Suchtprävention und Suchthilfe
Der Konsum von Alkohol, Zigaretten und anderen Drogen sowie Glücksspiel können die Gesundheit gefährden. Über das Risiko sind sich immer mehr Menschen bewusst.
- Circa 25 Prozent der Männer und Frauen in Brandenburg rauchen regelmäßig.
- Etwa ebenso viele konsumieren Alkohol in gesundheitlich riskanter Form.
- 40.000 Menschen im Land Brandenburg gelten als alkoholabhängig.
- Weniger als ein Prozent der Suchtkranken sind von illegalen Drogen abhängig.
Jedes Jahr sterben mehrere Tausend Brandenburgerinnen und Brandenburger vorzeitig durch Tabak und Alkohol. Es gibt gute Gründe für ein gemeinschaftliches Engagement gegen Sucht und Missbrauch.
Durch Suchtprävention und Suchthilfe lassen sich riskanter Drogen-Konsum und deren Krankheitsfolgen positiv beeinflussen.
Der Konsum von Alkohol, Zigaretten und anderen Drogen sowie Glücksspiel können die Gesundheit gefährden. Über das Risiko sind sich immer mehr Menschen bewusst.
- Circa 25 Prozent der Männer und Frauen in Brandenburg rauchen regelmäßig.
- Etwa ebenso viele konsumieren Alkohol in gesundheitlich riskanter Form.
- 40.000 Menschen im Land Brandenburg gelten als alkoholabhängig.
- Weniger als ein Prozent der Suchtkranken sind von illegalen Drogen abhängig.
Jedes Jahr sterben mehrere Tausend Brandenburgerinnen und Brandenburger vorzeitig durch Tabak und Alkohol. Es gibt gute Gründe für ein gemeinschaftliches Engagement gegen Sucht und Missbrauch.
Durch Suchtprävention und Suchthilfe lassen sich riskanter Drogen-Konsum und deren Krankheitsfolgen positiv beeinflussen.
Cannabis: Besserer Jugend- und Gesundheitsschutz
Das Cannabisgesetz ist zum 1. April 2024 in Kraft getreten. Die zentralen Ziele sind, den Gesundheitsschutz zu stärken, die Aufklärung über Risiken zu intensivieren, präventive Maßnahmen zu verstärken, den illegalen Markt für Cannabis einzudämmen und den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu verbessern.
Das Cannabisgesetz ist zum 1. April 2024 in Kraft getreten. Die zentralen Ziele sind, den Gesundheitsschutz zu stärken, die Aufklärung über Risiken zu intensivieren, präventive Maßnahmen zu verstärken, den illegalen Markt für Cannabis einzudämmen und den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu verbessern.
Landessuchtkonferenz Brandenburg
Die Landessuchtkonferenz (LSK) ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Institutionen, Organisationen, Vereinigungen und Verbänden aus dem Handlungsfeld der Suchtprävention und der Suchtkrankenhilfe in Brandenburg.
Ziel dieses Zusammenschlusses ist es, die Qualität des Handelns von Akteuren mit unterschiedlichen Aufgaben und Zuständigkeiten im gemeinsamen Handlungsfeld zu verbessern.
Die LSK versteht sich als Forum für die fachliche und politische Diskussion zum Thema Sucht und Suchtpolitik. Dazu zählt auch die Beobachtung und Analyse des Suchtgeschehens in Brandenburg und das damit einhergehende Aufzeigen von Schwachstellen in den Bereichen der Suchtprävention, Suchtkrankenhilfe und der Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität.
Das Zustandekommen der LSK basiert auf einem Beschluss der Landesregierung über die Umsetzung des Landesprogramms gegen Sucht. Das erste Plenum der LSK fand im Jahr 2002 statt, seitdem findet es alle vier Jahre statt.
In der LSK sind gegenwärtig vier Arbeitskreise tätig:
- Suchtprävention,
- Daten und Berichterstattung,
- Ambulante Suchthilfe,
- Pathologisches Glücksspiel.
Die LSK wird von der Brandenburgischen Landesstelle für Suchtfragen e.V. koordiniert und vom MSGIV gefördert.
Die Landessuchtkonferenz (LSK) ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Institutionen, Organisationen, Vereinigungen und Verbänden aus dem Handlungsfeld der Suchtprävention und der Suchtkrankenhilfe in Brandenburg.
