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Hilfe für ukrainische Geflüchtete: Viele Brandenburger:innen bieten private Unterkünfte an

Integrationsministerin Nonnemacher: „Zivilgesellschaftliche Hilfsbereitschaft sehr groß“

- Erschienen am 02.03.2022 - Presemitteilung 089/2022

Wegen des russischen Angriffs auf die Ukraine fliehen Hunderttausende Menschen vor Krieg und Gewalt. Viele Brandenburgerinnen und Brandenburger möchten helfen und bieten private Wohnunterkünfte für ukrainische Geflüchtete an. Die Landesregierung erreichen Dutzende Hilfsangebote. Das Integrationsministerium hat jetzt eine E-Mail-Adresse für private Unterkunftsangebote eingerichtet: unterkunftsangebote.ukraine@msgiv.brandenburg.de. Die Angebote werden von dort an die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte, die die Unterbringung vor Ort koordinieren, weitergeleitet.

Integrationsministerin Ursula Nonnemacher sagte in Potsdam: „Die Bilder aus der Ukraine erschüttern und bewegen uns alle. Das ist eine humanitäre Krise. Viele Brandenburgerinnen und Brandenburger wollen den Ukrainerinnen und Ukrainern, die aus ihrer Heimat fliehen müssen, helfen. Die zivilgesellschaftliche Hilfsbereitschaft in unserem Land ist sehr groß. In vielen Kommunen sind Initiativen, Vereine und Netzwerke aktiv, um die Menschen zu unterstützen. Dafür danken wir allen Beteiligten. Entscheidend für die Unterbringung ist jetzt auch, dass die Europäische Union schnell einen Beschluss zur Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen verabschiedet. Damit erhalten Ukrainerinnen und Ukrainer als Kriegsflüchtlinge ohne ein Asylverfahren vorübergehenden Schutz und Zugang zu staatlichen Leistungen.“

Nach Informationen des Bundesinnenministeriums können ukrainische Staatsangehörige für 90 Tage ohne Visum in Deutschland bleiben. Ukrainische Staatsangehörige, die visumfrei für einen Kurzaufenthalt nach Deutschland eingereist sind, können nach Ablauf der 90 Tage eine Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von 90 Tagen einholen. Dazu wenden sie sich an die für ihren Aufenthaltsort zuständige Ausländerbehörde. Die Europäische Union prüft derzeit, für ukrainische Staatsangehörigen ein erleichtertes Verfahren für den weiteren Aufenthalt einzuführen. Damit wäre ein Asylantrag nicht mehr erforderlich. Das Recht, einen Asylantrag zu stellen, besteht unabhängig davon grundsätzlich fort.

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie kann man helfen?

Geldspenden: Um jetzt möglichst effektiv helfen zu können, kommen momentan in erster Linie Geldspenden in Betracht. Viele Hilfsorganisationen haben Spendenkonten für die Menschen in der Ukraine eingerichtet. Hier eine Auswahl:

UNICEF: www.unicef.de

Aktion Deutschland Hilft e.V.: www.aktion-deutschland-hilft.de

Caritas: www.caritas-international.de

Diakonie Katastrophenhilfe: www.diakonie-katastrophenhilfe.de

Deutsches Rotes Kreuz: www.drk.de

Malteser: www.malteser.de

Sachspenden: Von Hilfsorganisationen, Vereinen und in privaten Initiativen werden auch Sachspenden gesammelt, um Menschen, die vor dem Krieg geflohen sind oder die vor Ort in der Ukraine Hilfe benötigen, mit dringend benötigten Gütern zu unterstützen. Das ist ein großer Akt der Solidarität. Es ist wichtig, dass solche Sammlungen und Transporte koordiniert erfolgen. Deshalb werden private Initiativen gebeten, sich mit erfahrenen Hilfsorganisationen abzustimmen. Sachspenden haben gegenüber finanziellen Spenden aber den Nachteil, dass sie weniger flexibel eingesetzt werden können als Geld und auch mit Lager- und Transportkosten einhergehen. Aus diesem Grund sind in der aktuellen Situation Geldspenden sinnvoller.

Wer ist für Hilfsangebote in Brandenburg Ansprechpartner?

Landesweit engagieren sich viele Vereine und Willkommensinitiativen für Geflüchtete. Wer konkrete Angebote vor Ort sucht, die er oder sie unterstützen möchte, wendet sich am besten an die kommunalen Integrationsbeauftragten.

Gelten Corona-bedingte Einreisebeschränkungen?

Nein. Da die Ukraine seit dem 27. Februar 2022 nicht mehr als Hochrisikogebiet eingestuft wird, besteht nach der Coronavirus-Einreiseverordnung nur eine allgemeine Testpflicht vor Einreise, aber kein Quarantäne- und Anmeldeerfordernis mehr.