Medizinischer Arbeitsschutz
Der Medizinische Arbeitsschutz umfasst Themen wie Berufskrankheiten, arbeitsbedingte Erkrankungen und berufsbedingte Gesundheitsgefährdungen. Ziele des medizinischen Arbeitsschutzes sind die Förderung des betrieblichen Gesundheitsschutzes, die frühzeitige Erkennung und Verhinderung arbeitsbedingter Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten sowie die Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit und damit des körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens der Arbeitnehmenden.
Als oberste Landesbehörde ist das Arbeitsschutzministerium (MGS) zuständig für Grundsatzangelegenheiten und Rechtsetzungsvorgänge, die das Rechtsgebiet des medizinischen Arbeitsschutzes berühren. Wahrgenommen werden diese Aufgaben von Referat 15. Darüber hinaus obliegt dem Referat für diesen Bereich die Fachaufsicht über die nachgeordnete Landesoberbehörde, das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG). Als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde überwacht das LAVG die Einhaltung der gesetzlichen Forderungen des medizinischen Arbeitsschutzes.
Der Medizinische Arbeitsschutz umfasst Themen wie Berufskrankheiten, arbeitsbedingte Erkrankungen und berufsbedingte Gesundheitsgefährdungen. Ziele des medizinischen Arbeitsschutzes sind die Förderung des betrieblichen Gesundheitsschutzes, die frühzeitige Erkennung und Verhinderung arbeitsbedingter Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten sowie die Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit und damit des körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens der Arbeitnehmenden.
Als oberste Landesbehörde ist das Arbeitsschutzministerium (MGS) zuständig für Grundsatzangelegenheiten und Rechtsetzungsvorgänge, die das Rechtsgebiet des medizinischen Arbeitsschutzes berühren. Wahrgenommen werden diese Aufgaben von Referat 15. Darüber hinaus obliegt dem Referat für diesen Bereich die Fachaufsicht über die nachgeordnete Landesoberbehörde, das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG). Als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde überwacht das LAVG die Einhaltung der gesetzlichen Forderungen des medizinischen Arbeitsschutzes.