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Jetzt bewerben: Brandenburger Landärztestipendium geht in die nächste Runde

Bewerbungsschluss ist der 15. März 2022

- Erschienen am 02.02.2022 - Pressemitteilung 044/2022

Auch im Jahr 2022 fördert das Land Brandenburg wieder angehende Ärztinnen und Ärzte. Pro Semester, beginnend ab April 2022 und endend im Oktober 2022, können 35 Stipendien neu vergeben werden. Medizinstudierende können ein Stipendium in Höhe von 1.000 Euro monatlich für die Dauer der Regelstudienzeit erhalten. Im Gegenzug verpflichten sich die Stipendiaten zu einer mindestens fünfjährigen ärztlichen Tätigkeit in einer ländlichen Region Brandenburgs. Bewerbungsschluss für den Start des Stipendienprogramms zum Sommersemester 2022 ist der 15. März 2022. Auch Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung in verschiedenen Fachgebieten werden gefördert. Finanziert wird das Förderprogramm vom Land Brandenburg. Die Umsetzung erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) in Kooperation mit der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg (LKB).

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Wir denken schon heute an die medizinische Versorgung von morgen. Daher fördern wir jetzt junge, engagierte Medizinstudierende und Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung, die später in unserem wunderschönen Land als Ärztinnen und Ärzte tätig werden wollen. Das ist eine sehr gute Investition für die Verbesserung der ärztlichen Versorgung vor allem im ländlichen Raum. Egal ob in der ambulanten oder stationären Versorgung oder im Öffentlichen Gesundheitsdienst – spannende und zukunftsfähige Aufgaben für Ärztinnen und Ärzte gibt es viele.“

MUDr./ČS Peter Noack, Vorstandsvorsitzender der KVBB: „Das Landärzteprogramm ist eine wichtige Ergänzung unserer eigenen langjährigen und breit aufgestellten Nachwuchsförderung, gut dass es fortgesetzt wird. Als niedergelassener Arzt weiß ich: Es gibt keinen schöneren Job als im Land Brandenburg ambulant tätig zu sein. Daher freue ich mich auf viele Bewerber, die Lust auf Brandenburg haben.“

Michael Jacob, Geschäftsführer der LKB: „In den Kliniken benötigen wir ärztlichen Nachwuchs. Nur dann können wir auch zukünftig den Menschen im Land eine qualitativ hochwertige stationäre Versorgung anbieten. Nur dann können wir in den Krankenhäusern ein umfassendes Leistungsangebot anbieten. Für den medizinischen Nachwuchs bieten wir vielfältige Angebote.“ 

Hintergrundinformationen:

Landärztestipendium:

Antragsberechtigte

Das Stipendium richtet sich an Studierende der Humanmedizin, die an einer Hochschule in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) immatrikuliert sind und ohne aufenthalts- und arbeitsrechtliche Einschränkungen in Deutschland leben und arbeiten dürfen. Antragsberechtigt sind auch Studierende, die sich bereits im Studium der Humanmedizin befinden.

Ausgeschlossen von der Förderung sind Studierende, die eine studienbezogene Förderung von einem Krankenhausträger oder einer Kommune erhalten und sich im Rahmen der Förderung zu einer ärztlichen Tätigkeit nach ihrer Facharztweiterbildung verpflichtet haben.

Förderhöhe

Stipendiaten erhalten 1.000 Euro monatlich für die Dauer der Regelstudienzeit (maximal 75 Monate, längstens bis zum Ende des Medizinstudiums)

Verpflichtungen der Stipendiaten

  • Mindestens fünfjährige ärztliche Tätigkeit in ländlichen Regionen nach Abschluss der Facharztweiterbildung in den geförderten Fachrichtungen
  • Mindestens eine Famulatur muss im Land Brandenburg absolviert werden
  • Teilnahme am jährlichen Stipendiatentreffen
  • Beginn der Facharztweiterbildung innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Medizinstudiums
  • Absolvierung des überwiegenden Teils der Facharztweiterbildung in Brandenburg

Förderung der Facharztweiterbildung

Antragsberechtigte

Gefördert wird die Beschäftigung und Weiterbildung einer approbierten Ärztin oder eines approbierten Arztes in Weiterbildung in bestimmten Fachgebieten durch eine Vertragsärztin oder einen Vertragsarzt mit Praxissitz in ländlichen Regionen im Land Brandenburg

Förderhöhe

Weiterbildende Vertragsärzte erhalten eine Zuwendung von monatlich bis zu 5.760 Euro für das Arbeitgeber-Bruttogehalt. Bei einer Beschäftigung in Teilzeit reduziert sich der Betrag.  Die Förderung der Weiterbildungsstellen erfolgt bis längstens 31.12.2022.

Ländliche Regionen sind Mittelzentren und die dazugehörigen Gemeinden in den Mittelbereichen im weiteren Metropolenraum.

Weitere Informationen unter https://www.kvbb.de/praxis/studium-weiterbildung/foerderprogramm/stipendium/