Härtefallkommission des Landes Brandenburg
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Welche Mitglieder hat die Härtefallkommission und wie lauten die Erreichbarkeiten?
Leiter der Geschäftsstelle und Vorsitzender der Härtefallkommission Stellvertreterin Andreas Keinath
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
Henning-von-Tresckow-Str. 9-13
14467 Potsdam
Tel.: 0331-866 2200
Fax: 0331-866 2399
E-Mail: hfk.geschaeftsstelle@mik.brandenburg.deBirte Palke
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
Henning-von-Tresckow-Str. 9-13
14467 Potsdam
Tel.: 0331-866 2210
Fax: 0331-866 2399
E-Mail: hfk.geschaeftsstelle@mik.brandenburg.deInstitution Stimmberechtigtes Mitglied Stellvertreter Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz Bernhard Fricke (c/o Ev. Kirchenkreis Potsdam)
Rudolf-Breitscheid-Str. 64 (Hinterhaus)
14482 Potsdam
Telefon: 0160 - 93438223
E-Mail: fluechtlingsarbeit@evkirchepotsdam.deMechthild Falk (c/o St. Nikolaigemeinde)
Planeberg 71
14913 Jüterbog
Tel.: 033732 – 5 00 87
E-Mail: brunnenfrau56@t-online.deKatholische Kirche Prof. Dr. Franz Josef Conraths
Telefon: 033971-52 801
Fax: 033971-52 801
E-Mail: conraths@t-online.deAndreas Jahn
c/o Caritasverband der Diözese Görlitz e.V.
Dienststelle Finsterwalde
Geschwister-Scholl-Str. 3
03238 Finsterwalde
Tel.: 03531-61362
Fax: 03531-61361
E-Mail: andreas.jahn@caritas-goerlitz.deFlüchtlingsorganisationen des Landes Brandenburg (Flüchtlingsrat Brandenburg) Kirstin Neumann
Fabrikstr. 10
16761 Hennigsdorf
Tel.: 0160 - 56 33 193
E-Mail: neumannn@fluechtlingsrat-brandenburg.deSimone Tetzlaff
Fabrikstr. 10
16761 Hennigsdorf
Tel.: 03302-222 918
Fax: 03302-209 2024
E-Mail: asylberatung.hennigsdorf@gmx.deLIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Brandenburg Cyrille Fernández
c/o Beratungsfachdienst für Migrant*innen
Rudolf-Breitscheid-Str. 64, Hinterhaus, 14482 Potsdam
Tel.: 0331-200 83 80
Fax: 0331-200 83 82
E-Mail: fernandez@dwstz.deCarina Felix
c/o Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V.
Eisenbahnstr. 16
15517 Fürstenwalde (Spree)
Tel.: 03361 – 77 08 0
E-Mail: c.felix@caritas-brandenburg.deStädte- und Gemeindebund Karsten Knobbe
c/o Stiftung Reinbeckhallen
Reinbeckstr. 17
12459 Berlin
Tel.: 030 – 9990 1033
Fax: 030 – 2246 1804
E-Mail: post@karsten-knobbe.deLandkreistag Brandenburg Mathias Wittmoser
c/o Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr
Heinrich-Rau-Straße 27-30
16816 Neuruppin
Tel.: 03391-688-3601
Fax: 03391-688-3602
E-Mail: Mathias.Wittmoser@opr.deKatja Diesterhaupt
c/o Landkreis Uckermark
- Ordnungsamt -
Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau
Tel.: 03984-70-1132
Fax: 03984-70-4032
E-Mail: katja.diesterhaupt@uckermark.deMinisterium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg Jennifer Boujemaa
c/o Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Referat 25
