Brandenburg-Paket
Das „Brandenburg-Paket“ ist ein Entlastungspaket auf Landesebene. Es beinhaltet eine Reihe von Entlastungsmaßnahmen zur Abmilderung der Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der Energiekrise im Land Brandenburg. Es hat einen Gesamtumfang von zwei Milliarden Euro, die aus einer Kreditaufnahme des Landes Brandenburg stammen.
Die Kreditaufnahme wurde durch den Notlagenbeschluss am 16. Dezember 2022 im Landtag ermöglicht. Das Paket und somit die enthaltenen Entlastungsmaßnahmen sind auf zwei Jahre begrenzt, das heißt, sie gelten nur in den Jahren 2023 und 2024.
Das „Brandenburg-Paket“ ist ein Entlastungspaket auf Landesebene. Es beinhaltet eine Reihe von Entlastungsmaßnahmen zur Abmilderung der Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der Energiekrise im Land Brandenburg. Es hat einen Gesamtumfang von zwei Milliarden Euro, die aus einer Kreditaufnahme des Landes Brandenburg stammen.
Die Kreditaufnahme wurde durch den Notlagenbeschluss am 16. Dezember 2022 im Landtag ermöglicht. Das Paket und somit die enthaltenen Entlastungsmaßnahmen sind auf zwei Jahre begrenzt, das heißt, sie gelten nur in den Jahren 2023 und 2024.
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Mit dem Soforthilfeprogramm „Green Care and Hospital“ unterstützt das Land Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe zusätzlich dabei, ihre Energieversorgung nachhaltig umzustellen. Aus dem „Brandenburg-Paket“ werden dafür in den Jahren 2023 und 2024 insgesamt mehr als 60 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Das Geld aus dem Soforthilfeprogramm „Green Care and Hospital“ kann insbesondere für folgende Maßnahmen eingesetzt werden:
- Investitionen an Gebäuden, Gebäudekomplexen oder Grundstücken (zum Beispiel Wärmedämmung, Verschattung, Dachbegrünung, Umstellung der Energie- und Wärmeversorgung auf Fernwärme oder eine auf erneuerbaren Energien basierende Strom- und Wärmeversorgung, Umstellung auf Energiegewinnung zur Selbstversorgung, basierend auf erneuerbaren Energien),
- Investitionen für weitere Maßnahmen (zum Beispiel Umrüstung auf LED-Technik, Umstellung auf Elektromobilität für Nutzfahrzeuge, Pkw und auch andere Fahrzeuge wie E-Bikes/-Lastenräder),
- Kosten für Beratung, Schulung und Fortbildung von Personal, die ein energieeffizientes Nutzerverhalten zum Gegenstand haben sowie einen sparsamen Energieeinsatz befördern.
Zuständig für die Bearbeitung der Anträge und die Bewilligung ist das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV). Weitere Informationen und die Antragsformulare finden Sie hier:
Mit dem Soforthilfeprogramm „Green Care and Hospital“ unterstützt das Land Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe zusätzlich dabei, ihre Energieversorgung nachhaltig umzustellen. Aus dem „Brandenburg-Paket“ werden dafür in den Jahren 2023 und 2024 insgesamt mehr als 60 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Das Geld aus dem Soforthilfeprogramm „Green Care and Hospital“ kann insbesondere für folgende Maßnahmen eingesetzt werden:
- Investitionen an Gebäuden, Gebäudekomplexen oder Grundstücken (zum Beispiel Wärmedämmung, Verschattung, Dachbegrünung, Umstellung der Energie- und Wärmeversorgung auf Fernwärme oder eine auf erneuerbaren Energien basierende Strom- und Wärmeversorgung, Umstellung auf Energiegewinnung zur Selbstversorgung, basierend auf erneuerbaren Energien),
- Investitionen für weitere Maßnahmen (zum Beispiel Umrüstung auf LED-Technik, Umstellung auf Elektromobilität für Nutzfahrzeuge, Pkw und auch andere Fahrzeuge wie E-Bikes/-Lastenräder),
- Kosten für Beratung, Schulung und Fortbildung von Personal, die ein energieeffizientes Nutzerverhalten zum Gegenstand haben sowie einen sparsamen Energieeinsatz befördern.
