Wie unterstützt das MSGIV Menschen mit Behinderung?
Jeder Mensch kann von einer Behinderung betroffen sein.
Die wenigsten Behinderungen sind angeboren.
Die meisten Menschen haben eine Behinderung
wegen eines Unfalls oder einer Krankheit.
Das betrifft oft auch ältere Menschen.
In Brandenburg leben etwa 480-Tausend Menschen
mit einer Behinderung.
Das sind fast so viele Menschen,
wie die Stadt Leipzig Einwohner hat.
Menschen mit Behinderung brauchen eine barrierefreie Umwelt.
Zum Beispiel:
- Rollstuhl-Fahrer brauchen Fahrstühle und Rampen.
- Menschen mit Lernschwierigkeiten brauchen
Informationen in Leichter Sprache. - Ältere Menschen brauchen barrierefreie Wohnungen.
Zum Beispiel Not-Ruf-Schalter oder flache Tür-Schwellen.
Aber auch für Familien mit Kindern ist eine barrierefreie Umwelt gut.
Zum Beispiel, um mit einem Kinderwagen
leichter in ein Gebäude zu kommen.
Oder in Busse und Bahnen.
Für die Landes-Regierung von Brandenburg
ist das Thema Inklusion sehr wichtig.
Inklusion bedeutet, dass alle Menschen überall mitmachen können.
Weil alle Menschen gleich viel wert sind.
Egal, ob sie behindert sind oder nicht.
Jeder Mensch soll selbst-bestimmt leben können.
Das Motto der Behinderten-Politik in Brandenburg lautet deshalb:
Alle inklusive in Brandenburg.
Das bedeutet:
Menschen mit Behinderung gehören zu unserer Gesellschaft
wie jeder andere Mensch auch.
Sie haben die gleichen Rechte wie alle anderen.
Sie sollen von Anfang an die gleichen Möglichkeiten haben
wie alle anderen.
Die Landes-Regierung von Brandenburg
will die UN-Behindertenrechts-Konvention in Brandenburg umsetzen.
Das ist ein Vertrag für die Rechte von Menschen mit Behinderung
aus dem Jahr 2006.
Dort steht, dass alle Menschen die gleichen Rechte haben.
Den Vertrag haben fast alle Länder auf der ganzen Welt unterschrieben.
Deshalb hat die Landes-Regierung im Jahr 2011
einen Plan geschrieben.
Der Plan heißt: Behinderten-Politisches Maßnahmen-Paket.
In dem Plan stehen Projekte und viele Ideen,
damit Inklusion in Brandenburg besser klappt.
An dem Plan haben auch Menschen mit Behinderung mitgearbeitet.
Die Landes-Regierung hat im April 2015
ein Informations-Heft zu diesem Plan veröffentlicht.
Darin steht, was die Landes-Regierung in den letzten Jahren
für die Inklusion in Brandenburg getan hat.
Und was sie in den nächsten Jahren für Inklusion tun wird.
Die Rechte von Menschen mit Behinderung sind
ein weiteres wichtiges Thema in Brandenburg.
Im Jahr 2013 wurde deshalb ein Gesetz überarbeitet.
Es heißt: Brandenburger Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Die Ziele aus der UN-Behindertenrechts-Konvention wurden
im Gesetz berücksichtigt.
Zum Beispiel:
- Menschen mit Behinderung sollen nicht diskriminiert werden.
Wer etwa Menschen wegen ihrer Behinderung beschimpft,
soll dafür bestraft werden. - Über das Thema Behinderung soll mehr gesprochen werden.
Damit die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung
besser berücksichtigt werden. - Menschen mit Behinderung sollen die gleichen Möglichkeiten haben wie Menschen ohne Behinderung.
Zum Beispiel im Beruf.
Jeder Mensch kann von einer Behinderung betroffen sein.
Die wenigsten Behinderungen sind angeboren.
Die meisten Menschen haben eine Behinderung
wegen eines Unfalls oder einer Krankheit.
Das betrifft oft auch ältere Menschen.
In Brandenburg leben etwa 480-Tausend Menschen
mit einer Behinderung.
Das sind fast so viele Menschen,
wie die Stadt Leipzig Einwohner hat.
Menschen mit Behinderung brauchen eine barrierefreie Umwelt.
Zum Beispiel:
- Rollstuhl-Fahrer brauchen Fahrstühle und Rampen.
- Menschen mit Lernschwierigkeiten brauchen
Informationen in Leichter Sprache. - Ältere Menschen brauchen barrierefreie Wohnungen.
Zum Beispiel Not-Ruf-Schalter oder flache Tür-Schwellen.