Henning-von-Tresckow-Str. 2-13
14467 Potsdam
Tel.: 0331-866 5254
Fax: 0331-866 5909
E-Mail: jennifer.boujemaa@msgiv.brandenburg.deMinisterium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg Klaus-Christoph Clavée
Brandenburgisches Oberlandesgericht
Gertrud-Piter-Platz 11
14770 Brandenburg an der Havel
Tel.: 03381-399 200
E-Mail: klaus-christoph.clavee@olg.brandenburg.deRamona Pisal
c/o Landgericht Potsdam
Jägerallee 10-12
14469 Potsdam
Tel.: 0331- 2017 1500
E-Mail: ramona.pisal@lgp.brandenburg.deIntegrationsbeauftragte des Landes Brandenburg Diana Gonzalez Olivo
c/o Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg
Henning-von-Tresckow-Str. 2- 13
14467 Potsdam
Tel.: 0331-866 5013
Fax: 0331-27 54 85 016
E-Mail: integrationsbeauftragte@msgiv.brandenburg.deStephanie Reuter
c/o Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Beratungsstelle bei der Integrationsbeauftragten
Henning-von-Tresckow-Str. 2- 13
14467 Potsdam
Tel.: 0331-866 5015
Fax: 0331-27 54 85 016
E-Mail: stephanie.reuter@msgiv.brandenburg.deLeiter der Geschäftsstelle und Vorsitzender der Härtefallkommission Stellvertreterin Andreas Keinath
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
Henning-von-Tresckow-Str. 9-13
14467 Potsdam
Tel.: 0331-866 2200
Fax: 0331-866 2399
E-Mail: hfk.geschaeftsstelle@mik.brandenburg.deBirte Palke
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
Henning-von-Tresckow-Str. 9-13
14467 Potsdam
Tel.: 0331-866 2210
Fax: 0331-866 2399
E-Mail: hfk.geschaeftsstelle@mik.brandenburg.deInstitution Stimmberechtigtes Mitglied Stellvertreter Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz Bernhard Fricke (c/o Ev. Kirchenkreis Potsdam)
Rudolf-Breitscheid-Str. 64 (Hinterhaus)
14482 Potsdam
Telefon: 0160 - 93438223
E-Mail: fluechtlingsarbeit@evkirchepotsdam.deMechthild Falk (c/o St. Nikolaigemeinde)
Planeberg 71
14913 Jüterbog
Tel.: 033732 – 5 00 87
E-Mail: brunnenfrau56@t-online.deKatholische Kirche Prof. Dr. Franz Josef Conraths
Telefon: 033971-52 801
Fax: 033971-52 801
E-Mail: conraths@t-online.deAndreas Jahn
c/o Caritasverband der Diözese Görlitz e.V.
Dienststelle Finsterwalde
Geschwister-Scholl-Str. 3
03238 Finsterwalde
Tel.: 03531-61362
Fax: 03531-61361
E-Mail: andreas.jahn@caritas-goerlitz.deFlüchtlingsorganisationen des Landes Brandenburg (Flüchtlingsrat Brandenburg) Kirstin Neumann
Fabrikstr. 10
16761 Hennigsdorf
Tel.: 0160 - 56 33 193
E-Mail: neumannn@fluechtlingsrat-brandenburg.deSimone Tetzlaff
Fabrikstr. 10
16761 Hennigsdorf
Tel.: 03302-222 918
Fax: 03302-209 2024
E-Mail: asylberatung.hennigsdorf@gmx.deLIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Brandenburg Cyrille Fernández
c/o Beratungsfachdienst für Migrant*innen
Rudolf-Breitscheid-Str. 64, Hinterhaus, 14482 Potsdam
Tel.: 0331-200 83 80
Fax: 0331-200 83 82
E-Mail: fernandez@dwstz.deCarina Felix
c/o Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V.