Zuständig für die Bearbeitung der Anträge und die Bewilligung ist das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV). Weitere Informationen und die Antragsformulare finden Sie hier:
Energiesperren-Soforthilfe (Härtefallfonds) für Bürgerinnen und Bürger
Die Soforthilfe war für einkommensschwache Haushalte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg vorgesehen, die auf Grund aktueller Preissteigerungen auf den Energiemärkten ihre Energieschulden nicht selbst bezahlen konnten. Aus dem „Brandenburg-Paket“ standen dafür 2023 1,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Hilfe wurde in der Höhe gewährt, die im jeweiligen Einzelfall erforderlich war, um die vom Energieversorger angedrohte oder bereits vollzogene Energiesperre zu verhindern oder zu beenden. Das Geld wurde direkt auf das Konto des Energieversorgungsunternehmens überwiesen.
Die Soforthilfe konnte einmal pro Haushalt beziehungsweise Zählernummer gewährt werden. Dafür mussten betroffene Privathaushalte einen Antrag elektronisch über die Internetseite des Landesamtes für Soziales und Versorgung (LASV) stellen.
Diese Richtlinie trat am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.
Die Soforthilfe war für einkommensschwache Haushalte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg vorgesehen, die auf Grund aktueller Preissteigerungen auf den Energiemärkten ihre Energieschulden nicht selbst bezahlen konnten. Aus dem „Brandenburg-Paket“ standen dafür 2023 1,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Hilfe wurde in der Höhe gewährt, die im jeweiligen Einzelfall erforderlich war, um die vom Energieversorger angedrohte oder bereits vollzogene Energiesperre zu verhindern oder zu beenden. Das Geld wurde direkt auf das Konto des Energieversorgungsunternehmens überwiesen.
Die Soforthilfe konnte einmal pro Haushalt beziehungsweise Zählernummer gewährt werden. Dafür mussten betroffene Privathaushalte einen Antrag elektronisch über die Internetseite des Landesamtes für Soziales und Versorgung (LASV) stellen.
Diese Richtlinie trat am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.
Leistungen an die Tafeln
Mit der Soforthilfe will die Landesregierung finanzielle Mehraufwendungen abfedern, die den Tafeln durch Inflation und krisenbedingte Energiepreissteigerungen entstanden sind. 2023 konnten insgesamt bis zu 500.000 Euro an die 43 Tafeln und an andere gemeinnützige Hilfsorganisationen mit einem vergleichbaren Angebot in Brandenburg ausgezahlt werden. Möglich war ein Zuschuss in Höhe von höchstens 10.000 Euro pro Tafel.
Mit der Soforthilfe will die Landesregierung finanzielle Mehraufwendungen abfedern, die den Tafeln durch Inflation und krisenbedingte Energiepreissteigerungen entstanden sind. 2023 konnten insgesamt bis zu 500.000 Euro an die 43 Tafeln und an andere gemeinnützige Hilfsorganisationen mit einem vergleichbaren Angebot in Brandenburg ausgezahlt werden. Möglich war ein Zuschuss in Höhe von höchstens 10.000 Euro pro Tafel.