Aber auch für Familien mit Kindern ist eine barrierefreie Umwelt gut.
Zum Beispiel, um mit einem Kinderwagen
leichter in ein Gebäude zu kommen.
Oder in Busse und Bahnen.
Für die Landes-Regierung von Brandenburg
ist das Thema Inklusion sehr wichtig.
Inklusion bedeutet, dass alle Menschen überall mitmachen können.
Weil alle Menschen gleich viel wert sind.
Egal, ob sie behindert sind oder nicht.
Jeder Mensch soll selbst-bestimmt leben können.
Das Motto der Behinderten-Politik in Brandenburg lautet deshalb:
Alle inklusive in Brandenburg.
Das bedeutet:
Menschen mit Behinderung gehören zu unserer Gesellschaft
wie jeder andere Mensch auch.
Sie haben die gleichen Rechte wie alle anderen.
Sie sollen von Anfang an die gleichen Möglichkeiten haben
wie alle anderen.
Die Landes-Regierung von Brandenburg
will die UN-Behindertenrechts-Konvention in Brandenburg umsetzen.
Das ist ein Vertrag für die Rechte von Menschen mit Behinderung
aus dem Jahr 2006.
Dort steht, dass alle Menschen die gleichen Rechte haben.
Den Vertrag haben fast alle Länder auf der ganzen Welt unterschrieben.
Deshalb hat die Landes-Regierung im Jahr 2011
einen Plan geschrieben.
Der Plan heißt: Behinderten-Politisches Maßnahmen-Paket.
In dem Plan stehen Projekte und viele Ideen,
damit Inklusion in Brandenburg besser klappt.
An dem Plan haben auch Menschen mit Behinderung mitgearbeitet.
Die Landes-Regierung hat im April 2015
ein Informations-Heft zu diesem Plan veröffentlicht.
Darin steht, was die Landes-Regierung in den letzten Jahren
für die Inklusion in Brandenburg getan hat.
Und was sie in den nächsten Jahren für Inklusion tun wird.
Die Rechte von Menschen mit Behinderung sind
ein weiteres wichtiges Thema in Brandenburg.
Im Jahr 2013 wurde deshalb ein Gesetz überarbeitet.
Es heißt: Brandenburger Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Die Ziele aus der UN-Behindertenrechts-Konvention wurden
im Gesetz berücksichtigt.
Zum Beispiel:
- Menschen mit Behinderung sollen nicht diskriminiert werden.
Wer etwa Menschen wegen ihrer Behinderung beschimpft,
soll dafür bestraft werden. - Über das Thema Behinderung soll mehr gesprochen werden.
Damit die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung
besser berücksichtigt werden. - Menschen mit Behinderung sollen die gleichen Möglichkeiten haben wie Menschen ohne Behinderung.
Zum Beispiel im Beruf.
Was macht die Behinderten-Beauftragte des Landes Brandenburg?
Die Behinderten-Beauftragte sorgt dafür,
dass Menschen mit und ohne Behinderung gleich behandelt werden.
Sie achtet darauf, dass das Land Brandenburg Verantwortung
für Menschen mit Behinderung übernimmt.
Damit Menschen mit und ohne Behinderung
überall die gleichen Möglichkeiten haben.
Deshalb ist die Behinderten-Beauftragte immer dabei,
wenn neue Gesetze gemacht werden,
die wichtig sind für Menschen mit Behinderung.
Oder wenn es in der Politik um die Interessen
von Menschen mit Behinderung geht.
Janny Armbruster ist seit August 2020 die Behinderten-Beauftragte
des Bundes-Landes Brandenburg.
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich direkt an die
Behinderten-Beauftragte wenden.
Zum Beispiel mit einer Frage, einer Beschwerde oder mit Vorschlägen.
Die Behinderten-Beauftragte sorgt dafür,
dass Menschen mit und ohne Behinderung gleich behandelt werden.
Sie achtet darauf, dass das Land Brandenburg Verantwortung
für Menschen mit Behinderung übernimmt.
Damit Menschen mit und ohne Behinderung
überall die gleichen Möglichkeiten haben.
Deshalb ist die Behinderten-Beauftragte immer dabei,
wenn neue Gesetze gemacht werden,
die wichtig sind für Menschen mit Behinderung.
Oder wenn es in der Politik um die Interessen
von Menschen mit Behinderung geht.
Janny Armbruster ist seit August 2020 die Behinderten-Beauftragte
des Bundes-Landes Brandenburg.
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich direkt an die
Behinderten-Beauftragte wenden.
Zum Beispiel mit einer Frage, einer Beschwerde oder mit Vorschlägen.