Apotheken, Arzneimittel und Medizinprodukte
Die Bereitstellung von sicheren Arzneimitteln und Medizinprodukten ist ein Teil der gesundheitlichen Versorgung im Land Brandenburg.
Brandenburg ist dabei eingebunden in das nationale und europäische System zur Kontrolle und Überwachung der im Verkehr befindlichen Arzneimittel und Medizinprodukte.
Damit Arzneimittel und Medizinprodukte Krankheiten und Beschwerden wirksam heilen oder lindern können, muss der Weg vom Hersteller zu Patientinnen und Patienten sicher sein. Das gewährleistet das Gesundheitsministerium (MSGIV) zusammen mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) sowie den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte.
Die Abwehr von Risiken, die zum Beispiel durch unsachgemäßen Transport oder unsachgemäße Lagerung entstehen können, erfordert eine fortlaufende und möglichst lückenlose Überwachung all derjenigen, die diese Produkte herstellen, mit ihnen handeln und/oder sie in Verkehr bringen.
Hierfür existiert ein aufeinander abgestimmtes System von Bundes- und Länderbehörden mit jeweils unterschiedlichen Aufgaben.
Das MSGIV ist dabei zuständig für die Auslegung der auf EU- und Bundesebene erlassenen einschlägigen Rechtsnormen sowie der zugehörigen Verordnungen:
Die Bereitstellung von sicheren Arzneimitteln und Medizinprodukten ist ein Teil der gesundheitlichen Versorgung im Land Brandenburg.
Brandenburg ist dabei eingebunden in das nationale und europäische System zur Kontrolle und Überwachung der im Verkehr befindlichen Arzneimittel und Medizinprodukte.
Damit Arzneimittel und Medizinprodukte Krankheiten und Beschwerden wirksam heilen oder lindern können, muss der Weg vom Hersteller zu Patientinnen und Patienten sicher sein. Das gewährleistet das Gesundheitsministerium (MSGIV) zusammen mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) sowie den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte.
Die Abwehr von Risiken, die zum Beispiel durch unsachgemäßen Transport oder unsachgemäße Lagerung entstehen können, erfordert eine fortlaufende und möglichst lückenlose Überwachung all derjenigen, die diese Produkte herstellen, mit ihnen handeln und/oder sie in Verkehr bringen.
Hierfür existiert ein aufeinander abgestimmtes System von Bundes- und Länderbehörden mit jeweils unterschiedlichen Aufgaben.
Das MSGIV ist dabei zuständig für die Auslegung der auf EU- und Bundesebene erlassenen einschlägigen Rechtsnormen sowie der zugehörigen Verordnungen:
Darüber hinaus beaufsichtigt das MSGIV das LAVG. Diese Behörde überwacht unter anderem alle in Brandenburg ansässigen Apotheken, sowie sämtliche Betriebe und Einrichtungen, in denen (apotheken- sowie verschreibungspflichtige) Arzneimittel und/oder Medizinprodukte hergestellt, (klinisch) geprüft, gehandelt, gelagert oder in Verkehr gebracht beziehungsweise in denen Medizinprodukte angewendet und aufbereitet werden.
Weiterhin beaufsichtigt das MSGIV die in Brandenburg für die Überwachung des Handels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte.
Darüber hinaus beaufsichtigt das MSGIV das LAVG. Diese Behörde überwacht unter anderem alle in Brandenburg ansässigen Apotheken, sowie sämtliche Betriebe und Einrichtungen, in denen (apotheken- sowie verschreibungspflichtige) Arzneimittel und/oder Medizinprodukte hergestellt, (klinisch) geprüft, gehandelt, gelagert oder in Verkehr gebracht beziehungsweise in denen Medizinprodukte angewendet und aufbereitet werden.
Weiterhin beaufsichtigt das MSGIV die in Brandenburg für die Überwachung des Handels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte.
Giftnotruf
Der Giftnotruf der Charité ist für telefonische Notfallberatungen täglich rund um die Uhr erreichbar:
- Telefon: 030 19240
- montags bis sonntags rund um die Uhr
Bei akuten Vergiftungs-Erscheinungen oder bei Lebensgefahr rufen Sie bitte zuerst immer den allgemeinen Notruf an: 112
Diese Beratungen sind für Bürgerinnen und Bürger kostenfrei.
Der Giftnotruf der Charité ist für telefonische Notfallberatungen täglich rund um die Uhr erreichbar:
- Telefon: 030 19240
- montags bis sonntags rund um die Uhr
Bei akuten Vergiftungs-Erscheinungen oder bei Lebensgefahr rufen Sie bitte zuerst immer den allgemeinen Notruf an: 112
Diese Beratungen sind für Bürgerinnen und Bürger kostenfrei.
Apotheken-Notdienst
Jede Nacht und an jedem Sonn- und Feiertag leisten Apotheken in allen Regionen Notdienst. Sie garantieren eine umfassende Versorgung mit lebenswichtigen Arzneimitteln.
Ein Notdienstkalender regelt die Reihenfolge, wann welche Apotheke Dienst hat.
Auskünfte zu in Ihrer Nähe gelegenen Notdienst-Apotheken erhalten Sie telefonisch unter der Rufnummer (0800) 0022833 (kostenfrei aus dem deutschen Festnetz) oder ohne Vorwahl unter 22833 (69ct/min aus dem deutschen Mobilfunknetz).
Alternativ können Sie auch online nach der nächstgelegenen Notdienst-Apotheke suchen:
Jede Nacht und an jedem Sonn- und Feiertag leisten Apotheken in allen Regionen Notdienst. Sie garantieren eine umfassende Versorgung mit lebenswichtigen Arzneimitteln.
Ein Notdienstkalender regelt die Reihenfolge, wann welche Apotheke Dienst hat.
Auskünfte zu in Ihrer Nähe gelegenen Notdienst-Apotheken erhalten Sie telefonisch unter der Rufnummer (0800) 0022833 (kostenfrei aus dem deutschen Festnetz) oder ohne Vorwahl unter 22833 (69ct/min aus dem deutschen Mobilfunknetz).
Alternativ können Sie auch online nach der nächstgelegenen Notdienst-Apotheke suchen: