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Krankenhausreform: Gesundheitsministerin Nonnemacher informiert Krankenhäuser über aktuellen Stand

Videokonferenz mit der Landeskrankenhausgesellschaft und den 54 Brandenburger Krankenhäusern

- Erschienen am 01.03.2023 - Pressemitteilung 075/2023
Symbolfoto Krankenhaus, Foto: © sudok1 / Fotolia Foto: © sudok1 / Fotolia

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher und Michael Zaske, Leiter der der Gesundheitsabteilung im Ministerium, haben heute in einer Videokonferenz die Landeskrankenhausgesellschaft und die 54 Brandenburger Krankenhäuser über den aktuellen Stand der Beratungen zur Krankenhausreform informiert. Am vergangenen Donnerstag (23. Februar) tagte die „Bund-Länder-Gruppe für die Krankenhausreform“ auf Minister:innen-Ebene im Bundesgesundheitsministerium. Auf Arbeitsebene finden wöchentlich Gespräche in verschiedenen Arbeitsgruppen statt. Bei der heutigen Videokonferenz ging es insbesondere um die geplanten Versorgungsstufen, Leistungsgruppen, Vorhaltevergütung und über die Grundversorgung mit integrierter ambulant/stationärer Versorgung (Krankenhäuser des Levels Ii).

Gesundheitsministerin Nonnemacher sagte nach der Videokonferenz: „Die von der Bundesregierung angeschobenen Reformen im Krankenhausbereich sind notwendig. Der wirtschaftliche Druck auf die Krankenhäuser muss reduziert werden. Wir brauchen eine bessere Finanzierung von Vorhaltekosten. Es ist gut, dass die Länder an dieser sehr großen Reform beteiligt werden. Die Arbeit der Bund-Länder-Gruppe ist sehr konstruktiv. Aber es gibt noch viele offene Fragen. Die Situation in einem dünnbesiedelten Flächenland wie Brandenburg muss bei diesem wichtigen Vorhaben ebenso berücksichtigt werden wie die Interessen von dichtbesiedelten Metropolregionen. Krankenhausplanung ist Ländersache. Und das muss so bleiben. Die Grundversorgung im ländlichen Raum muss auch in Zukunft im ambulanten wie im stationären sichergestellt werden. Und es müssen bei Strukturvorgaben und Mindestvoraussetzungen auch Kooperationen zwischen Krankenhäusern anerkannt werden. Dafür setzen wir uns im Rahmen der Beratungen zur Krankenhausreform aktiv ein.“

Michael Jacob, Geschäftsführer der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg, sagte nach der Videokonferenz: „Es ist gut und wichtig, dass das Gesundheitsministerium Transparenz in den laufenden Reformprozess bringt und den Austausch mit denjenigen sucht, die vor Ort unter schwierigen Bedingungen die Versorgung auf qualitativ hohem Niveau für die Bevölkerung sicherstellen. Damit dies auch in Zukunft gewährleistet sein wird, ist es wichtig, dass kein inflexibles Bundesraster mit realitätsfernen Vorgaben die Versorgung im Land Brandenburg gefährdet. Insofern begrüßen wir es, dass Planungs- und (echte!) Gestaltungskompetenzen auf der Landesebene angesiedelt werden soll. Die Krankenhausträger versperren sich hierbei nicht einer Reform. Aber sie muss sich an der Realität und nicht an theoretisch-wissenschaftlichen Modellen ausrichten. Und sie muss finanziell begleitet werden. Dies schließt die Stabilisierung heute der sehr unter finanziellem Druck stehenden Krankenhäuser ebenso ein, wie die Investition in veränderte Strukturen und deren Refinanzierbarkeit. Das Land Brandenburg hat mit seinem Engagement im Reformprozess und mit dem aktuellen Investitionsprogramm gezeigt, dass es ihm damit ernst ist. Dafür danken wir Frau Ministerin Nonnemacher ausdrücklich und freuen uns auf die Fortsetzung des Dialogs.“

Die Krankenhausfinanzierung erfolgt in Deutschland nach dem Prinzip der „dualen Finanzierung“: Die Finanzierung von Krankenhausbauinvestitionen ist eine bundesgesetzlich festgeschriebene Aufgabe der Länder. Die Betriebskosten der Krankenhäuser, also alle Kosten, die für die Behandlung von Patientinnen und Patienten entstehen, werden von den Krankenkassen finanziert.

Brandenburg hat eine stabile und verlässliche Finanzierung für die Krankenhäuser. Im Landeshaushalt stehen als Investitionspauschale jedes Jahr insgesamt 110 Millionen Euro für Investitionen bereit.

Neben der Krankenhausförderung stellt das Land erhebliche Mittel für die Kofinanzierung der Bundesprogramme zur Verfügung. So ist die Kofinanzierung des Krankenhausstrukturfonds II und des Krankenhauszukunftsfonds vollumfänglich gesichert – das sind in dieser Legislatur zusammen insgesamt rund 227 Millionen Euro Landesmittel.

Mit dem „Sonderförderprogramm Krisenbewältigung der Krankenhäuser“ erhalten die 54 Krankenhäuser im Land Brandenburg angesichts der krisenbedingten Preissteigerungen in diesem Jahr zusätzlich 95 Millionen Euro aus dem „Brandenburg-Paket“. Im Jahr 2024 sollen mit dem „Sonderförderprogramm Krisenbewältigung der Krankenhäuser“ weitere 95 Millionen Euro aus dem „Brandenburg-Paket“ kommen.

Bereits im vergangenen Herbst hatte das Land die Krankenhäuser im Rahmen des Corona-Rettungsschirms zusätzlich mit 82,45 Millionen Euro für coronabedingte investive Mehrausgaben unterstützt.