Eisenbahnstr. 16
15517 Fürstenwalde (Spree)
Tel.: 03361 – 77 08 0
E-Mail: c.felix@caritas-brandenburg.deStädte- und Gemeindebund Karsten Knobbe
c/o Stiftung Reinbeckhallen
Reinbeckstr. 17
12459 Berlin
Tel.: 030 – 9990 1033
Fax: 030 – 2246 1804
E-Mail: post@karsten-knobbe.deLandkreistag Brandenburg Mathias Wittmoser
c/o Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr
Heinrich-Rau-Straße 27-30
16816 Neuruppin
Tel.: 03391-688-3601
Fax: 03391-688-3602
E-Mail: Mathias.Wittmoser@opr.deKatja Diesterhaupt
c/o Landkreis Uckermark
- Ordnungsamt -
Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau
Tel.: 03984-70-1132
Fax: 03984-70-4032
E-Mail: katja.diesterhaupt@uckermark.deMinisterium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg Jennifer Boujemaa
c/o Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Referat 25
Henning-von-Tresckow-Str. 2-13
14467 Potsdam
Tel.: 0331-866 5254
Fax: 0331-866 5909
E-Mail: jennifer.boujemaa@msgiv.brandenburg.deMinisterium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg Klaus-Christoph Clavée
Brandenburgisches Oberlandesgericht
Gertrud-Piter-Platz 11
14770 Brandenburg an der Havel
Tel.: 03381-399 200
E-Mail: klaus-christoph.clavee@olg.brandenburg.deRamona Pisal
c/o Landgericht Potsdam
Jägerallee 10-12
14469 Potsdam
Tel.: 0331- 2017 1500
E-Mail: ramona.pisal@lgp.brandenburg.deIntegrationsbeauftragte des Landes Brandenburg Diana Gonzalez Olivo
c/o Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg
Henning-von-Tresckow-Str. 2- 13
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Fax: 0331-27 54 85 016
E-Mail: integrationsbeauftragte@msgiv.brandenburg.deStephanie Reuter
c/o Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Beratungsstelle bei der Integrationsbeauftragten
Henning-von-Tresckow-Str. 2- 13
14467 Potsdam
Tel.: 0331-866 5015
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E-Mail: stephanie.reuter@msgiv.brandenburg.de -
Was ist die Härtefallkommission?
Die Härtefallkommission hat zur Aufgabe, in Einzelfällen bei vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländern zu prüfen, ob dringende humanitäre oder persönliche Gründe einen weiteren Verbleib in Deutschland ausnahmsweise rechtfertigen können.
Grundlagen für die Tätigkeit der Härtefallkommission des Landes Brandenburg bilden § 23a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und die Härtefallkommissionsverordnung (HFKV).
Die Härtefallkommission ist ein von der Landesregierung eingerichtetes, behördenunabhängiges Gremium. Sie hat zehn Mitglieder, die auf Vorschlag der Kirchen, der Wohlfahrtsverbände, der Flüchtlingsorganisationen, der kommunalen Spitzenverbände und der Landesregierung berufen werden.
Die Härtefallkommission hat zur Aufgabe, in Einzelfällen bei vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländern zu prüfen, ob dringende humanitäre oder persönliche Gründe einen weiteren Verbleib in Deutschland ausnahmsweise rechtfertigen können.
Grundlagen für die Tätigkeit der Härtefallkommission des Landes Brandenburg bilden § 23a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und die Härtefallkommissionsverordnung (HFKV).
Die Härtefallkommission ist ein von der Landesregierung eingerichtetes, behördenunabhängiges Gremium. Sie hat zehn Mitglieder, die auf Vorschlag der Kirchen, der Wohlfahrtsverbände, der Flüchtlingsorganisationen, der kommunalen Spitzenverbände und der Landesregierung berufen werden.
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Wie verläuft ein Härtefallverfahren?
Härtefälle können nur von Mitgliedern der Härtefallkommission eingebracht werden. Betroffene sollten sich also direkt an ein Mitglied der Härtefallkommission wenden.
Wenn das Mitglied zu dem Ergebnis kommt, dass ein Antrag berechtigt ist und Aussicht auf Erfolg hat, bereitet es die Unterlagen auf und legt den Antrag der Kommission zur Beratung vor. Das betreffende Mitglied bleibt im gesamten Verfahren die Ansprechpartnerin bzw. der Ansprechpartner für die Betroffenen.
