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Arbeitsschutz: Jahresbericht 2022 veröffentlicht

- Erschienen am 01.12.2023 - Presemitteilung 264/2023

Das Arbeitsschutzministerium hat den Arbeitsschutz-Jahresbericht 2022 für das Land Brandenburg veröffentlicht. Inhaltliche Schwerpunkte des Berichts sind unter anderem die neuen Herausforderungen an den Arbeitsschutz durch den Klimawandel und die Ausweitung von Homeoffice. Erneut und vorerst letztmalig wurde eine Corona-Sonderkontrolle zur Verbesserung der Arbeits- und Unterbringungsbedingungen in der Saisonarbeit durchgeführt.

Im Jahr 2022 gab es im Land Brandenburg insgesamt 22.499 meldepflichtige Arbeitsunfälle (2021: 24.272, 2020: 23.315), darunter sind 14 tödliche Arbeitsunfälle (2021: 29, 2020: 14). Ein Arbeitsunfall ist meldepflichtig, wenn eine versicherte Person durch einen Unfall getötet oder so verletzt wird, dass sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist.

Ministerin Ursula Nonnemacher erklärt: „Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz haben oberste Priorität. Dass die Zahl der Arbeitsunfälle im zurückliegenden Jahr gesunken ist, ist eine gute Nachricht. Klar ist aber: Jeder einzelne Arbeitsunfall ist einer zu viel und oft mit großem menschlichem Leid für die Betroffenen verbunden. Alle Arbeitgeber sind deshalb aufgerufen, die gesetzlichen Vorschriften konsequent umzusetzen. Gesunde und sichere Arbeitsbedingungen sind das Fundament für ein prosperierendes Unternehmen. Aber auch alle Beschäftigten müssen sich an die Vorgaben des Arbeitsschutzes halten. Arbeit wird immer flexibler. Eine der großen aktuellen Herausforderungen ist es, die hohen Gesundheits- und Sicherheitsstandards des Arbeitsschutzes auch auf die unterschiedlichen individuellen Gegebenheiten des Homeoffice zu übertragen.“

Die Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle je 1.000 Erwerbstätige ist im Vergleich zum Vorjahr von 21,6 auf 19,6 gesunken. Brandenburg liegt damit weiterhin leicht über der bundesweiten Quote von 18,6 (2021: 19,4). Mögliche Ursachen dafür liegen in der Betriebs- und Beschäftigtenstruktur des Landes: In Brandenburg gibt es im Bundesvergleich überdurchschnittlich viele Kleinst- und Kleinbetriebe in zudem besonders gefahren- und unfallträchtigen Branchen wie Baugewerbe sowie Forst- und Landwirtschaft.

Der höchste Anteil an den meldepflichtigen Arbeitsunfällen im vergangenen Jahr entfiel mit 13,7 Prozent auf den Bereich der Verwaltung, zu dem unter anderem unternehmensnahe Dienstleistungen, aber auch Leiharbeit sowie Wach- und Schließdienste zusammengefasst werden. Es folgen die Bereiche Handel und Warenlogistik mit 13,2 Prozent, Holz- bzw. Metallverarbeitung und -bearbeitung mit 12,2 Prozent und das Baugewerbe mit 11,1 Prozent. Auf den Bereich Landwirtschaft und Gartenbau entfielen im Jahr 2022 8,4 Prozent aller Arbeitsunfälle.

Thematisiert wird im Jahresbericht auch der erhebliche Einfluss des Klimawandels auf den Arbeitsschutz der Zukunft in Brandenburg. Angesichts zunehmender Hitzeperioden müssen Arbeitsräume künftig besonders hohe Anforderungen erfüllen, die bereits bei der Planung von Gebäuden Berücksichtigung finden sollten. „Länger anhaltende Hitzeperioden, bei denen die Temperatur tagsüber 30 Grad Celsius überschreitet und nachts nicht unter 20 Grad Celsius fällt, sind von besonderer gesundheitlicher Bedeutung: Der Organismus ist tagsüber extremer Hitze ausgesetzt und kann sich bei fehlender Nachtabkühlung nicht ausreichend gut erholen. Da künftig mit dem vermehrten Auftreten von länger anhaltenden Hitzeperioden zu rechnen ist, gewinnt das Thema an Bedeutung und betrifft zunehmend auch Innenraumarbeitsplätze“, heißt es in dem Bericht. Aber es geht dabei nicht nur um den Schutz der Beschäftigten vor hohen Temperaturen, sondern beispielsweise auch vor gesundheitsschädlicher UV-Strahlung oder vor Krankheitserregern, Allergenen und Toxinen, deren Übertragung beziehungsweise Verbreitung durch längere Wärmeperioden begünstigt wird.

Wie in den Jahren 2020 und 2021 wurde im vergangenen Jahr eine Corona-Sonderaktion zur Verbesserung der Arbeits- und Unterbringungsbedingungen in der Saisonarbeit durchgeführt. Kontrolliert wurden im Gegensatz zu den Vorjahren diesmal jedoch ausschließlich Spargelanbaubetriebe, weil dort zuvor im Vergleich zu anderen landwirtschaftlichen Betrieben die meisten Verstöße gegen geltende Corona-Arbeitsschutzbestimmungen festgestellt wurden. Überprüft wurden 26 Spargelanbaubetriebe, in 21 davon gab es keine Beanstandungen. Die Quote mängelfreier Betriebe wuchs damit auf 81 Prozent (2021: 74 Prozent). Die Kontrollen endeten am 25. Mai 2022 mit dem Auslaufen der der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregeln.

Die Arbeitsschutzverwaltung des Landes Brandenburg ist zweistufig aufgebaut. Sie besteht aus der obersten Landesbehörde, dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, und der nachgeordneten für den Arbeitsschutz zuständigen Landesoberbehörde, der Abteilung Arbeitsschutz im Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG).

Im Jahr 2022 kontrollierte die LAVG-Abteilung Arbeitsschutz 1.969 Betriebsstätten und 748 Baustellen. Insgesamt wurden dabei 7.703 Verstöße gegen Arbeitsschutzbestimmungen ermittelt und die Beseitigung der festgestellten Gefährdungen veranlasst.

Der Arbeitsschutzbericht 2022 ist als PDF-Datei zum Download auf der Internetseite des Ministeriums eingestellt: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/service/publikationen/detail/~01-12-2023-arbeitsschutz-jahresbericht-2022