Pressemitteilung zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen
Am 3. Dezember 1992 wurde der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen erstmals von den Vereinten Nationen ausgerufen. Seitdem setzt dieser Tag weltweit einen starken Impuls für die Belange von Menschen mit Behinderungen und mahnt an die Umsetzung ihrer Rechte.
Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 verpflichtete sich die Bundesrepublik Deutschland nicht nur rechtsverbindlich zu deren Umsetzung, sondern gab damit auch allgemein den Anstoß zu einem Umdenken im gesellschaftlichen Umgang mit Menschen mit Behinderungen. Der Gedanke der Inklusion, den die Konvention festschreibt, muss sich in den Köpfen aller etablieren. Davon sind wir in Deutschland noch weit entfernt, auch wenn sich in der Gesetzgebung schon viel getan hat. Der Paradigmenwechsel von der Integration zur Inklusion setzt weiterhin die Schaffung von Instrumenten und systemischen Strukturen voraus, in denen die Menschen in ihrer Vielfalt Wahrnehmung und Unterstützung finden sowie ihre Selbstbestimmung gefördert wird.
Krisen, wie sie derzeit die Welt beherrschen, machen vorhandene Probleme und Defizite nicht nur sichtbarer, sondern verstärken sie noch. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine verursacht seit Februar 2022 neben dem großen menschlichen Leid für die ukrainische und die russische Bevölkerung Belastungen, die sich in besonderem Maße auf die Energiepreise auswirken und die privaten Haushalte, die gesamte Infrastruktur und die wirtschaftlichen Strukturen erfassen. Für Menschen mit geringem Einkommen stellt die aktuelle Lage eine enorme Herausforderung in allen Lebensbereichen dar.
Menschen mit Behinderungen sind aufgrund der gesellschaftlichen Barrieren stärker als andere von Armut bedroht. Die bundesweite Einkommensarmut lag 2018 bei 13,2 %[1], bei Menschen mit Behinderungen betrug die Quote 19,6 %. Die Energiekrise trifft die ohnehin schon benachteiligten Menschen mit Behinderungen besonders hart, da sie nicht nur eine persönliche finanzielle Belastung darstellt, sondern auch die Strukturen der Eingliederungshilfe bedroht, die gesellschaftliche Teilhabe gerade ermöglichen und fördern soll. Vor allem sind die Beratungsangebote der Selbsthilfe und der Sozial- und Wohlfahrtsverbände gefährdet, die die drastisch steigenden energetischen Kosten nicht mehr tragen können. Aber auch im Bereich der Werkstätten drohen Verluste. So musste im Oktober 2022 etwa in Lauchhammer die Wäscherei einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen der Integrationswerkstätten Niederlausitz (Oberspreewald Lausitz) wegen der hohen Energiekosten schließen[2].
Unter der Devise „Solidarisch durch die Krise“ wurde am 21. November 2022 auf dem 1. Brandenburger Sozialgipfel in der Staatskanzlei das Brandenburg-Paket vorgestellt, das mit 2 Milliarden Euro in den kommenden zwei Jahren die Entlastungsmaßnahmen des Bundes unterstützen soll. In einer gemeinsamen Erklärung haben die Teilnehmenden aus Land, Kommunen, den Wohlfahrtsverbänden, dem Landesportbund sowie den Interessenvertretungen, darunter Monika Paulat als Vorsitzende des Landesbehindertenbeirates Brandenburg, verabredet, dass neben Energiekostenzuschüssen auch die soziale Infrastruktur gestärkt und finanziell entlastet werden soll. 600 Mio. Euro sollen als Ausgleich der gestiegenen Energiekosten bei Einrichtungen, Verbänden und Dienstleistenden im Sozial- und Sportbereich für die Aufrechterhaltung von Beratungs- und Begegnungsorten sowie für Transformationsleistungen im Energiebereich für Krankenhäuser und soziale Einrichtungen eingesetzt werden[3]. Das wird auch den Menschen mit Behinderungen zugutekommen. In ihrem Input auf dem Sozialgipfel forderte Frau Paulat: „Bei der Umsetzung des Entlastungspaketes sind die spezifischen Bedarfe der Menschen mit Behinderungen im Bereich Information und Kommunikation zu berücksichtigen. Der Landesbehindertenbeirat als Beratergremium der Landesregierung wird den Umsetzungsprozess begleiten. Er muss schnell erfolgen und das setzt genügend Personal in den Behörden voraus.“
Menschen mit Behinderungen, die häufig von Mehrfachdiskriminierungen betroffen sind, haben gemäß Artikel 28 der UN-Behindertenrechtskonvention das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard und auf sozialen Schutz. Ihre Belange müssen in der aktuellen Energiekrise umfassend beachtet werden.
Potsdam, 2. Dezember 2022
[1] Vgl.: https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Schwerpunkte/Teilhabeforschung/doc/Teilhabebericht-2021_web.pdf aufgerufen am 28.11.2022 um 10.59 Uhr
[2] Vgl.: https://www.rbb24.de/studiocottbus/panorama/2022/10/integrations-werkstatt-niederlausitz-schliesst-waescherei-energiekrise.html aufgerufen am 28.11.2022 um 11:38 Uhr
[3]Vgl.: https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/sozialgipfel-in-brandenburg-massnahmen-gegen-die-steigende-armut-8900011.html aufgerufen am 28.11.2022 um 14:03 Uhr
Am 3. Dezember 1992 wurde der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen erstmals von den Vereinten Nationen ausgerufen. Seitdem setzt dieser Tag weltweit einen starken Impuls für die Belange von Menschen mit Behinderungen und mahnt an die Umsetzung ihrer Rechte.
Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 verpflichtete sich die Bundesrepublik Deutschland nicht nur rechtsverbindlich zu deren Umsetzung, sondern gab damit auch allgemein den Anstoß zu einem Umdenken im gesellschaftlichen Umgang mit Menschen mit Behinderungen. Der Gedanke der Inklusion, den die Konvention festschreibt, muss sich in den Köpfen aller etablieren. Davon sind wir in Deutschland noch weit entfernt, auch wenn sich in der Gesetzgebung schon viel getan hat. Der Paradigmenwechsel von der Integration zur Inklusion setzt weiterhin die Schaffung von Instrumenten und systemischen Strukturen voraus, in denen die Menschen in ihrer Vielfalt Wahrnehmung und Unterstützung finden sowie ihre Selbstbestimmung gefördert wird.
Krisen, wie sie derzeit die Welt beherrschen, machen vorhandene Probleme und Defizite nicht nur sichtbarer, sondern verstärken sie noch. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine verursacht seit Februar 2022 neben dem großen menschlichen Leid für die ukrainische und die russische Bevölkerung Belastungen, die sich in besonderem Maße auf die Energiepreise auswirken und die privaten Haushalte, die gesamte Infrastruktur und die wirtschaftlichen Strukturen erfassen. Für Menschen mit geringem Einkommen stellt die aktuelle Lage eine enorme Herausforderung in allen Lebensbereichen dar.
Menschen mit Behinderungen sind aufgrund der gesellschaftlichen Barrieren stärker als andere von Armut bedroht. Die bundesweite Einkommensarmut lag 2018 bei 13,2 %[1], bei Menschen mit Behinderungen betrug die Quote 19,6 %. Die Energiekrise trifft die ohnehin schon benachteiligten Menschen mit Behinderungen besonders hart, da sie nicht nur eine persönliche finanzielle Belastung darstellt, sondern auch die Strukturen der Eingliederungshilfe bedroht, die gesellschaftliche Teilhabe gerade ermöglichen und fördern soll. Vor allem sind die Beratungsangebote der Selbsthilfe und der Sozial- und Wohlfahrtsverbände gefährdet, die die drastisch steigenden energetischen Kosten nicht mehr tragen können. Aber auch im Bereich der Werkstätten drohen Verluste. So musste im Oktober 2022 etwa in Lauchhammer die Wäscherei einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen der Integrationswerkstätten Niederlausitz (Oberspreewald Lausitz) wegen der hohen Energiekosten schließen[2].
Unter der Devise „Solidarisch durch die Krise“ wurde am 21. November 2022 auf dem 1. Brandenburger Sozialgipfel in der Staatskanzlei das Brandenburg-Paket vorgestellt, das mit 2 Milliarden Euro in den kommenden zwei Jahren die Entlastungsmaßnahmen des Bundes unterstützen soll. In einer gemeinsamen Erklärung haben die Teilnehmenden aus Land, Kommunen, den Wohlfahrtsverbänden, dem Landesportbund sowie den Interessenvertretungen, darunter Monika Paulat als Vorsitzende des Landesbehindertenbeirates Brandenburg, verabredet, dass neben Energiekostenzuschüssen auch die soziale Infrastruktur gestärkt und finanziell entlastet werden soll. 600 Mio. Euro sollen als Ausgleich der gestiegenen Energiekosten bei Einrichtungen, Verbänden und Dienstleistenden im Sozial- und Sportbereich für die Aufrechterhaltung von Beratungs- und Begegnungsorten sowie für Transformationsleistungen im Energiebereich für Krankenhäuser und soziale Einrichtungen eingesetzt werden[3]. Das wird auch den Menschen mit Behinderungen zugutekommen. In ihrem Input auf dem Sozialgipfel forderte Frau Paulat: „Bei der Umsetzung des Entlastungspaketes sind die spezifischen Bedarfe der Menschen mit Behinderungen im Bereich Information und Kommunikation zu berücksichtigen. Der Landesbehindertenbeirat als Beratergremium der Landesregierung wird den Umsetzungsprozess begleiten. Er muss schnell erfolgen und das setzt genügend Personal in den Behörden voraus.“
Menschen mit Behinderungen, die häufig von Mehrfachdiskriminierungen betroffen sind, haben gemäß Artikel 28 der UN-Behindertenrechtskonvention das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard und auf sozialen Schutz. Ihre Belange müssen in der aktuellen Energiekrise umfassend beachtet werden.
Potsdam, 2. Dezember 2022
[1] Vgl.: https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Schwerpunkte/Teilhabeforschung/doc/Teilhabebericht-2021_web.pdf aufgerufen am 28.11.2022 um 10.59 Uhr
[2] Vgl.: https://www.rbb24.de/studiocottbus/panorama/2022/10/integrations-werkstatt-niederlausitz-schliesst-waescherei-energiekrise.html aufgerufen am 28.11.2022 um 11:38 Uhr
[3]Vgl.: https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/sozialgipfel-in-brandenburg-massnahmen-gegen-die-steigende-armut-8900011.html aufgerufen am 28.11.2022 um 14:03 Uhr