Alle neuen Informationen, insbesondere auch Veränderungen der Erreichbarkeit, sind dem Mitglied umgehend mitzuteilen. Eine anwaltliche Betreuung ist während des Verfahrens nicht notwendig.
Die Härtefallkommission kann sich nur mit Fällen befassen, bei denen ansonsten nach den ausländerrechtlichen Vorschriften keine Möglichkeit mehr zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis besteht. Darüber hinaus muss überzeugend darlegt werden, dass die Abschiebung für die betroffene Person wegen dringender humanitärer oder persönlicher Aspekte eine auch im Vergleich zu anderen Betroffenen ganz besondere Härte bedeutet. Voraussetzung ist auch, dass eine Ausländerbehörde in Brandenburg in der Aufenthaltsgelegenheit zuständig ist.
Die Härtefallkommission tagt in der Regel einmal im Monat. Die Anträge werden ausführlich besprochen. Wenn mindestens zwei Drittel der stimmberechtigten Kommissionsmitglieder feststellen, dass die Besonderheit des Einzelfalls einen Härtefall rechtfertigt, richtet die Kommission ein Härtefallersuchen an den Minister des Innern und für Kommunales.
Der Minister des Innern und für Kommunales entscheidet, ob er dem Ersuchen zustimmt. Im Falle einer Zustimmung wird dann gegenüber der zuständigen Ausländerbehörde die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG angeordnet.Härtefälle können nur von Mitgliedern der Härtefallkommission eingebracht werden. Betroffene sollten sich also direkt an ein Mitglied der Härtefallkommission wenden.
Wenn das Mitglied zu dem Ergebnis kommt, dass ein Antrag berechtigt ist und Aussicht auf Erfolg hat, bereitet es die Unterlagen auf und legt den Antrag der Kommission zur Beratung vor. Das betreffende Mitglied bleibt im gesamten Verfahren die Ansprechpartnerin bzw. der Ansprechpartner für die Betroffenen.
Alle neuen Informationen, insbesondere auch Veränderungen der Erreichbarkeit, sind dem Mitglied umgehend mitzuteilen. Eine anwaltliche Betreuung ist während des Verfahrens nicht notwendig.
Die Härtefallkommission kann sich nur mit Fällen befassen, bei denen ansonsten nach den ausländerrechtlichen Vorschriften keine Möglichkeit mehr zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis besteht. Darüber hinaus muss überzeugend darlegt werden, dass die Abschiebung für die betroffene Person wegen dringender humanitärer oder persönlicher Aspekte eine auch im Vergleich zu anderen Betroffenen ganz besondere Härte bedeutet. Voraussetzung ist auch, dass eine Ausländerbehörde in Brandenburg in der Aufenthaltsgelegenheit zuständig ist.
Die Härtefallkommission tagt in der Regel einmal im Monat. Die Anträge werden ausführlich besprochen. Wenn mindestens zwei Drittel der stimmberechtigten Kommissionsmitglieder feststellen, dass die Besonderheit des Einzelfalls einen Härtefall rechtfertigt, richtet die Kommission ein Härtefallersuchen an den Minister des Innern und für Kommunales.
Der Minister des Innern und für Kommunales entscheidet, ob er dem Ersuchen zustimmt. Im Falle einer Zustimmung wird dann gegenüber der zuständigen Ausländerbehörde die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG angeordnet. -
Kann während der Befassung der Härtefallkommission abgeschoben werden?
§ 4 Absatz 4 der HFKV bestimmt, dass die zuständige Ausländerbehörde auf Anordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales für die Dauer der Befassung der Härtefallkommission von einer Abschiebung absieht. Dies gilt in der Regel nicht in den Fällen, in denen ein Termin für die Rückführung bereits feststeht.
