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Sozialministerin Nonnemacher startet Pakt für Pflege: Pflege vor Ort stärken, Pflegebedürftige entlasten, Fachkräftesicherung fördern

Vereinbarung mit Mitgliedsorganisationen des Landespflegeausschusses unterzeichnet

- Erschienen am 23.12.2020 - Presemitteilung 659/2020

Es ist ein Schwerpunkt im Koalitionsvertrag der Brandenburger Landesregierung: Sozialministerin Ursula Nonnemacher hat heute den Pakt für Pflege gestartet. Mit den Mitgliedsorganisationen des Landespflegeausschusses des Landes Brandenburg unterzeichnete sie eine Vereinbarung. Mit dem Pakt für Pflege soll die Pflege vor Ort gestärkt und nachhaltig gestaltet, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen insbesondere im ländlichen Raum entlastet, Beratungsstrukturen ausgebaut und die Fachkräftesicherung in der Pflege durch attraktive Ausbildungs- und Beschäftigungsbedingungen gefördert werden. Für die Umsetzung stehen im Landeshaushalt jährlich rund 22 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Vereinbarung „Pakt für Pflege im Land Brandenburg – Pflege gemeinsam sichern“ unterzeichneten mit Sozialministerin Nonnemacher für das Land Brandenburg folgende Mitgliedsorganisationen des Landespflegeausschusses: ABVP – Arbeitgeber- und Berufsverband Privater Pflege e.V., Alzheimer-Gesellschaft Brandenburg e.V. – Selbsthilfe Demenz, AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, AWO Landesverband Brandenburg e.V., B.A.H. Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e.V. – Landesverband Brandenburg, BKK Landesverband Mitte – Landesvertretung Berlin und Brandenburg, Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg, Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V., Caritasverband der Diözese Görlitz e.V., Der Paritätische Landesverband Brandenburg e.V., Deutsches Rotes Kreuz – Landesverband Brandenburg e.V., DGB-Bezirk Berlin-Brandenburg, Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V. – DWBO, IKK Brandenburg und Berlin, KNAPPSCHAFT Regionaldirektion Cottbus, Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV), Landesbehindertenbeirat Brandenburg, Landkreistag Brandenburg, Landespflegerat Berlin-Brandenburg, Medizinischer Dienst der Krankenkassen Berlin-Brandenburg e.V., Brandenburgischer Verbund der Pflegeschulen (Pflegeschulbund), Seniorenrat des Landes Brandenburg, Städte- und Gemeindebund Brandenburg, Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), Verband der Privaten Krankenversicherung e.V., ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg.

Sozialministerin Ursula Nonnemacher erklärte: „Uns eint das Ziel, dass die Menschen im Land Brandenburg auch mit Pflegebedürftigkeit durch vielfältige und flexible Angebote und Hilfen ein möglichst selbstbestimmtes Leben bis ins hohe Alter führen und an der Gesellschaft teilhaben können. Der Pakt für Pflege will dafür die Voraussetzungen verbessern und vorhandene Strukturen ausbauen. Ich danke allen Organisationen, die die Vereinbarung zur Umsetzung des Pakts für Pflege unterzeichnet haben sehr herzlich. Angesichts der immer älter werdenden Gesellschaft ist die Pflege der Zukunft eine der größten sozialpolitischen Herausforderungen unserer Zeit. Dieser Herausforderung stellen wir uns gemeinsam.

Die Pflege der Zukunft ist eine ‚Pflege im Quartier‘. Genau dort, wo die Menschen leben, zuhause sind und alt werden möchten. Die Pflege vor Ort, besonders im Quartier, soll in allen Landesteilen gestärkt, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Bewältigung der Pflege umfassend begleitet, unterstützt und entlastet werden. Angebote der professionellen Pflege sollen zielgerichtet und passgenau nach den Bedürfnissen der Menschen erbracht werden. Mit dem Pakt für Pflege schaffen Land, Kommunen, Pflege- und Krankenkassen, Leistungsanbieter, Vereine, Gewerkschaften, Ehrenamtliche, Angehörige und die Menschen in der Nachbarschaft gemeinsam mit ihren Beiträgen hierfür die Voraussetzungen. Im Mittelpunkt stehen Maßnahmen, die dabei helfen, Pflegebedürftigkeit zu verzögern, zu verringern oder sogar zu vermeiden.

