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Geflügelpest bei Geflügelhaltung in Spree-Neiße festgestellt

Zuständige Behörden haben alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet

- Erschienen am 01.11.2021 - Presemitteilung 604/2021
Symbolfoto Tier Hahn Haustier (Foto: Colourbox.de) Foto: Colourbox.de

Im Landkreis Spree-Neiße wurde der Geflügelpesterreger H5N1 (Geflügelpest, Vogelgrippe) in einem Nutzgeflügelbestand nachgewiesen. In der Haltung mit mehr als 200 Enten, Gänsen und Hühnern waren erhöhte Tierverluste aufgetreten. Der Bestand wurde sofort durch das zuständige Veterinäramt gesperrt und beprobt.

Zunächst hatte das Landeslabor Berlin-Brandenburg das Aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen. Das nationale Referenzlabor, das Friedrich-Löffler-Institut (FLI), bestätigte den Verdacht, dass es sich um die hochpathogene Variante des Virus handelt.

Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher: „Leider ist sehr schnell eingetreten, womit wir bereits rechnen mussten. Dass die Seuche so früh im Herbst auftritt und zudem Nutzgeflügel betroffen ist, noch bevor das Virus bei Wildvögeln in Brandenburg nachgewiesen werden konnte, bereitet mir große Sorgen. Seit einigen Wochen gibt es Nachweise in den benachbarten Bundesländern und europaweit bei Wildvögeln und auch in Nutzbeständen. In Brandenburg gab es in diesem Herbst noch keine Nachweise bei Wildvögeln. Die Ursache für die Infektion in Spree-Neiße ist derzeit noch unklar. Die notwendigen Ermittlungen sind eingeleitet. Das Veterinäramt des Landkreises Spree-Neiße wird dabei vom Tierseuchenbekämpfungsdienst des Landes unterstützt. Ich appelliere eindringlich an alle Geflügelhalter im Land: halten Sie die Biosicherheitsmaßnahmen ein und vermeiden Sie Kontakt zwischen Wildvögeln und dem gehaltenen Geflügel.“

Zwischen dem Landkreis Spree-Neiße und dem Landeskrisenzentrum besteht eine enge Zusammenarbeit und ein ständiger Informationsaustausch.

Durch das zuständige Veterinäramt sind die in der Geflügelpest-Verordnung bei Feststellung der Geflügelpest in einem Geflügelbestand vorgesehenen Maßnahmen eingeleitet worden. Dazu gehören die Einrichtung einer Schutzzone im Radius von drei Kilometern und einer Überwachungszone im Radius von zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand. Das im Ausbruchsbestand gehaltene Geflügel wurde auf Anordnung des zuständigen Veterinäramtes getötet und unschädlich beseitigt.

Die genauen Grenzen der Restriktionsgebiete werden durch das zuständige Veterinäramt des Landkreises Spree-Neiße festgelegt. Die betroffenen Geflügelhalter werden durch den Landkreis über die erforderlichen Maßnahmen in diesen Gebieten informiert.

Mehr zu den Biosicherheitsmaßnahmen, Empfehlungen für Hobbyhalter und Kleinbetriebe sowie weitere Informationen zur Geflügelpest: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/gefluegelpest