§ 4 Absatz 4 der HFKV bestimmt, dass die zuständige Ausländerbehörde auf Anordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales für die Dauer der Befassung der Härtefallkommission von einer Abschiebung absieht. Dies gilt in der Regel nicht in den Fällen, in denen ein Termin für die Rückführung bereits feststeht.
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Wann ist ein Härtefallverfahren ausgeschlossen?
Ein Härtefallverfahren ist ausgeschlossen, wenn noch eine Aufenthaltserlaubnis in einem anderen aufenthaltsrechtlichen oder asylrechtlichen Verfahren erreicht werden kann oder wenn nur Gründe vorgetragen werden, die als zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse bereits geprüft worden sind oder noch geprüft werden.
Zu den weiteren Ausschlussgründen, die in der HFKV festgehalten sind, wird auf die Internetseite der Härtefallkommission Brandenburg (https://mik.brandenburg.de/mik/de/themen/auslaenderangelegenheiten/haertefallkommission/) verwiesen. Das Mitglied, das den Antrag prüft, wird auf mögliche Ausschlussgründe achten und diesbezüglich beraten.
Ein Härtefallverfahren ist ausgeschlossen, wenn noch eine Aufenthaltserlaubnis in einem anderen aufenthaltsrechtlichen oder asylrechtlichen Verfahren erreicht werden kann oder wenn nur Gründe vorgetragen werden, die als zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse bereits geprüft worden sind oder noch geprüft werden.
Zu den weiteren Ausschlussgründen, die in der HFKV festgehalten sind, wird auf die Internetseite der Härtefallkommission Brandenburg (https://mik.brandenburg.de/mik/de/themen/auslaenderangelegenheiten/haertefallkommission/) verwiesen. Das Mitglied, das den Antrag prüft, wird auf mögliche Ausschlussgründe achten und diesbezüglich beraten.
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Welche Angaben sind für eine Befassung durch die Härtefallkommission erforderlich?
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit/Volkszugehörigkeit, Familienstand, derzeitige Anschrift (die Erreichbarkeit während des ganzen Verfahrens ist sehr wichtig), zuständige Ausländerbehörde
- Angaben zur ausländerrechtlichen Situation, insbesondere Ausreisefrist
- Korrespondenz mit den Behörden, anwaltliche Schriftsätze, ausländerbehördliche und asylrechtliche Unterlagen, gerichtliche Urteile und Beschlüsse
- Darstellung der humanitären oder persönlichen Gründe, die die Abschiebung als besondere Härte erscheinen lassen (vorhandene Unterlagen in Kopie beifügen). Sehr wichtig sind Nachweise der erfolgten Integration (Sprachkenntnisse, ehrenamtliches Engagement, Arbeitsverhältnis bzw. -angebote, soziale Beziehungen usw.).
- Einwilligungserklärung der betroffenen Person und gegebenenfalls die Einwilligungserklärung von Angehörigen zum Umgang mit personenbezogenen Daten und zur Akteneinsicht
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit/Volkszugehörigkeit, Familienstand, derzeitige Anschrift (die Erreichbarkeit während des ganzen Verfahrens ist sehr wichtig), zuständige Ausländerbehörde
- Angaben zur ausländerrechtlichen Situation, insbesondere Ausreisefrist
- Korrespondenz mit den Behörden, anwaltliche Schriftsätze, ausländerbehördliche und asylrechtliche Unterlagen, gerichtliche Urteile und Beschlüsse
- Darstellung der humanitären oder persönlichen Gründe, die die Abschiebung als besondere Härte erscheinen lassen (vorhandene Unterlagen in Kopie beifügen). Sehr wichtig sind Nachweise der erfolgten Integration (Sprachkenntnisse, ehrenamtliches Engagement, Arbeitsverhältnis bzw. -angebote, soziale Beziehungen usw.).
- Einwilligungserklärung der betroffenen Person und gegebenenfalls die Einwilligungserklärung von Angehörigen zum Umgang mit personenbezogenen Daten und zur Akteneinsicht