Ziel dieses Zusammenschlusses ist es, die Qualität des Handelns von Akteuren mit unterschiedlichen Aufgaben und Zuständigkeiten im gemeinsamen Handlungsfeld zu verbessern.
Die LSK versteht sich als Forum für die fachliche und politische Diskussion zum Thema Sucht und Suchtpolitik. Dazu zählt auch die Beobachtung und Analyse des Suchtgeschehens in Brandenburg und das damit einhergehende Aufzeigen von Schwachstellen in den Bereichen der Suchtprävention, Suchtkrankenhilfe und der Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität.
Das Zustandekommen der LSK basiert auf einem Beschluss der Landesregierung über die Umsetzung des Landesprogramms gegen Sucht. Das erste Plenum der LSK fand im Jahr 2002 statt, seitdem findet es alle vier Jahre statt.
In der LSK sind gegenwärtig vier Arbeitskreise tätig:
- Suchtprävention,
- Daten und Berichterstattung,
- Ambulante Suchthilfe,
- Pathologisches Glücksspiel.
Die LSK wird von der Brandenburgischen Landesstelle für Suchtfragen e.V. koordiniert und vom MSGIV gefördert.
Brandenburgische Landesstelle für Suchtfragen e.V.
Die Brandenburgische Landesstelle für Suchtfragen e.V. arbeitet als landesweite Kompetenz- und Koordinationsstelle in den Bereichen Suchtprävention, Suchthilfe sowie Suchtselbsthilfe und wird dafür vom Gesundheitsministerium gefördert.
Aufgabe ist die Weiterentwicklung, Förderung und Koordination von Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe im Land Brandenburg in Kooperation mit allen relevanten Institutionen und Akteuren.
Die Brandenburgische Landesstelle für Suchtfragen e.V. arbeitet als landesweite Kompetenz- und Koordinationsstelle in den Bereichen Suchtprävention, Suchthilfe sowie Suchtselbsthilfe und wird dafür vom Gesundheitsministerium gefördert.
Aufgabe ist die Weiterentwicklung, Förderung und Koordination von Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe im Land Brandenburg in Kooperation mit allen relevanten Institutionen und Akteuren.
Überregionale Suchtpräventionsfachstellen im Land Brandenburg
Die Hauptzielgruppe für die Suchtprävention sind Kinder und Jugendliche und die Aufgaben der überregionalen Suchtpräventionsfachstellen bestehen überwiegend in der Unterstützung der schulischen Suchtprävention. Daher decken sich die Zuständigkeitsgrenzen der vier überregionalen Suchtpräventionsfachstellen mit denen der vier Schulämter im Land Brandenburg. Die überregionalen Suchtpräventionsfachstellen werden vom Gesundheitsministerium gefördert.
Die Hauptzielgruppe für die Suchtprävention sind Kinder und Jugendliche und die Aufgaben der überregionalen Suchtpräventionsfachstellen bestehen überwiegend in der Unterstützung der schulischen Suchtprävention. Daher decken sich die Zuständigkeitsgrenzen der vier überregionalen Suchtpräventionsfachstellen mit denen der vier Schulämter im Land Brandenburg. Die überregionalen Suchtpräventionsfachstellen werden vom Gesundheitsministerium gefördert.
Wegweiser zu Suchtkrankenhilfe und Suchtprävention
Der interaktive "Wegweiser zu Suchtkrankenhilfe und Suchtprävention" der Brandenburgischen Landesstelle für Suchtfragen e.V. hilft dabei, schnell Einrichtungen und Angebote im Land Brandenburg zu finden.
Der interaktive "Wegweiser zu Suchtkrankenhilfe und Suchtprävention" der Brandenburgischen Landesstelle für Suchtfragen e.V. hilft dabei, schnell Einrichtungen und Angebote im Land Brandenburg zu finden.
Ambulante Beratungs- und Behandlungsstellen für Suchtkranke und Suchtgefährdete
Das Land Brandenburg unterstützt die Landkreise und kreisfreien Städte durch Zuwendungen zur Förderung der ambulanten Beratungs- und Behandlungsstellen für Suchtkranke (BBS). Mitfinanziert werden anteilige Personalkosten der BBS.
Ziel der Förderung ist eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung durch Beratungsstellen, die eine hohe Qualität bieten und festgelegte Standards erfüllen.
