Hauptmenü

Landestierschutzbeauftragte

Das Foto zeigt die Landestierschutzbeauftragte sitend zwischen zwei grasenden Pferden.

Dr. Anne Zinke, Fachtierärztin für Tierschutz, ist seit  dem 15. Dezember 2022 Brandenburgs Landestierschutzbeauftragte.

Das Foto zeigt die Landestierschutzbeauftragte sitend zwischen zwei grasenden Pferden.

Dr. Anne Zinke, Fachtierärztin für Tierschutz, ist seit  dem 15. Dezember 2022 Brandenburgs Landestierschutzbeauftragte.


Stellung

Die unabhängige Landestierschutzbeauftragte ist eine selbständige Organisationseinheit außerhalb der Abteilungsstruktur im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz.

Die Landestierschutzbeauftragte arbeitet dabei frei von fachlichen Weisungen.

Die unabhängige Landestierschutzbeauftragte ist eine selbständige Organisationseinheit außerhalb der Abteilungsstruktur im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz.

Die Landestierschutzbeauftragte arbeitet dabei frei von fachlichen Weisungen.


Aufgaben

Das Ziel der Tätigkeit der unabhängigen Landestierschutzbeauftragten (kurz: LTSB) ist es, den Tierschutz und das Tierwohl im Land Brandenburg zu fördern. Sie soll insbesondere strukturelle Verbesserungen im Bereich Tierschutz und deren Umsetzung für mehr Tierwohl unterstützen.

Mehr zu den Aufgaben finden Sie unter „Über uns

Das Ziel der Tätigkeit der unabhängigen Landestierschutzbeauftragten (kurz: LTSB) ist es, den Tierschutz und das Tierwohl im Land Brandenburg zu fördern. Sie soll insbesondere strukturelle Verbesserungen im Bereich Tierschutz und deren Umsetzung für mehr Tierwohl unterstützen.

Mehr zu den Aufgaben finden Sie unter „Über uns


Wie melde ich einen Tierschutzverstoß?

Sie haben den Eindruck, dass ein Tier nicht artgerecht gehalten, ernährt, gepflegt oder gar misshandelt oder gequält wird und möchten das zur Anzeige bringen?
Wenden Sie sich zunächst bitte direkt an das für den Haltungsort zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.
Die Kontaktdaten der Brandenburger Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter finden Sie unter: https://service.brandenburg.de/service/de/adressen/weitere-verzeichnisse/verzeichnisliste/~veterinaer-und-lebensmittelueberwachungsaemter
Das Veterinäramt überprüft den Vorwurf, stellt fest, ob gegen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes verstoßen wurde und leitet notwendige Maßnahmen ein.

Ihre Anzeige sollte im besten Fall schriftlich formuliert sein und möglichst Folgendes enthalten:

  • Adresse oder Angaben zum Ort (Wegbeschreibung), Zeit und möglichst vollständige Beschreibung der Art und des Ablaufs des Missstandes
  • Fotos, Aufnahmen, Beweismittel, eigene Zeichnungen (wenn vorhanden und möglich) beifügen
  • Beteiligte Personen nennen, ggfs. andere Zeugen
  • Ist die zuständige Tierschutzbehörde nicht erreichbar, unmittelbares Handeln aber notwendig, so wenden Sie sich bitte an die örtliche Polizei oder das Ordnungsamt.

Sie haben den Eindruck, dass ein Tier nicht artgerecht gehalten, ernährt, gepflegt oder gar misshandelt oder gequält wird und möchten das zur Anzeige bringen?
Wenden Sie sich zunächst bitte direkt an das für den Haltungsort zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.
Die Kontaktdaten der Brandenburger Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter finden Sie unter: https://service.brandenburg.de/service/de/adressen/weitere-verzeichnisse/verzeichnisliste/~veterinaer-und-lebensmittelueberwachungsaemter
Das Veterinäramt überprüft den Vorwurf, stellt fest, ob gegen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes verstoßen wurde und leitet notwendige Maßnahmen ein.

Ihre Anzeige sollte im besten Fall schriftlich formuliert sein und möglichst Folgendes enthalten:

  • Adresse oder Angaben zum Ort (Wegbeschreibung), Zeit und möglichst vollständige Beschreibung der Art und des Ablaufs des Missstandes
  • Fotos, Aufnahmen, Beweismittel, eigene Zeichnungen (wenn vorhanden und möglich) beifügen
  • Beteiligte Personen nennen, ggfs. andere Zeugen
  • Ist die zuständige Tierschutzbehörde nicht erreichbar, unmittelbares Handeln aber notwendig, so wenden Sie sich bitte an die örtliche Polizei oder das Ordnungsamt.

Wohin kann ich mich wenden, wenn ich mit der Arbeit des Veterinäramts fachlich nicht zufrieden bin?

  1. An das für den Haltungsort zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
  2. Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
    Abteilung 3, Referat 33       
    Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
    14467 Potsdam
    Telefon: 0331 866-5301
    E-Mail: Tierschutz-TAM@MSGIV.Brandenburg.de
  3. An die Landestierschutzbeauftragte – sie vermittelt, berät und/oder hilft bei der Aufklärung 
    Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
    14467 Potsdam
    Geschäftsstelle:
    Telefon:  0331 866-5307
    Fax: 0331 866-5108
    E-Mail: Tierschutz@MSGIV.Brandenburg.de
  1. An das für den Haltungsort zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
  2. Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
    Abteilung 3, Referat 33       
    Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
    14467 Potsdam
    Telefon: 0331 866-5301
    E-Mail: Tierschutz-TAM@MSGIV.Brandenburg.de
  3. An die Landestierschutzbeauftragte – sie vermittelt, berät und/oder hilft bei der Aufklärung 
    Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
    14467 Potsdam
    Geschäftsstelle:
    Telefon:  0331 866-5307
    Fax: 0331 866-5108
    E-Mail: Tierschutz@MSGIV.Brandenburg.de