Hauptmenü

Patientenrechte

Ein Patient im Gespräch mit einer Ärztin, Foto: © Alexander Raths / Fotolia
Foto: © Alexander Raths / Fotolia

Entscheidungen über Diagnostik und Therapie sollen gemeinsam von Patientin oder Patient auf der einen Seite sowie Ärztin oder Arzt auf der anderen Seite beraten und gefällt werden.

Ein partnerschaftliches und vertrauensvolles Verhältnis fördert eine erfolgreiche Behandlung. Patientinnen und Patienten benötigen hierfür Informationen über Erkrankungen und Therapiemöglichkeiten, über die Qualität der angebotenen Leistungen und nicht zuletzt auch über ihre Rechte.

Die Patientenrechte wurden mit dem 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz gestärkt. Patientinnen und Patienten können sich darauf berufen, wenn sie ihre Rechte gegenüber den Behandelnden in der ärztlichen, zahnärztlichen und psychotherapeutischen Praxis, aber auch gegenüber Leistungserbringenden aus den Bereichen der Heilmittelversorgung, wie zum Beispiel Physiotherapie oder Hebammenhilfe einfordern möchten. Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Versicherten bei Behandlungsfehlern zu unterstützen.

Zu den Patientenrechten gehören unter anderem:

  • das Recht auf Selbstbestimmung, wonach eine medizinische Maßnahme nur nach erfolgter Einwilligung erfolgen darf,
  • das Recht auf Information und Aufklärung,
  • das Einsichtsrecht in die Behandlungsunterlagen.
Ein Patient im Gespräch mit einer Ärztin, Foto: © Alexander Raths / Fotolia
Foto: © Alexander Raths / Fotolia

Entscheidungen über Diagnostik und Therapie sollen gemeinsam von Patientin oder Patient auf der einen Seite sowie Ärztin oder Arzt auf der anderen Seite beraten und gefällt werden.

Ein partnerschaftliches und vertrauensvolles Verhältnis fördert eine erfolgreiche Behandlung. Patientinnen und Patienten benötigen hierfür Informationen über Erkrankungen und Therapiemöglichkeiten, über die Qualität der angebotenen Leistungen und nicht zuletzt auch über ihre Rechte.

Die Patientenrechte wurden mit dem 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz gestärkt. Patientinnen und Patienten können sich darauf berufen, wenn sie ihre Rechte gegenüber den Behandelnden in der ärztlichen, zahnärztlichen und psychotherapeutischen Praxis, aber auch gegenüber Leistungserbringenden aus den Bereichen der Heilmittelversorgung, wie zum Beispiel Physiotherapie oder Hebammenhilfe einfordern möchten. Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Versicherten bei Behandlungsfehlern zu unterstützen.

Zu den Patientenrechten gehören unter anderem:

  • das Recht auf Selbstbestimmung, wonach eine medizinische Maßnahme nur nach erfolgter Einwilligung erfolgen darf,
  • das Recht auf Information und Aufklärung,
  • das Einsichtsrecht in die Behandlungsunterlagen.

Unabhängige Beschwerdestellen in Krankenhäusern

In jedem Krankenhaus gibt es eine unabhängige Beschwerdestelle für Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige.

Die Aufgaben der unabhängigen Beschwerdestelle werden von ehrenamtlichen Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprechern wahrgenommen. Diese prüfen Anregungen und Beschwerden der Patientinnen und Patienten im Krankenhaus und vertreten deren Anliegen gegenüber dem Krankenhaus.

Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 5 des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetzes (BbgKHEG).

In jedem Krankenhaus gibt es eine unabhängige Beschwerdestelle für Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige.

Die Aufgaben der unabhängigen Beschwerdestelle werden von ehrenamtlichen Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprechern wahrgenommen. Diese prüfen Anregungen und Beschwerden der Patientinnen und Patienten im Krankenhaus und vertreten deren Anliegen gegenüber dem Krankenhaus.

Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 5 des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetzes (BbgKHEG).

Brandenburger Arbeitskreis Patientenfürsprecher*innen
Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher stärken die Patientenrechte

Die Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher tauschen sich regelmäßig in einem Arbeitskreis aus. Die Leitung dieses Arbeitskreises ist unter der E-Mail-Adresse ak.patfue.bbg@gesundheitbb.de erreichbar.

Der Arbeitskreis ist bei der Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung, Gesundheit Berlin-Brandenburg e.V. angesiedelt.

Brandenburger Arbeitskreis Patientenfürsprecher*innen
Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher stärken die Patientenrechte

Die Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher tauschen sich regelmäßig in einem Arbeitskreis aus. Die Leitung dieses Arbeitskreises ist unter der E-Mail-Adresse ak.patfue.bbg@gesundheitbb.de erreichbar.

Der Arbeitskreis ist bei der Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung, Gesundheit Berlin-Brandenburg e.V. angesiedelt.


Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) hilft Ratsuchenden, sich im deutschen Gesundheitssystem besser zurechtzufinden und Entscheidungen im Hinblick auf medizinische oder sozialrechtliche Gesundheitsfragen selbstbestimmt, eigenverantwortlich und auf informierter Grundlage zu treffen. Beratungen und Service der UPD sind für Bürgerinnen und Bürger kostenfrei.

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) hilft Ratsuchenden, sich im deutschen Gesundheitssystem besser zurechtzufinden und Entscheidungen im Hinblick auf medizinische oder sozialrechtliche Gesundheitsfragen selbstbestimmt, eigenverantwortlich und auf informierter Grundlage zu treffen. Beratungen und Service der UPD sind für Bürgerinnen und Bürger kostenfrei.