Das Land Brandenburg unterstützt die Landkreise und kreisfreien Städte durch Zuwendungen zur Förderung der ambulanten Beratungs- und Behandlungsstellen für Suchtkranke (BBS). Mitfinanziert werden anteilige Personalkosten der BBS.
Ziel der Förderung ist eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung durch Beratungsstellen, die eine hohe Qualität bieten und festgelegte Standards erfüllen.
Online Selbsthilfe bei Problemen mit Alkohol, Tabak und Glücksspiel
Die Online Selbsthilfe Angebote sind leicht und anonym erreichbar. Das Angebot hilft zunächst bei der Klärung der Frage, ob sie ein Problem mit Alkohol, Tabak oder Glücksspiel haben. Im nächsten Schritt können Sie Ihre Ziele wählen.
Die Selbsthilfeprogramme unterstützen Sie, selbständig und anonym Ihr Veränderungsziel zu erreichen. Die Programme dauern 6 Wochen.
Die Online Selbsthilfe Angebote sind leicht und anonym erreichbar. Das Angebot hilft zunächst bei der Klärung der Frage, ob sie ein Problem mit Alkohol, Tabak oder Glücksspiel haben. Im nächsten Schritt können Sie Ihre Ziele wählen.
Die Selbsthilfeprogramme unterstützen Sie, selbständig und anonym Ihr Veränderungsziel zu erreichen. Die Programme dauern 6 Wochen.
Breaking Meth - Ein Angebot für Menschen mit Methamphetamin / Crystal Erfahrung
Breacking Meth ist ein Angebot, das aus einem Gemeinschaftsprojekt der Drug Scouts aus Leipzig und dem Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung ZIS (Universität Hamburg) im Jahr 2014 entstanden. Neben einigen Informationsangeboten geht es hier vor allem darum, dass Crystal-Erfahrene untereinander ins Gespräch kommen.
Breacking Meth ist ein Angebot, das aus einem Gemeinschaftsprojekt der Drug Scouts aus Leipzig und dem Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung ZIS (Universität Hamburg) im Jahr 2014 entstanden. Neben einigen Informationsangeboten geht es hier vor allem darum, dass Crystal-Erfahrene untereinander ins Gespräch kommen.
Substanzkonsum bei Brandenburger Jugendlichen
Brandenburger Schülerinnen und Schüler rauchen heute wesentlich weniger als noch vor 16 Jahren. Sie trinken weniger Alkohol und Rauschtrinken ist seltener geworden:
- 2005, zum Zeitpunkt der ersten Befragung, rauchten noch 41 Prozent der Mädchen und 37 Prozent der Jungen mindestens einmal die Woche. 2021 rauchen nur noch etwa 10 Prozent der Jugendlichen in den 10. Klassen.
- Der regelmäßige Alkoholkonsum ist in den vergangenen 16 Jahren bei beiden Geschlechtern kontinuierlich zurückgegangen. 2005 tranken noch 18 Prozent der Schülerinnen und 34 Prozent der Schüler regelmäßig, das heißt mindestens einmal die Woche. 2021 sind es nur noch knapp 10 bzw. 14 Prozent. Allerdings gab es einen leichten Anstieg im Alkoholkonsum bei den Mädchen im Vergleich zur letzten Umfrage von 2017 (8,4 Prozent). Das mittlere Alter für den ersten Rausch liegt über alle Schultypen hinweg aktuell bei rund 14 Jahren.
Das sind Ergebnisse der 5. Befragung von Schülerinnen und Schülern der 10. Klassen zum Konsum von Alkohol, Tabak und Drogen. An der Befragung haben landesweit rund 6.100 Schülerinnen und Schüler teilgenommen.
Die Ergebnisse der Schülerbefragung werden in den Arbeitskreisen der Landessuchtkonferenz diskutiert und sind die Grundlage für weitere Aufklärung und Information auf Landes- und kommunaler Ebene.
Brandenburger Schülerinnen und Schüler rauchen heute wesentlich weniger als noch vor 16 Jahren. Sie trinken weniger Alkohol und Rauschtrinken ist seltener geworden:
- 2005, zum Zeitpunkt der ersten Befragung, rauchten noch 41 Prozent der Mädchen und 37 Prozent der Jungen mindestens einmal die Woche. 2021 rauchen nur noch etwa 10 Prozent der Jugendlichen in den 10. Klassen.
