Gemeinsam gegen Verstöße im Tierschutz
Landestierschutzbeauftragte lud zu einer Veranstaltung zum Thema Tierschutz und Justiz ein
Rund 200 Expertinnen und Experten haben heute auf Einladung von Brandenburgs Landestierschutzbeauftragter Dr. Anne Zinke über Möglichkeiten der Ahndung von Verstößen gegen den Tierschutz diskutiert. An der überregionalen Hybrid-Tagung mit dem Titel „Tierschutzfälle vor Gericht – Nordost“ hatten Fachleute aus Brandenburg, Berlin und weiteren Bundesländern teilgenommen. Die Fortbildungsveranstaltung in Seddiner See (Potsdam-Mittelmark) thematisierte insbesondere die Herausforderungen der rechtlichen Ahndung und Verfolgung von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz und richtete sich sowohl an Tierärztinnen und Tierärzte als auch an Juristinnen und Juristen. Ziel ist eine Vernetzung der verschiedenen, am Tierschutz beteiligten Berufsgruppen und die Schaffung einer Plattform für den gegenseitigen Austausch.
Landestierschutzbeauftragte Dr. Anne Zinke: „Tierschutz und rechtliche Fragen sind untrennbar. Wir haben in Deutschland ein Defizit bei der Verfolgung tierschutzrechtlicher Verstöße. Die Zahl der eingeleiteten und wieder eingestellten Verfahren ist enorm hoch. Darunter leiden im Endeffekt die Tiere. Die Ursachen sind vielfältig und sehr komplex. Fälle tierschutzwidrigen Handelns unterliegen neben der tierschutzfachlichen auch der rechtlichen Beurteilung. Die auf der heutigen Tagung vermittelten Fachkenntnisse sollen die Kolleginnen und Kollegen bei der zukünftigen Bearbeitung von Tierschutzfällen unterstützen und im besten Fall die Zahl der eingestellten Verfahren senken. Ich freue mich, dass wir mit der Veranstaltung auf ein großes Interesse gestoßen sind. Dies zeigt umso mehr, dass großer Handlungsbedarf besteht.“
Die Veranstaltung vermittelte rechtliche Grundlagen wie die Grundbegriffe des Tierschutzstrafrechts und thematisierte Tierschutzfälle im Ermittlungsverfahren sowie die Voraussetzungen, die für eine gerichtsfeste Beweisdokumentation von Tierschutzverstößen relevant sind. Dazu referierten Expertinnen und Experten der Justiz und der Polizei, darunter Oberstaatsanwalt Joachim Sörries von der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder). Vervollständigt wurde die Veranstaltung durch die veterinärmedizinische Expertise mit Fallbeispielen zu Pferde- und Kleintierhaltungen von zwei amtlichen Brandenburger Tierärztinnen und Tierärzten.
Oberstaatsanwalt Joachim Sörries: „Die schwierigen Rahmenbedingungen werden durch die hohe Motivation sämtlicher Akteurinnen und Akteure im Tierschutz immer wieder kompensiert. Da Einzelne an den Rahmenbedingungen meist nur wenig ändern können, muss die Vernetzung die nötigen Synergieeffekte schaffen. Aufgabe kann daher nicht das akribische Abgrenzen von Zuständigkeiten sein. Erfolgreiche Arbeit im Tierschutzbereich setzt persönliche Bekanntschaft der Akteurinnen und Akteure voraus. Ich bemesse meinen Arbeitserfolg nicht an der Anzahl von Verurteilungen. Auch die sachgerechte Bearbeitung eines Ermittlungsverfahrens ist ein Eigenwert. Der Justiz steht überdies ein abgestuftes Reaktionskonzept zur Verfügung, das die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit beachtet. Oftmals kann Rechtsfrieden oder eine Verhaltensänderung auch ohne Verurteilung erreicht werden.“
Ziel der Landestierschutzbeauftragten Dr. Zinke ist der art- und tierschutzgerechte Umgang mit Tieren. Daher möchte sie die Schnittstelle zwischen Tierschutz und Justiz verbessern und Akteurinnen und Akteure wie bei dieser Veranstaltung zusammenführen. Darüber hinaus verfasst sie regelmäßig Stellungnahmen zu aktuellen Rechtssetzungsverfahren auf Landes-, Bundes- sowie EU-Ebene und berät politische Entscheidungsträgerinnen und -träger in tierschutzfachlichen Themen.