Hilfen für Geflüchtete
Die Landesregierung unterstützt die Kommunen bei der Unterbringung und Versorgung Geflüchteter in diesem und im nächsten Jahr zusätzlich mit Mitteln aus dem „Brandenburg-Paket“ in Höhe von insgesamt bis zu 150 Millionen Euro. 98 Millionen Euro davon sollen für die Schaffung von bis zu 14.000 neuen Plätzen für die vorläufige Unterbringung von Geflüchteten in den Kommunen verwendet werden. Zunächst wurden für 2023 rund 57,4 Millionen Euro für folgende Punkte bewilligt:
- Eine Investitionspauschale in Höhe von 49 Millionen Euro für die Schaffung von bis zu 7.000 neuen Unterbringungsplätze im Jahr 2023
- Gut 4,9 Millionen Euro für 62 zusätzliche Vollzeitstellen in der Migrationssozialarbeit für Geflüchtete aus der Ukraine
- Ein Energiekostenzuschuss von rund zwei Millionen Euro zur Deckung der gestiegenen Kosten unter anderem für Ernährung, Unterkunft und Heizung, Kleidung und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts
- Eine Sicherheitspauschale in Höhe von rund 1,4 Millionen Euro zur Deckung durch die Inflation gestiegener Kosten beim Schutz von Unterkünften von Geflüchteten.
Am 1. Juli 2023 startete zudem das Landesprogramm „Telefon- und Videodolmetschen in Brandenburg“. Dolmetscherleistungen per Audio oder Video in mehr als 50 verschiedenen Sprachen unterstützen die Kommunikation zwischen Geflüchteten und Ämtern, Krankenhäusern, Arztpraxen, Kitas, Beratungsstellen, Frauenhäusern, Gemeinschaftsunterkünften und anderen sozialen und medizinischen Einrichtungen.
Anbieter der Dolmetscherleistung im Auftrag des Integrationsministeriums ist die SAVD Videodolmetschen GmbH mit Sitz in Wien. Aus dem „Brandenburg-Paket“ stehen dafür 880.000 Euro im Jahr 2023 und in diesem Jahr bis zu 1,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Landesregierung unterstützt die Kommunen bei der Unterbringung und Versorgung Geflüchteter in diesem und im nächsten Jahr zusätzlich mit Mitteln aus dem „Brandenburg-Paket“ in Höhe von insgesamt bis zu 150 Millionen Euro. 98 Millionen Euro davon sollen für die Schaffung von bis zu 14.000 neuen Plätzen für die vorläufige Unterbringung von Geflüchteten in den Kommunen verwendet werden. Zunächst wurden für 2023 rund 57,4 Millionen Euro für folgende Punkte bewilligt:
- Eine Investitionspauschale in Höhe von 49 Millionen Euro für die Schaffung von bis zu 7.000 neuen Unterbringungsplätze im Jahr 2023
- Gut 4,9 Millionen Euro für 62 zusätzliche Vollzeitstellen in der Migrationssozialarbeit für Geflüchtete aus der Ukraine
- Ein Energiekostenzuschuss von rund zwei Millionen Euro zur Deckung der gestiegenen Kosten unter anderem für Ernährung, Unterkunft und Heizung, Kleidung und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts
- Eine Sicherheitspauschale in Höhe von rund 1,4 Millionen Euro zur Deckung durch die Inflation gestiegener Kosten beim Schutz von Unterkünften von Geflüchteten.
Am 1. Juli 2023 startete zudem das Landesprogramm „Telefon- und Videodolmetschen in Brandenburg“. Dolmetscherleistungen per Audio oder Video in mehr als 50 verschiedenen Sprachen unterstützen die Kommunikation zwischen Geflüchteten und Ämtern, Krankenhäusern, Arztpraxen, Kitas, Beratungsstellen, Frauenhäusern, Gemeinschaftsunterkünften und anderen sozialen und medizinischen Einrichtungen.
Anbieter der Dolmetscherleistung im Auftrag des Integrationsministeriums ist die SAVD Videodolmetschen GmbH mit Sitz in Wien. Aus dem „Brandenburg-Paket“ stehen dafür 880.000 Euro im Jahr 2023 und in diesem Jahr bis zu 1,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Soforthilfe für Tierheime
Um Brandenburgs Tierheime bei der Bewältigung der enorm gestiegenen Futter- und Energiekosten zu unterstützen, leistet die Landesregierung Soforthilfe für gemeinnützige Tierschutzorganisationen mit Mitteln aus dem "Brandenburg-Paket". 2023 standen im Rahmen der "Tierschutz-Soforthilfe-Billigkeitsrichtlinie" insgesamt bis zu 500.000 Euro zur Verfügung, 2024 sind es 130.000 Euro.
