind. Das gilt besonders für dünnbesiedelte Flächenländer wie Brandenburg. Deshalb erwarte ich auch, dass das Gesetz zustimmungspflichtig in den Bundesrat eingebracht wird.“

Dr. Detlef Troppens, Vorstandsvorsitzender der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg e.V. (LKB) sagt: „Eine Reform ist notwendig: Für das Krankenhauswesen, für die Gesundheitsversorgung, für das gesamte Gesundheitssystem. Das, was nun von Herrn Prof. Lauterbach als Stein der Weisen vorgelegt wird, ist bei näherer Betrachtung enttäuschend, ja sogar gefährlich für die Versorgung im ländlichen Raum. Was Not tut: Finanzielle Stabilisierung der Krankenhäuser jetzt und im Prozess der Weiterentwicklung, eine deutliche Reduzierung der Bürokratie und neue, flexible Instrumente, die den Gestaltungsspielraum der Akteure vor Ort erhöhen und Kooperationen befördern statt sie zu verhindern. Keines der selbstpostulierten Ziele – Entbürokratisierung, Entökonomisierung, Versorgungssicherheit - wird mit dem aktuellen Reform-Entwurf erreicht. Umso wichtiger ist es, dass die Länder, dass Brandenburg massive Änderungen anmahnen und durchsetzen – so wie sie in der gemeinsamen Stellungnahme der Länder formuliert sind. Die Brandenburger Krankenhäuser sind bereit für die Reform, sie brauchen aber baldige Planungssicherheit und sie brauchen vor allem eine tragfähige Perspektive, um auch weiterhin eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung für die Brandenburger Bevölkerung in allen Teilen des Landes sicherzustellen.“

Am kommenden Montag (6. Mai) wird Gesundheitsministerin Nonnemacher bei der 2. Krankenhauskonferenz des Landes Brandenburg in der Staatskanzlei über den aktuellen Stand der intensiven Abstimmungen der Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister bzw. die Gesundheitssenatorinnen und Gesundheitssenatoren der Länder mit dem Bundesgesundheitsminister zur Krankenhausreform informieren.

Gesundheitsministerin Nonnemacher: „Kein Standort wird aufgegeben. Für Brandenburg geht es bei der Krankenhausreform nicht um Standortschließungen, sondern um die bedarfsgerechte Weiterentwicklung und Sicherung der Standorte in enger Abstimmung mit den Versorgungsakteuren und der kommunalen Familie.

Im Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sehe ich vor allem die vorgesehenen festen Mindeststrukturvoraussetzungen, die einzelne Standorte erfüllen müssen, sehr kritisch, da sie die Planungshoheit der Länder zu weit einschränken würden. Ein zentrales Anliegen Brandenburgs ist deshalb, dass Kooperationen zur Erfüllung der Qualitätskriterien der neuen Leistungsgruppen zwischen Krankenhäusern, mit dem ambulanten Bereich und mithilfe von Telemedizin als Regelfall und nicht als Ausnahme gilt. Die Voraussetzungen für Kooperationen wie auch Sonderregelungen für Fachkrankenhäuser müssen dauerhaft im Gesetz des Bundes fest verankert werden. Dieser für Brandenburg wichtige Punkt ist auch in der gemeinsamen Stellungnahme der Länder enthalten.

Klar ist auch: Wir brauchen ausreichend Zeit für die Umsetzung, für die Weiterentwicklung der Leistungsgruppen und deren Strukturvoraussetzungen sowie für künftige Ausnahmemöglichkeiten und Kooperationen. In dieser Zeit brauchen die Kliniken finanzielle Unterstützung. Der geplante Transformationsfonds, der Krankenhäuser bei Umstrukturierungen im Zuge der Krankenhausreform unterstützen soll, muss früher greifen. Ein Start erst ab 2026, so wie es der Bund vorhat, wäre viel zu spät.“

Das Brandenburger Gesundheitsministerium hat mit den Vorbereitungen für einen neuen Krankenhausplan bereits begonnen. Mit der geplanten Einführung von Leistungsgruppen als neue Grundlage der Krankenhausplanung anstatt der bisherigen Bettenplanung in Fachabteilungen muss der Landeskrankenhausplan von Grund auf neu erstellt werden.

Im aktuellen Vierten Krankenhausplan des Landes Brandenburg sind insgesamt 54 Krankenhäuser an 66 Standorten aufgenommen, von denen sich 22 Krankenhäuser in öffentlicher, 19 in privater und 13 in freigemeinnütziger Trägerschaft befinden. Die Gesamtbettenkapazität beträgt landesweit aktuell 17.705. Zum Vergleich: 1990 gab es in Brandenburg 73 Krankenhäuser.

Die Gemeinsame Stellungnahme der Länder zum Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums ist auf der Internetseite der GMK veröffentlicht: https://www.gmkonline.de/Dokumente.html