Rund 200 Expertinnen und Experten haben heute auf Einladung von Brandenburgs Landestierschutzbeauftragter Dr. Anne Zinke über Möglichkeiten der Ahndung von Verstößen gegen den Tierschutz diskutiert. An der überregionalen Hybrid-Tagung mit dem Titel „Tierschutzfälle vor Gericht – Nordost“ hatten Fachleute aus Brandenburg, Berlin und weiteren Bundesländern teilgenommen. Die Fortbildungsveranstaltung in Seddiner See (Potsdam-Mittelmark) thematisierte insbesondere die Herausforderungen der rechtlichen Ahndung und Verfolgung von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz und richtete sich sowohl an Tierärztinnen und Tierärzte als auch an Juristinnen und Juristen. Ziel ist eine Vernetzung der verschiedenen, am Tierschutz beteiligten Berufsgruppen und die Schaffung einer Plattform für den gegenseitigen Austausch.
Landestierschutzbeauftragte Dr. Anne Zinke: „Tierschutz und rechtliche Fragen sind untrennbar. Wir haben in Deutschland ein Defizit bei der Verfolgung tierschutzrechtlicher Verstöße. Die Zahl der eingeleiteten und wieder eingestellten Verfahren ist enorm hoch. Darunter leiden im Endeffekt die Tiere. Die Ursachen sind vielfältig und sehr komplex. Fälle tierschutzwidrigen Handelns unterliegen neben der tierschutzfachlichen auch der rechtlichen Beurteilung. Die auf der heutigen Tagung vermittelten Fachkenntnisse sollen die Kolleginnen und Kollegen bei der zukünftigen Bearbeitung von Tierschutzfällen unterstützen und im besten Fall die Zahl der eingestellten Verfahren senken. Ich freue mich, dass wir mit der Veranstaltung auf ein großes Interesse gestoßen sind. Dies zeigt umso mehr, dass großer Handlungsbedarf besteht.“
Die Veranstaltung vermittelte rechtliche Grundlagen wie die Grundbegriffe des Tierschutzstrafrechts und thematisierte Tierschutzfälle im Ermittlungsverfahren sowie die Voraussetzungen, die für eine gerichtsfeste Beweisdokumentation von Tierschutzverstößen relevant sind. Dazu referierten Expertinnen und Experten der Justiz und der Polizei, darunter Oberstaatsanwalt Joachim Sörries von der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder). Vervollständigt wurde die Veranstaltung durch die veterinärmedizinische Expertise mit Fallbeispielen zu Pferde- und Kleintierhaltungen von zwei amtlichen Brandenburger Tierärztinnen und Tierärzten.
Oberstaatsanwalt Joachim Sörries: „Die schwierigen Rahmenbedingungen werden durch die hohe Motivation sämtlicher Akteurinnen und Akteure im Tierschutz immer wieder kompensiert. Da Einzelne an den Rahmenbedingungen meist nur wenig ändern können, muss die Vernetzung die nötigen Synergieeffekte schaffen. Aufgabe kann daher nicht das akribische Abgrenzen von Zuständigkeiten sein. Erfolgreiche Arbeit im Tierschutzbereich setzt persönliche Bekanntschaft der Akteurinnen und Akteure voraus. Ich bemesse meinen Arbeitserfolg nicht an der Anzahl von Verurteilungen. Auch die sachgerechte Bearbeitung eines Ermittlungsverfahrens ist ein Eigenwert. Der Justiz steht überdies ein abgestuftes Reaktionskonzept zur Verfügung, das die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit beachtet. Oftmals kann Rechtsfrieden oder eine Verhaltensänderung auch ohne Verurteilung erreicht werden.“
Ziel der Landestierschutzbeauftragten Dr. Zinke ist der art- und tierschutzgerechte Umgang mit Tieren. Daher möchte sie die Schnittstelle zwischen Tierschutz und Justiz verbessern und Akteurinnen und Akteure wie bei dieser Veranstaltung zusammenführen. Darüber hinaus verfasst sie regelmäßig Stellungnahmen zu aktuellen Rechtssetzungsverfahren auf Landes-, Bundes- sowie EU-Ebene und berät politische Entscheidungsträgerinnen und -träger in tierschutzfachlichen Themen.