Sozialer Arbeitsschutz
Der soziale Arbeitsschutz trägt mit speziellen Rechtsvorschriften zur Arbeitszeit und zum Schutz besonderer Personen- und Berufsgruppen (zum Beispiel schwangere und stillende Frauen, Kinder und Jugendliche) dazu bei, die Beschäftigten vor etwaigen Überforderungen und Gesundheitsschädigungen zu schützen. Auch die Regelungen zum Kündigungsschutz während der Schwangerschaft und Eltern-, Pflege- und Familienpflegezeit gehören zum sozialen Arbeitsschutz.
Als oberste Landesbehörde ist das Arbeitsschutzministerium (MSGIV) zuständig für Grundsatzangelegenheiten und Rechtsetzungsvorgänge, die das Rechtsgebiet des sozialen Arbeitsschutzes berühren. Wahrgenommen werden diese Aufgaben von Referat 15. Darüber hinaus obliegt dem Referat 15 für den Bereich des sozialen Arbeitsschutzes die Fachaufsicht über die nachgeordnete Landesoberbehörde, das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG). Als Arbeitsschutzbehörde überwacht das LAVG die Einhaltung der rechtlichen Forderungen des sozialen Arbeitsschutzes.
Der soziale Arbeitsschutz trägt mit speziellen Rechtsvorschriften zur Arbeitszeit und zum Schutz besonderer Personen- und Berufsgruppen (zum Beispiel schwangere und stillende Frauen, Kinder und Jugendliche) dazu bei, die Beschäftigten vor etwaigen Überforderungen und Gesundheitsschädigungen zu schützen. Auch die Regelungen zum Kündigungsschutz während der Schwangerschaft und Eltern-, Pflege- und Familienpflegezeit gehören zum sozialen Arbeitsschutz.
Als oberste Landesbehörde ist das Arbeitsschutzministerium (MSGIV) zuständig für Grundsatzangelegenheiten und Rechtsetzungsvorgänge, die das Rechtsgebiet des sozialen Arbeitsschutzes berühren. Wahrgenommen werden diese Aufgaben von Referat 15. Darüber hinaus obliegt dem Referat 15 für den Bereich des sozialen Arbeitsschutzes die Fachaufsicht über die nachgeordnete Landesoberbehörde, das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG). Als Arbeitsschutzbehörde überwacht das LAVG die Einhaltung der rechtlichen Forderungen des sozialen Arbeitsschutzes.
Bereiche des sozialen Arbeitsschutzes:
Arbeitszeitrecht
Das Arbeitszeitrecht regelt unter anderem die maximal zulässigen werktäglichen Arbeitszeiten sowie das Arbeiten an Sonn- und Feiertagen.
Arbeitszeitrecht
Das Arbeitszeitrecht regelt unter anderem die maximal zulässigen werktäglichen Arbeitszeiten sowie das Arbeiten an Sonn- und Feiertagen.
Kinder- und Jugendarbeitsschutz
Der Kinder- und Jugendarbeitsschutz umfasst den besonderen Schutz von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren vor Überforderung und Schädigung ihrer Gesundheit durch Gefahren am Arbeitsplatz. Es gibt es gewisse Vorschriften für die Arbeitszeit und Pausenregelung. Außerdem gibt es Tätigkeiten, die verboten sind.
Kinder- und Jugendarbeitsschutz
Der Kinder- und Jugendarbeitsschutz umfasst den besonderen Schutz von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren vor Überforderung und Schädigung ihrer Gesundheit durch Gefahren am Arbeitsplatz. Es gibt es gewisse Vorschriften für die Arbeitszeit und Pausenregelung. Außerdem gibt es Tätigkeiten, die verboten sind.
Mutterschutz
Der Mutterschutz zielt auf den Gesundheits- und Diskriminierungsschutz der schwangeren und stillenden Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz. Der Mutterschutz soll die Weiterbeschäftigung der Frauen durch betriebliche Schutzmaßnahmen ermöglichen.
Mutterschutz
Der Mutterschutz zielt auf den Gesundheits- und Diskriminierungsschutz der schwangeren und stillenden Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz. Der Mutterschutz soll die Weiterbeschäftigung der Frauen durch betriebliche Schutzmaßnahmen ermöglichen.
Heimarbeitsschutz
Im Fokus des Heimarbeitsschutzes stehen Beschäftigte, die im Auftrag von Gewerbetreibenden zu Hause oder in einer anderen selbst gewählten Betriebsstätte arbeiten. Durch Regelungen zur Vergütung, zum Kündigungsschutz und zum Arbeitsschutz soll dem Risiko sozialer Benachteiligung von Heimarbeiterinnen und Heimarbeitern vorgebeugt werden.
Heimarbeitsschutz
Im Fokus des Heimarbeitsschutzes stehen Beschäftigte, die im Auftrag von Gewerbetreibenden zu Hause oder in einer anderen selbst gewählten Betriebsstätte arbeiten. Durch Regelungen zur Vergütung, zum Kündigungsschutz und zum Arbeitsschutz soll dem Risiko sozialer Benachteiligung von Heimarbeiterinnen und Heimarbeitern vorgebeugt werden.
Sozialvorschriften im Straßenverkehr
Die Sozialvorschriften im Straßenverkehr dienen in erster Linie dem sozialen Schutz der im Arbeitsverhältnis stehenden Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer, die im Güter- und Personenbeförderungsverkehr tätig sind. Die rechtlichen Bestimmungen sollen die Belastungen des Fahrpersonals durch die Festlegung von Lenk- und Ruhezeiten zeitlich begrenzen.
Sozialvorschriften im Straßenverkehr
Die Sozialvorschriften im Straßenverkehr dienen in erster Linie dem sozialen Schutz der im Arbeitsverhältnis stehenden Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer, die im Güter- und Personenbeförderungsverkehr tätig sind. Die rechtlichen Bestimmungen sollen die Belastungen des Fahrpersonals durch die Festlegung von Lenk- und Ruhezeiten zeitlich begrenzen.