Bezuschusst werden nur Mehrbelastungen für Sachkosten wie Strom-, Heiz- und Wasserkosten, Miete sowie Futter- und Tierarztkosten. Antragsberechtigt sind Tierschutzorganisationen mit Sitz im Land Brandenburg, die als gemeinnützig anerkannt sind und sich nicht in staatlicher oder kommunaler Trägerschaft befinden. Sie erhalten einen Aufschlag in Höhe von acht Prozent auf die für das Jahr 2022 nachgewiesenen Sachkosten, höchstens aber 10.000 Euro pro Antragsstellenden.
Zuständig für die Antragsprüfung, Bewilligung und Auszahlung ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG). Den Antrag finden Sie hier:
Um Brandenburgs Tierheime bei der Bewältigung der enorm gestiegenen Futter- und Energiekosten zu unterstützen, leistet die Landesregierung Soforthilfe für gemeinnützige Tierschutzorganisationen mit Mitteln aus dem "Brandenburg-Paket". 2023 standen im Rahmen der "Tierschutz-Soforthilfe-Billigkeitsrichtlinie" insgesamt bis zu 500.000 Euro zur Verfügung, 2024 sind es 130.000 Euro.
Bezuschusst werden nur Mehrbelastungen für Sachkosten wie Strom-, Heiz- und Wasserkosten, Miete sowie Futter- und Tierarztkosten. Antragsberechtigt sind Tierschutzorganisationen mit Sitz im Land Brandenburg, die als gemeinnützig anerkannt sind und sich nicht in staatlicher oder kommunaler Trägerschaft befinden. Sie erhalten einen Aufschlag in Höhe von acht Prozent auf die für das Jahr 2022 nachgewiesenen Sachkosten, höchstens aber 10.000 Euro pro Antragsstellenden.
Zuständig für die Antragsprüfung, Bewilligung und Auszahlung ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG). Den Antrag finden Sie hier:
Sozial- und Gesundheitsinfrastruktur
Die Landesregierung unterstützt Einrichtungen und Dienste der sozialen und gesundheitlichen Infrastruktur finanziell bei der Bewältigung der stark gestiegenen Energiekosten und der Folgen der Inflation mit Mitteln aus der „Sozial- und Gesundheitsinfrastruktur-Soforthilfe-Billigkeitsrichtlinie“. Sie richtet sich insbesondere an Trägerinnen und Träger aus den Bereichen Soziales, Frauen, Familie, Gleichstellung, Queer, Senioren, Integration, Antidiskriminierung, Öffentlicher Gesundheitsdienst, Psychiatrie und Suchtkrankenhilfe sowie Gesundheits- und Pflegeschulen. 2023 standen dafür insgesamt 2,6 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Landesregierung unterstützt Einrichtungen und Dienste der sozialen und gesundheitlichen Infrastruktur finanziell bei der Bewältigung der stark gestiegenen Energiekosten und der Folgen der Inflation mit Mitteln aus der „Sozial- und Gesundheitsinfrastruktur-Soforthilfe-Billigkeitsrichtlinie“. Sie richtet sich insbesondere an Trägerinnen und Träger aus den Bereichen Soziales, Frauen, Familie, Gleichstellung, Queer, Senioren, Integration, Antidiskriminierung, Öffentlicher Gesundheitsdienst, Psychiatrie und Suchtkrankenhilfe sowie Gesundheits- und Pflegeschulen. 2023 standen dafür insgesamt 2,6 Millionen Euro zur Verfügung.