Manfred Helbig, Mitglied des Hauptausschusses des Landespflegeausschusses: „Als Vorsitzender des Landespflegeausschusses freue ich mich sehr, dass nunmehr der Startschuss zur Umsetzung des „Paktes für Pflege“ erfolgt ist. Das im Koalitionsvertrag der 7. Legislaturperiode festgeschriebene Vorhaben begrüße ich ausdrücklich. Es trifft mit seinen vier thematischen Säulen - „Pflege vor Ort“, „Pflegeberatung ausbauen“, „Investition in Tages- und Kurzzeitpflege“ sowie „Ausbildung und Fach -bzw. Arbeitskräfte-Sicherung“ - die Knackpunkte zur Entwicklung der Pflegeversorgungsstruktur im Land Brandenburg. Ich werde alles in meinen Möglichkeiten Stehende dafür tun, dass der Landespflegeausschuss seine Rolle als Begleit-, Beratungs- und Innovationsgremium wahrnehmen wird und dass erfolgreiche Maßnahmen verstetigt werden.“

Marita Moskwyn, Bereichsleiterin Stationäre Versorgung der AOK Nordost: „Die Corona-Pandemie hat noch einmal eindrücklich vor Augen geführt, wie wichtig es ist, den Pflegebereich nachhaltig zu stärken. Aus Sicht der AOK Nordost ist das eine der zentralen gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen der kommenden Jahre, die nur gemeinsam mit allen Akteuren bewältigt werden kann. Deshalb ist der geschlossene ,Pakt für Pflege‘ ein wichtiger Schritt, um über alle Sektoren und Bereiche hinweg weiterhin an zukunftsfähigen Rahmenbedingungen für die Pflege zu arbeiten und die Vernetzung der Partner weiter voranzutreiben. Die AOK Nordost steht wie bereits in der Vergangenheit für eine verlässliche Zusammenarbeit bereit.“

Jens Graf, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg: „Städte, Gemeinden und Ämter übernehmen im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung und der Sicherung der Daseinsvorsorge Mitverantwortung, gute Rahmenbedingungen für ein würdevolles Altern ihrer Bürgerschaft. Einen immer wichtigeren Teil nehmen dabei Fragen um die Sicherung einer wohnortnahen Pflege ein. Gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern, dem Engagement der Organisationen und Vereine, den Anbietern von Pflege- und Unterstützungsleistungen etwa beim Einkaufen oder der Versorgung mit Mittagessen können dafür tragfähige Voraussetzungen aufgebaut werden. Um der Bereitschaft und dem Willen seiner Mitglieder hierzu Ausdruck zu verleihen, hat sich der Städte- und Gemeindebund aktiv bei der Erarbeitung der Vereinbarung „Pakt für Pflege“ eingebracht. Auf das Ergebnis können alle Beteiligten stolz sein. Wir begrüßen das neue Programm „Pflege vor Ort“. Es erkennt die Städte, Gemeinden und Ämter als wichtige Handelnde im Bereich der örtlichen Pflegestrukturen an und wird diese unterstützen.“

Ulrike Kostka, Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V.: „Die rund 40.300 Beschäftigten in der ambulanten Pflege und den vielen Einrichtungen leisten in der Corona-Pandemie und auch sonst sehr viel. Ihnen gelten unsere Anerkennung und unser Dank. Deutlich wird, dass sich die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen verbessern müssen, damit dieser sinngebende Beruf für viele Menschen attraktiver wird. Mit dem Pakt für Pflege wird hierzu ein wichtiger Schritt getan.“

Marina Rudolph, Leiterin des Verbands der Ersatzkassen e. V. (vdek) - Landesvertretung Berlin/Brandenburg: „Mit Blick auf die im bundesweiten Vergleich sehr hohe Pflegeprävalenz und die ländliche Sozialstruktur in Brandenburg, gilt es, die damit verbundenen Herausforderungen zu meistern. Die Akteure im Gesundheitswesen sind dazu aufgerufen, ihre Kompetenzen einbringen und gemeinsam Lösungen finden. Mit dem Pflegepakt sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit die pflegerische Versorgung auf hohem Niveau fortgeführt werden kann. Vor diesem Hintergrund unterstützt der vdek dieses wichtige Anliegen ausdrücklich.“

Pakt für Pflege im Land Brandenburg – Pflege gemeinsam sichern

Der Pakt für Pflege besteht aus vier Säulen:

  1. Pflege vor Ort stärken (Förderprogramm für Kommunen)
  2. Ausbau der Pflegeberatung (insbesondere der Pflegestützpunkte)
  3. Ausbau der pflegerischen Versorgungsstruktur (Investitionsprogramm Kurzzeit- und Tagespflege)
  4. Fachkräftesicherung (Attraktive Ausbildungs- und Beschäftigungsbedingungen in der Pflege)

Säule 1: Pflege vor Ort stärken und nachhaltig gestalten

Für das Förderprogramm für Kommunen mit dem Titel „Pflege vor Ort“ stehen jährlich rund 11,7 Millionen Euro zur Verfügung. Dieses Programm wird das „Herzstück“ im Pakt für Pflege sein, und es ist bundesweit bisher einmalig.