Beschwerden und Fragen zu ärztlichem Verhalten und vermuteten Behandlungsfehlern

Patientinnen und Patienten, die einen Behandlungsfehler vermuten oder aus anderen Gründen unzufrieden sind, haben mehrere Möglichkeiten, Unterstützung zu finden:

Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen Patientinnen und Patienten. Reichen Sie Ihre Beschwerden oder Fragen schriftlich bei der Krankenkasse ein. Mögliche Anliegen sind:

  • Beschwerden über Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten usw.,
  • Behandlungsfehler,
  • Diagnostik und Behandlung in den Praxen,
  • Verordnungsfähigkeit eines Medikaments, eines Hilfsmittels oder eines Heilmittels.

Die Krankenkasse klärt Ihr Anliegen und wendet sich je nach rechtlicher Zuständigkeit an die Kassenärztliche Vereinigung, die Ärztekammer oder die Krankenhausgesellschaft. Sie veranlasst bei Bedarf die Erstellung eines medizinischen Gutachtens durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen.

Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen

Landesärztekammer Brandenburg
Dreifertstraße 12
03044 Cottbus

Tel: 0355 78010-373
E-Mail: gutachterstelle@laekb.de
Internet: https://www.laekb.de/www/website/PublicNavigation/gutachterstellelaekb/

Patientinnen und Patienten, die einen Behandlungsfehler vermuten oder aus anderen Gründen unzufrieden sind, haben mehrere Möglichkeiten, Unterstützung zu finden:

Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen Patientinnen und Patienten. Reichen Sie Ihre Beschwerden oder Fragen schriftlich bei der Krankenkasse ein. Mögliche Anliegen sind:

  • Beschwerden über Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten usw.,
  • Behandlungsfehler,
  • Diagnostik und Behandlung in den Praxen,
  • Verordnungsfähigkeit eines Medikaments, eines Hilfsmittels oder eines Heilmittels.

Die Krankenkasse klärt Ihr Anliegen und wendet sich je nach rechtlicher Zuständigkeit an die Kassenärztliche Vereinigung, die Ärztekammer oder die Krankenhausgesellschaft. Sie veranlasst bei Bedarf die Erstellung eines medizinischen Gutachtens durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen.

Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen

Landesärztekammer Brandenburg
Dreifertstraße 12
03044 Cottbus

Tel: 0355 78010-373
E-Mail: gutachterstelle@laekb.de
Internet: https://www.laekb.de/www/website/PublicNavigation/gutachterstellelaekb/

Behandelnde Ärztinnen und Ärzte

Außerdem sollte man auch bei den behandelnden Ärztinnen und Ärzten nachfragen. Sie sind verpflichtet, Patientinnen und Patienten über eventuelle Fehler zu informieren.

Allerdings sind sie nur dann dazu verpflichtet, wenn sie aktiv von den Patientinnen und Petienten darauf angesprochen werden.

Landesärztekammer

Bei Fragen zu ärztlichem Verhalten stehen Ihnen außerdem die Landesärztekammer und die Landeszahnärztekammer als Ansprechpartner zur Verfügung.

Behandelnde Ärztinnen und Ärzte

Außerdem sollte man auch bei den behandelnden Ärztinnen und Ärzten nachfragen. Sie sind verpflichtet, Patientinnen und Patienten über eventuelle Fehler zu informieren.

Allerdings sind sie nur dann dazu verpflichtet, wenn sie aktiv von den Patientinnen und Petienten darauf angesprochen werden.

Landesärztekammer

Bei Fragen zu ärztlichem Verhalten stehen Ihnen außerdem die Landesärztekammer und die Landeszahnärztekammer als Ansprechpartner zur Verfügung.


Brandenburg im Aktionsbündnis Patientensicherheit

Patientensicherheit ist das erfolgreiche Bemühen um eine fehler- und schadensfreie ärztliche Behandlung und medizinische Gesundheitsversorgung.

Das Land Brandenburg ist Mitglied im Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS). Das Netzwerk setzt sich für eine kontinuierliche Verbesserung der Patientensicherheit in Deutschland ein.

Das Aktionsbündnis Patientensicherheit wurde im April 2005 als gemeinnütziger Verein gegründet. Sein Ziel ist es, alle Menschen und Organisationen, die an der gesundheitlichen Versorgung beteiligt sind, dafür zu gewinnen, die Patientensicherheit aktiv mitzugestalten.

Zu den rund 700 Mitgliedern gehören Patientenorganisationen, Krankenhäuser, Fachgesellschaften, Berufsverbände, Krankenkassen, Haftpflichtversicherer und Einzelpersonen aus allen Bereichen des Gesundheitswesens.

Patientensicherheit ist das erfolgreiche Bemühen um eine fehler- und schadensfreie ärztliche Behandlung und medizinische Gesundheitsversorgung.

Das Land Brandenburg ist Mitglied im Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS). Das Netzwerk setzt sich für eine kontinuierliche Verbesserung der Patientensicherheit in Deutschland ein.

Das Aktionsbündnis Patientensicherheit wurde im April 2005 als gemeinnütziger Verein gegründet. Sein Ziel ist es, alle Menschen und Organisationen, die an der gesundheitlichen Versorgung beteiligt sind, dafür zu gewinnen, die Patientensicherheit aktiv mitzugestalten.

Zu den rund 700 Mitgliedern gehören Patientenorganisationen, Krankenhäuser, Fachgesellschaften, Berufsverbände, Krankenkassen, Haftpflichtversicherer und Einzelpersonen aus allen Bereichen des Gesundheitswesens.