- Der regelmäßige Alkoholkonsum ist in den vergangenen 16 Jahren bei beiden Geschlechtern kontinuierlich zurückgegangen. 2005 tranken noch 18 Prozent der Schülerinnen und 34 Prozent der Schüler regelmäßig, das heißt mindestens einmal die Woche. 2021 sind es nur noch knapp 10 bzw. 14 Prozent. Allerdings gab es einen leichten Anstieg im Alkoholkonsum bei den Mädchen im Vergleich zur letzten Umfrage von 2017 (8,4 Prozent). Das mittlere Alter für den ersten Rausch liegt über alle Schultypen hinweg aktuell bei rund 14 Jahren.
Das sind Ergebnisse der 5. Befragung von Schülerinnen und Schülern der 10. Klassen zum Konsum von Alkohol, Tabak und Drogen. An der Befragung haben landesweit rund 6.100 Schülerinnen und Schüler teilgenommen.
Die Ergebnisse der Schülerbefragung werden in den Arbeitskreisen der Landessuchtkonferenz diskutiert und sind die Grundlage für weitere Aufklärung und Information auf Landes- und kommunaler Ebene.
Nichtraucherschutz
Zum 1. Januar 2008 trat das Brandenburgische Nichtraucherschutzgesetz in Kraft. Es soll vor allem Nichtrauchende vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit schützen.
Danach ist das Rauchen in folgenden Bereichen verboten:
- öffentlichen Einrichtungen
- Gesundheitseinrichtungen
- Kultureinrichtungen
- Sporteinrichtungen
- Hochschulen
- Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, auch auf den Außenbereichen und ausgewiesenen Spielplätzen
- Heimen und
- in allen öffentlich zugänglichen Bereichen von Hotels, Gaststätten, Diskotheken, Einkaufszentren und von anderen Gebäuden
Zum 1. Januar 2008 trat das Brandenburgische Nichtraucherschutzgesetz in Kraft. Es soll vor allem Nichtrauchende vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit schützen.
Danach ist das Rauchen in folgenden Bereichen verboten:
- öffentlichen Einrichtungen
- Gesundheitseinrichtungen
- Kultureinrichtungen
- Sporteinrichtungen
- Hochschulen
- Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, auch auf den Außenbereichen und ausgewiesenen Spielplätzen
- Heimen und
- in allen öffentlich zugänglichen Bereichen von Hotels, Gaststätten, Diskotheken, Einkaufszentren und von anderen Gebäuden
Pathologisches Glücksspiel
Pathologisches Glücksspiel beginnt meist am Geldspielautomaten. Aber auch staatliche Glücksspielangebote, wie Lotto, Sportwetten und Spielbanken, können der Beginn für Pathologisches Glücksspiel sein. Deswegen gibt es mit dem Glücksspielstaatsvertrag strenge Regeln.
In Brandenburg gibt es nach Schätzungen etwa 7.500 Menschen mit problematischem und etwa 5.300 Menschen mit krankhaften Spielverhalten. Man muss hier aber von einer hohen Dunkelziffer ausgehen.
Von einem problematischen Spielverhalten oder sogar von Pathologischem Glücksspiel spricht man, wenn das Spiel – ob am Automaten, am Spieltisch oder am Computer – im Leben eines Menschen den Mittelpunkt einnimmt.
Im Rahmen von Präventionsmaßnahmen gegen die Glücksspielsucht sind nach dem Brandenburgischen Spielhallengesetz Betreiber von Spielhallen dazu verpflichtet, das Aufsichtspersonal der Spielhalle zum Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit und nachfolgend einmal pro Jahr in der Früherkennung problematischen und pathologischen Spielverhaltens schulen zu lassen.
Anträge zur Anerkennung von Schulungsangeboten werden im Referat G1 (Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in akademischen Heilberufen und Gesundheitsfachberufen, Approbations- und Erlaubniswesen, Schulaufsicht) des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit bearbeitet.
Pathologisches Glücksspiel beginnt meist am Geldspielautomaten. Aber auch staatliche Glücksspielangebote, wie Lotto, Sportwetten und Spielbanken, können der Beginn für Pathologisches Glücksspiel sein. Deswegen gibt es mit dem Glücksspielstaatsvertrag strenge Regeln.
In Brandenburg gibt es nach Schätzungen etwa 7.500 Menschen mit problematischem und etwa 5.300 Menschen mit krankhaften Spielverhalten. Man muss hier aber von einer hohen Dunkelziffer ausgehen.
