Informationen zum Datenschutz bei Bewerbungen
Das Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg (MGS) verarbeitet im Falle Ihrer Bewerbung auf eine ausgeschriebene Stelle Ihre Daten.
Die nachstehenden Datenschutzhinweise und Informationen geben Ihnen gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einen Überblick, wie Ihre Daten im Rahmen von Stellenbesetzungsverfahren des MGS erhoben und verarbeitet werden. Darüber hinaus werden Sie über Ihre Rechte informiert, die Sie im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten in Stellenbesetzungsverfahren haben:
Verantwortlichkeit
Verantwortlich für die Datenerhebung ist das
Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg
Referat 12
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
Telefon: 0331 866-0
Telefax: 0331 866-5108
E-Mail: poststelle@msgiv.brandenburg.de
Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten
Die Beauftragte für den Datenschutz ist erreichbar unter:
Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
Telefon: 0331 866-5141 oder 0331 866-5114
E-Mail: datenschutz@msgiv.brandenburg.de
Verarbeitungszweck und Rechtsgrundlage sowie Dauer der Speicherung
Ihre Daten dürfen nur dann verarbeitet werden, wenn es dafür eine rechtliche Grundlage gibt oder Sie Ihre Einwilligung zu der Verarbeitung gegeben haben. Die rechtliche Grundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens findet sich grundsätzlich in § 26 Absatz 1 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) sowie in § 94 Absatz 1 Landesbeamtengesetz (LBG). Danach ist die Datenverarbeitung zulässig, wenn dies zur Eingehung beziehungsweise Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist.
Es werden nur die personenbezogenen Daten verarbeitet, die Sie dem MGS im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung zur Verfügung stellen und die für die Feststellung Ihrer fachlichen und persönlichen Fähigkeiten in Bezug auf die zu besetzende Stelle entscheidend sind. Dazu gehören insbesondere die mit Ihrem Werdegang zusammenhängenden Daten (zum Beispiel Lebenslauf, Qualifikationen und Abschlüsse, Berufserfahrung) sowie Angaben zu Ihrer Person und Ihre Kontaktdaten (zum Beispiel Vorname, Nachname, private Anschrift, (Mobil-)Telefonnummer, E-Mail-Adresse). Auch besondere Kategorien personenbezogener Daten (zum Beispiel Angaben zu einer Schwerbehinderung) können darunter fallen.
Sollten Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, können Sie im Rahmen des Stellenbesetzungsverfahrens nicht berücksichtigt werden. Ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten ist eine Entscheidung über Ihre Bewerbung nicht möglich.
Eine sachgerechte Bearbeitung des Stellenbesetzungsverfahrens macht es erforderlich, Ihre personenbezogenen Daten an die fachlich zuständige Organisationseinheit des MGS weiterzugeben. Daneben erhalten nur der Personalrat, die Gleichstellungsbeauftragte und – im Falle von schwerbehinderten oder gleichgestellten Bewerberinnen und Bewerbern – die Schwerbehindertenvertretung Ihre Daten zur Kenntnis. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte außerhalb des MGS erfolgt grundsätzlich nicht.
Ihre Daten werden für die Dauer des Bewerbungsverfahrens gespeichert. Sollte Ihre Bewerbung nicht erfolgreich sein, werden Ihre Daten gelöscht, wenn das Bewerbungsverfahren abgeschlossen und die Geltendmachung von sich aus dem Bewerbungsverfahren ergebenden Ansprüchen nicht mehr möglich ist, in der Regel nach sechs Monaten nach Mitteilung der Ablehnungsentscheidung.
Ihre Rechte nach der DSGVO
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, können Sie die Berichtigung verlangen (Artikel 16 DSGVO). Daneben steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung zu (Artikel 17, 18, 20 und 21 DSGVO). Sollten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, prüft das MGS, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Ferner haben Sie das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt (Artikel 77 DSGVO). Zuständige Aufsichtsbehörde im Land Brandenburg ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht. Diese erreichen Sie unter:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz
und für das Recht auf Akteneinsicht
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow
Telefon: 033203 356-0
Telefax: 033203 356-49
E-Mail: Poststelle@LDA.Brandenburg.de
Weitere Informationen können Sie dem offiziellen Internetauftritt der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht unter www.lda.brandenburg.de entnehmen.