Ein Teil des geplanten Programms richtet sich direkt an die Ämter und amtsfreien Städte und Gemeinden. Sie erhalten jährlich insgesamt 9 Millionen Euro, mit denen Hilfen im Vor- und Umfeld von Pflege gefördert werden sollen.

Ziel ist es, durch die Gestaltung von alterns- und pflegegerechten Sozialräumen zum einen den Eintritt von Pflegebedürftigkeit zu verzögern bzw. minimieren und zum anderen eine Bewältigung der Pflegebedürftigkeit im eigenen Haushalt, wo derzeit rund 80 Prozent der Pflegebedürftigen im Land Brandenburg versorgt werden, zu ermöglichen. Für diese von den Menschen bevorzugte Versorgungsform ist der Bedarf an professionellen Pflegekräften deutlich geringer als in der stationären Pflege. Insofern ist die angestrebte Stabilisierung von Pflege in der Häuslichkeit ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung.

Praxisbeispiele, was mit „Pflege vor Ort“ initiiert bzw. finanziert werden kann, sind zum Beispiel:

  • der Aufbau neuer bzw. Ausbau bestehender alltagsunterstützender Angebote. Mehr als die Hälfte dieser landesweit bestehenden Angebote wurden für Menschen mit kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen entwickelt. Sie sollen weiter ausgebaut werden. Derzeit nutzen jährlich rd. 17.000 Personen alltagsunterstützende Angebote.
  • Hilfen in der Nachbarschaft,
  • Angebote für gemeinsames Mittagessen („mit Rädern zum Essen statt Essen auf Rädern“),
  • Informationen und Veranstaltungen für Pflegebedürftige und die sie häuslich Pflegenden,
  • Demenz-Kurse, Demenz-Stammtische bzw. lokale Projekte und Allianzen für Menschen mit Demenz,
  • Projekte zur Anregung sinnstiftenden Tuns (gemeinsames Kuchen backen für Dorffeste; im Reparaturcafé oder in der Männerwerkelecke dabei sein),
  • Projekte mit Handwerkern aus der Region, die bei Baumaßnahmen zur Minimierung von Barrieren in Wohnungen helfen.

Das Förderprogramm „Pflege vor Ort“ richtet sich aber auch an die kommunale Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte. Sie erhalten jährlich insgesamt 2,7 Millionen Euro für regionale Pflegestrukturplanung, Koordinierungs- und Vernetzungstätigkeiten und für die Unterstützung der Ämter und amtsfreien Gemeinden bei ihren Aktivitäten der Pflege vor Ort.

 

Säule 2: Ausbau der Pflegeberatung – insbesondere in den Pflegestützpunkten

Dafür stehen jährlich 2 Millionen Euro zur Verfügung.

Mit ihrer Beratung zu allen Fragen rund um die Pflege unterstützen die landesweit 19 Pflegestützpunkte bereits seit über zehn Jahren Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Derzeit erfolgt eine Evaluation ihrer Arbeit. Die Ergebnisse der Untersuchung sollen in Handlungsempfehlungen für den Ausbau der Pflegestützpunkte sowie für einen Förderansatz seitens des Landes münden. Der Abschlussbericht zur Evaluation soll im Mai 2021 vorliegen.

Unstrittig ist bereits jetzt, dass in jedem Fall ein quantitativer Ausbau der Beratungsangebote (inkl. Personal) erforderlich ist, um die Pflegeberatung sicherzustellen und Zugangsmöglichkeiten zu verbessern.

Mit der Landesförderung sollen für diesen Ausbauprozess Impulse gegeben werden, der aber letztlich nur in Zusammenarbeit mit den Trägern der Pflegestützpunkte – den Pflege- und Krankenkassen sowie den Landkreisen/kreisfreien Städten – umzusetzen ist.

 

Säule 3: Investitionsprogramm für Kurzzeit- und Tagespflege

Dafür stehen jährlich 5 Millionen Euro zur Verfügung.

Einrichtungen der Tagespflege und der Kurzzeitpflege dienen der Stabilisierung häuslicher Pflegesettings – sie sollen weiter ausgebaut werden. Pflegende Angehörige und Pflegepersonen sollen sich darauf verlassen können, dass in Krisen oder im Fall ihrer Verhinderung auch kurzfristig verfügbare und bezahlbare Angebote der Kurzzeit- und Verhinderungspflege zur Verfügung stehen.

Tagespflege entlastet pflegende Angehörige stundenweise am Tag und ermöglicht, auch bei Übernahme einer Pflegeverantwortung erwerbstätig sein zu können. Mit der Förderung soll erreicht werden, dass diese Angebotsform nicht nur in für Träger wirtschaftlich besonders attraktiven Ballungsräumen entsteht, sondern eine wohnortnahe Versorgung auch in kleineren Gemeinden und Städten erfolgen kann.

