Pflege -
Unterstützung für pflegebedürftige Menschen
Die meisten Menschen möchten auch im Alter möglichst lange selbstbestimmt in ihrer vertrauten Umgebung leben. Dafür setzt sich die Landesregierung ein.
Das Sozialministerium hat mit der Brandenburger Pflegeoffensive zahlreichen Maßnahmen ins Leben gerufen, um die pflegerische Versorgung langfristig zu sichern.
Im Bundesrat setzt sich Brandenburg für eine bezahlbare Pflege sowie für Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und der Bezahlung von Beschäftigten in der Pflege ein.
- Nach der aktuellen Pflegestatistik leben in Brandenburg 184.646 pflegebedürftige Menschen (Stand: Dezember 2021). Damit beträgt der Anteil der Pflegebedürftigen an der Gesamtbevölkerung 7,3 Prozent.
- Die häusliche Pflege hat im Land Brandenburg einen sehr hohen Stellenwert. 86,9 Prozent aller Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 – 5 werden zu Hause gepflegt.
Die meisten Menschen möchten auch im Alter möglichst lange selbstbestimmt in ihrer vertrauten Umgebung leben. Dafür setzt sich die Landesregierung ein.
Das Sozialministerium hat mit der Brandenburger Pflegeoffensive zahlreichen Maßnahmen ins Leben gerufen, um die pflegerische Versorgung langfristig zu sichern.
Im Bundesrat setzt sich Brandenburg für eine bezahlbare Pflege sowie für Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und der Bezahlung von Beschäftigten in der Pflege ein.
- Nach der aktuellen Pflegestatistik leben in Brandenburg 184.646 pflegebedürftige Menschen (Stand: Dezember 2021). Damit beträgt der Anteil der Pflegebedürftigen an der Gesamtbevölkerung 7,3 Prozent.
- Die häusliche Pflege hat im Land Brandenburg einen sehr hohen Stellenwert. 86,9 Prozent aller Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 – 5 werden zu Hause gepflegt.
Rahmenvereinbarung Förderung nach § 45c und § 45d SGB XI
Die Verteilung der dem Land Brandenburg zustehenden Fördermittel nach § 45c und § 45d SGB XI aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung wird durch die „Rahmenvereinbarung über die Förderung niedrigschwelliger Betreuungsangebote, ehrenamtlicher Strukturen und der Selbsthilfe sowie von Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungsstrukturen und Versorgungskonzepte im Sinne von § 45c und § 45d SGB XI im Land Brandenburg vom 1. Juli 2003 in der Fassung vom 29.10.2009“ geregelt.
Die Verteilung der dem Land Brandenburg zustehenden Fördermittel nach § 45c und § 45d SGB XI aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung wird durch die „Rahmenvereinbarung über die Förderung niedrigschwelliger Betreuungsangebote, ehrenamtlicher Strukturen und der Selbsthilfe sowie von Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungsstrukturen und Versorgungskonzepte im Sinne von § 45c und § 45d SGB XI im Land Brandenburg vom 1. Juli 2003 in der Fassung vom 29.10.2009“ geregelt.
Brandenburger Pakt für Pflege
Mit dem Pakt für Pflege soll die Pflege vor Ort gestärkt und nachhaltig gestaltet, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen insbesondere im ländlichen Raum entlastet, Beratungsstrukturen ausgebaut und die Fachkräftesicherung in der Pflege durch attraktive Ausbildungs- und Beschäftigungsbedingungen gefördert werden. Weiterlesen
Mit dem Pakt für Pflege soll die Pflege vor Ort gestärkt und nachhaltig gestaltet, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen insbesondere im ländlichen Raum entlastet, Beratungsstrukturen ausgebaut und die Fachkräftesicherung in der Pflege durch attraktive Ausbildungs- und Beschäftigungsbedingungen gefördert werden. Weiterlesen
Daten und Fakten zur Pflege
Auf der Grundlage der amtlichen Pflegestatistik hat das Sozialministerium Pflegedossiers einmal für das gesamte Land Brandenburg sowie für jeden einzelnen Landkreis und jede kreisfreie Stadt erstellt. Weiterlesen
Auf der Grundlage der amtlichen Pflegestatistik hat das Sozialministerium Pflegedossiers einmal für das gesamte Land Brandenburg sowie für jeden einzelnen Landkreis und jede kreisfreie Stadt erstellt. Weiterlesen
Unterstützende Wohnformen
Menschen, die wegen einer Pflegebedürftigkeit oder einer Behinderung auf Hilfe angewiesen sind und deshalb in einer Einrichtung oder in einer Wohnform leben, müssen heute nicht mehr auf ein selbstbestimmtes Leben verzichten. Weiterlesen
Menschen, die wegen einer Pflegebedürftigkeit oder einer Behinderung auf Hilfe angewiesen sind und deshalb in einer Einrichtung oder in einer Wohnform leben, müssen heute nicht mehr auf ein selbstbestimmtes Leben verzichten. Weiterlesen
Pflegestützpunkte
In Brandenburg gibt es 19 Pflegestützpunkte. Sie informieren zu allen Fragen rund um die Pflege. Die Beratung ist individuell, trägerneutral und kostenlos. Weiterlesen
In Brandenburg gibt es 19 Pflegestützpunkte. Sie informieren zu allen Fragen rund um die Pflege. Die Beratung ist individuell, trägerneutral und kostenlos. Weiterlesen
Pflege in Not
Bei Konflikten in der Pflege hilft die Beratungsstelle „Pflege in Not Brandenburg“ sowohl pflegende Angehörige als auch professionelle Pflegekräfte. Das Beratungstelefon ist unter der Telefonnummer 0800 265 55 66 kostenfrei zu erreichen. Weiterlesen
Bei Konflikten in der Pflege hilft die Beratungsstelle „Pflege in Not Brandenburg“ sowohl pflegende Angehörige als auch professionelle Pflegekräfte. Das Beratungstelefon ist unter der Telefonnummer 0800 265 55 66 kostenfrei zu erreichen. Weiterlesen
Landespflegeausschuss
Der Landespflegeausschuss berät über Fragen der Pflegeversicherung. In ihm sind u.a. die Pflegekassen, Pflegeeinrichtungen, Verbände der Pflegeberufe sowie die kommunalen Spitzenverbände vertreten. Weiterlesen
Der Landespflegeausschuss berät über Fragen der Pflegeversicherung. In ihm sind u.a. die Pflegekassen, Pflegeeinrichtungen, Verbände der Pflegeberufe sowie die kommunalen Spitzenverbände vertreten. Weiterlesen