Das Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg (MGS) verarbeitet im Falle Ihrer Bewerbung auf eine ausgeschriebene Stelle Ihre Daten.
Die nachstehenden Datenschutzhinweise und Informationen geben Ihnen gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einen Überblick, wie Ihre Daten im Rahmen von Stellenbesetzungsverfahren des MGS erhoben und verarbeitet werden. Darüber hinaus werden Sie über Ihre Rechte informiert, die Sie im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten in Stellenbesetzungsverfahren haben:
Verantwortlichkeit
Verantwortlich für die Datenerhebung ist das
Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg
Referat 12
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
Telefon: 0331 866-0
Telefax: 0331 866-5108
E-Mail: poststelle@msgiv.brandenburg.de
Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten
Die Beauftragte für den Datenschutz ist erreichbar unter:
Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
Telefon: 0331 866-5141 oder 0331 866-5114
E-Mail: datenschutz@msgiv.brandenburg.de
Verarbeitungszweck und Rechtsgrundlage sowie Dauer der Speicherung
Ihre Daten dürfen nur dann verarbeitet werden, wenn es dafür eine rechtliche Grundlage gibt oder Sie Ihre Einwilligung zu der Verarbeitung gegeben haben. Die rechtliche Grundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens findet sich grundsätzlich in § 26 Absatz 1 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) sowie in § 94 Absatz 1 Landesbeamtengesetz (LBG). Danach ist die Datenverarbeitung zulässig, wenn dies zur Eingehung beziehungsweise Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist.
Es werden nur die personenbezogenen Daten verarbeitet, die Sie dem MGS im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung zur Verfügung stellen und die für die Feststellung Ihrer fachlichen und persönlichen Fähigkeiten in Bezug auf die zu besetzende Stelle entscheidend sind. Dazu gehören insbesondere die mit Ihrem Werdegang zusammenhängenden Daten (zum Beispiel Lebenslauf, Qualifikationen und Abschlüsse, Berufserfahrung) sowie Angaben zu Ihrer Person und Ihre Kontaktdaten (zum Beispiel Vorname, Nachname, private Anschrift, (Mobil-)Telefonnummer, E-Mail-Adresse). Auch besondere Kategorien personenbezogener Daten (zum Beispiel Angaben zu einer Schwerbehinderung) können darunter fallen.
Sollten Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, können Sie im Rahmen des Stellenbesetzungsverfahrens nicht berücksichtigt werden. Ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten ist eine Entscheidung über Ihre Bewerbung nicht möglich.
Eine sachgerechte Bearbeitung des Stellenbesetzungsverfahrens macht es erforderlich, Ihre personenbezogenen Daten an die fachlich zuständige Organisationseinheit des MGS weiterzugeben. Daneben erhalten nur der Personalrat, die Gleichstellungsbeauftragte und – im Falle von schwerbehinderten oder gleichgestellten Bewerberinnen und Bewerbern – die Schwerbehindertenvertretung Ihre Daten zur Kenntnis. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte außerhalb des MGS erfolgt grundsätzlich nicht.
Ihre Daten werden für die Dauer des Bewerbungsverfahrens gespeichert. Sollte Ihre Bewerbung nicht erfolgreich sein, werden Ihre Daten gelöscht, wenn das Bewerbungsverfahren abgeschlossen und die Geltendmachung von sich aus dem Bewerbungsverfahren ergebenden Ansprüchen nicht mehr möglich ist, in der Regel nach sechs Monaten nach Mitteilung der Ablehnungsentscheidung.
Ihre Rechte nach der DSGVO
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, können Sie die Berichtigung verlangen (Artikel 16 DSGVO). Daneben steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung zu (Artikel 17, 18, 20 und 21 DSGVO). Sollten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, prüft das MGS, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Ferner haben Sie das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt (Artikel 77 DSGVO). Zuständige Aufsichtsbehörde im Land Brandenburg ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht. Diese erreichen Sie unter:
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und für das Recht auf Akteneinsicht
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow
Telefon: 033203 356-0
Telefax: 033203 356-49
E-Mail: Poststelle@LDA.Brandenburg.de
Weitere Informationen können Sie dem offiziellen Internetauftritt der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht unter www.lda.brandenburg.de entnehmen.