Von einem problematischen Spielverhalten oder sogar von Pathologischem Glücksspiel spricht man, wenn das Spiel – ob am Automaten, am Spieltisch oder am Computer – im Leben eines Menschen den Mittelpunkt einnimmt.
Im Rahmen von Präventionsmaßnahmen gegen die Glücksspielsucht sind nach dem Brandenburgischen Spielhallengesetz Betreiber von Spielhallen dazu verpflichtet, das Aufsichtspersonal der Spielhalle zum Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit und nachfolgend einmal pro Jahr in der Früherkennung problematischen und pathologischen Spielverhaltens schulen zu lassen.
Anträge zur Anerkennung von Schulungsangeboten werden im Referat G1 (Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in akademischen Heilberufen und Gesundheitsfachberufen, Approbations- und Erlaubniswesen, Schulaufsicht) des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit bearbeitet.
Therapie statt Strafe - § 35 Betäubungsmittelgesetz
Das Betäubungsmittelgesetz enthält eine Regelung zur medizinischen Rehabilitation Drogenkranker (§ 35 BtMG - "Therapie statt Strafe"). Danch kann die Strafvollstreckung in einer Vollzugsanstalt durch eine therapeutische Behandlung ersetzt werden, wenn die Straftat auf Grund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen worden ist.
Das Prinzip „Therapie statt Strafe“ wird nicht nur in einer stationären Drogentherapie, sondern auch für die ambulante Therapie und die Substitutionsbehandlung angewendet. Als Behandlung gilt auch der Aufenthalt in einer staatlich anerkannten Einrichtung, die dazu dient, die Abhängigkeit zu beheben oder einer erneuten Abhängigkeit entgegenzuwirken.
Das Betäubungsmittelgesetz enthält eine Regelung zur medizinischen Rehabilitation Drogenkranker (§ 35 BtMG - "Therapie statt Strafe"). Danch kann die Strafvollstreckung in einer Vollzugsanstalt durch eine therapeutische Behandlung ersetzt werden, wenn die Straftat auf Grund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen worden ist.
Das Prinzip „Therapie statt Strafe“ wird nicht nur in einer stationären Drogentherapie, sondern auch für die ambulante Therapie und die Substitutionsbehandlung angewendet. Als Behandlung gilt auch der Aufenthalt in einer staatlich anerkannten Einrichtung, die dazu dient, die Abhängigkeit zu beheben oder einer erneuten Abhängigkeit entgegenzuwirken.
HIV – PEP Notfalldepot in Brandenburger Kliniken
Postexpositionsprophylaxe (PEP) gegen HIV-Infektionen wurde auf dem Workshop HIV-Postexpositionsprophylaxe im September 1999 in Hamburg definiert „als die Behandlung von einer Person, die mit einer anderen tatsächlich (oder möglicherweise) mit HIV infizierten Person/Sache derart in Kontakt getreten ist, dass eine Infektion mit HIV zumindest potenziell möglich ist“.
Um im Sinne dieser Postexpositionsprophylaxe rasch, das heißt, innerhalb von etwa zwei Stunden nach möglicher Exposition, handeln zu können, hat das Gesundheitsministerium im Auftrag der „Initiative Brandenburg – Gemeinsam gegen Aids“ eine aktualisierte Übersicht für Brandenburg erstellt, aus der hervorgeht, welche Krankenhäuser / Kliniken und weitere Standorte dieses Angebot vorhalten.
Postexpositionsprophylaxe (PEP) gegen HIV-Infektionen wurde auf dem Workshop HIV-Postexpositionsprophylaxe im September 1999 in Hamburg definiert „als die Behandlung von einer Person, die mit einer anderen tatsächlich (oder möglicherweise) mit HIV infizierten Person/Sache derart in Kontakt getreten ist, dass eine Infektion mit HIV zumindest potenziell möglich ist“.
Um im Sinne dieser Postexpositionsprophylaxe rasch, das heißt, innerhalb von etwa zwei Stunden nach möglicher Exposition, handeln zu können, hat das Gesundheitsministerium im Auftrag der „Initiative Brandenburg – Gemeinsam gegen Aids“ eine aktualisierte Übersicht für Brandenburg erstellt, aus der hervorgeht, welche Krankenhäuser / Kliniken und weitere Standorte dieses Angebot vorhalten.