Kurzzeitpflege trägt dazu bei, plötzliche Bedarfe etwa nach einem Krankenhausaufenthalt und in Krisensituationen abzufangen und in dieser Zeit zugleich die erforderlichen Bedingungen für eine (weitere) häusliche Pflege zu schaffen bzw. zu unterstützen. In Brandenburg wird Kurzzeitpflege mangels ausreichenden Angebots derzeit nur halb so viel in Anspruch genommen wie im Bundesdurchschnitt. Dies verursacht nicht notwendige Heimversorgung.

 

Säule 4: Ausbildung und Fachkräftesicherung

Die Förderung von Ausbildung ist für die Fachkräftesicherung in der Pflege von zentraler Bedeutung. Die neue generalistische Pflegeausbildung stellt eine große Chance dar, den Pflegeberuf attraktiver zu machen und die Pflege im Land sicherzustellen.

Um den Nachwuchs von Fach- und Assistenzkräften in der Pflege auszubauen und zu stärken, wird das landesfinanzierte Projekt NEKSA (Neu kreieren statt addieren) zur Unterstützung der Pflegeschulen sowie der Ausbildungsbetriebe fortgeführt. Das Projekt, getragen von der btu Cottbus Senftenberg, läuft seit 2018 sehr erfolgreich. Die generalistische Pflegeausbildung ist in diesem Jahr trotz der gegenwärtigen schwierigen Situation erfolgreich gestartet. Derzeit wird die Anpassung der Helferausbildungen in der Pflege im Land Brandenburg an eine generalistische Assistenzausbildung geprüft. Diese soll ebenso wie die Fachkraftausbildung einen attraktiven niedrigschwelligen Einstieg in das Berufsfeld der Pflege bieten bzw. für Vorqualifizierte unter Anrechnung der bestehenden Kompetenzen eine verkürzte Ausbildung ermöglichen. Die Anschlussfähigkeit an die Fachkraftausbildung wird sichergestellt. Das Projekt NEKSA unterstützt auch hier die bekannten Akteure. (Mittelansatz: 160.000 Euro)

Zur Stärkung der Ausbildung in den Assistenzberufen wird eine Maßnahme zur Reduzierung von Ausbildungsabbrüchen in der Altenpflegehilfeausbildung finanziert sowie auch die Ausgaben für den theoretischen und praktischen Unterricht an den Pflegeschulen. (Mittelansatz 680.200 Euro)

Um die Ausbildungsstruktur der Pflegeschulen, die nicht mit Krankenhäusern verbunden sind, in allen Regionen sicherzustellen, wird eine Miet- und Investitionskostenpauschale in gleicher Höhe wie für die an Krankenhäusern liegenden Pflegeschulen bereitgestellt. (Mittelansatz: 498.400 Euro)

 

Hintergrund

Im Land Brandenburg leben knapp 154.000 pflegebedürftige Menschen, davon sind rund 63.000 Personen an einer Demenz erkrankt. Von den Pflegebedürftigen sind 61,5 Prozent weiblich und 38,5 Prozent männlich. Mehr als die Hälfte der Pflegebedürftigen in Brandenburg sind über 80 Jahre.

Der Anteil der pflegebedürftigen Menschen an der Gesamtbevölkerung liegt mit rund 6,1 Prozent weit über dem Bundesdurchschnitt und wird im Zuge der demografischen Entwicklung weiter steigen. Die personelle Situation in der Pflege spitzt sich weiterhin zu, auch weil in Teilen des Landes die Anzahl erwerbsfähiger Menschen dramatisch zurückgeht. Insofern ist die Gewährleistung einer guten pflegerischen Versorgung eine große sozialpolitische Herausforderung.

Die Anzahl ambulanter Pflegedienste ist von 722 im Jahr 2017 auf 765 im Jahr 2019 gestiegen, die Anzahl der Einrichtungen mit stationärer Dauerpflege von 329 auf 339 (Quelle: amtliche Pflegestatistik 2019). Die Anzahl der Beschäftigten in der Pflege beträgt rund 40.300. Die Frauenquote liegt bei 85,4 Prozent.

Der Landespflegeausschuss berät über Fragen der Finanzierung und des Betriebs von Pflegeeinrichtungen sowie der Pflegeversicherung. In ihm sind die Pflegekassen, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung, Pflegeeinrichtungen, das Sozial- und Gesundheitsministerium sowie das Landesamt für Soziales und Versorgung, der Verband der privaten Krankenversicherung, Verbände der Pflegeberufe, die kommunalen Spitzenverbände und Gewerkschaften sowie der Landesbehindertenbeirat, der Landesseniorenrat, der Psychiatriebeirat, die Alzheimer-Gesellschaft Brandenburg und Gewerkschaften vertreten. Die Geschäftsstelle des Landespflegeausschusses ist im Sozialministerium.