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Brandenburg erlaubt Einfuhr nicht zugelassener antibiotikahaltiger Säfte für Kinder

- Erschienen am 02.05.2023 - Presemitteilung 118/2023
Ein krankes Kind wird von seiner Mutter versorgt, Foto: © Rido / Fotolia Foto: © Rido / Fotolia

Nachdem das Bundesgesundheitsministerium offiziell einen Versorgungsmangel mit antibiotikahaltigen Säften für Kinder bekanntgemacht hat, ermöglicht auch das Land Brandenburg Pharmagroßhändlern und Apotheken das Inverkehrbringen von in Deutschland nicht zugelassenen Antibiotika-Säften für Kinder. Eine entsprechende Allgemeinverfügung des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) tritt morgen (3. Mai 2023) in Kraft.

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Der aktuelle Versorgungsmangel von wichtigen Arzneimitteln ist ein ernstes Problem. Bei der Behandlung von potenziell lebensbedrohlichen Erkrankungen oder anderen schweren bakteriellen Infektionen sind Antibiotika-Säfte unersetzlich. In dieser extremen Engpasssituation brauchen wir jetzt schnelle, pragmatische Lösungen. Das darf aber nicht zu einem Dauerzustand werden! Bei der Arzneimittelversorgung brauchen wir stabile und verlässliche Lieferketten. Die Bundesregierung bereitet das sogenannte Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz derzeit vor, um die Versorgungsicherheit zu stärken. Das muss jetzt zügig umgesetzt werden. Die aktuelle Situation zeigt zudem deutlich, dass lebenswichtige Medikamente stärker in der EU produziert werden müssen.“

Rechtsgrundlage für die Allgemeinverfügung ist Paragraph 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes. Danach können im Falle eines Versorgungsmangels der Bevölkerung mit Arzneimitteln, die zur Vorbeugung oder Behandlung lebensbedrohlicher Erkrankungen benötigt werden, die zuständigen Behörden der Länder im Einzelfall ein befristetes Abweichen von den Vorgaben der Arzneimittelgesetztes gestatten. So dürfen z.B. in Deutschland nicht zugelassene Arzneimittel in Verkehr gebracht werden.

Die Allgemeinverfügung ist auf der LAVG-Internetseite veröffentlicht: https://lavg.brandenburg.de/lavg/de/lavg/oeffentliche-bekanntmachungen/