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Afrikanische Schweinepest: Land beauftragt Landesjagdverband mit Ausbildung von Suchhunden

- Erschienen am 07.12.2020 - Presemitteilung 625/2020

Die Ausbildung von Suchhunden zum Auffinden von Wildschweinkadavern in Brandenburg wird ab sofort auch dem Landesjagdverband (LJVB) übertragen, darauf haben sich das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) und das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) mit dem Landesjagdverband Brandenburg in einem gemeinsamen Gespräch in Potsdam am Nachmittag verständigt. Bislang hat das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) die Ausbildung der Suchhunde durchgeführt.

Die Leiterin des ASP Krisenstabs, Staatssekretärin Anna Heyer-Stuffer (MSGIV): „Nach wie vor werden täglich infizierte Wildschweinkadaver in den Kerngebieten gefunden. Bei der Suche sind wir auf die feinen Nasen der Suchhunde und geschulte Halterinnen und Halter angewiesen. Vor allem in schwer zugängigem Gelände mit Wald oder mit Sumpfgebieten sind sie unersetzbar und neben der Unterstützung durch Jägerinnen und Jäger oder die Bundeswehr eine wichtige Stütze in unserer Strategie, um gemeinsam die weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern. Ich danke dem LAVG für die Ausbildung der ersten Brandenburger Kadaversuchhunde und bin froh um die Unterstützung durch den Jagdverband.“

Agrarstaatssekretärin Silvia Bender (MLUK): „Ich freue mich, dass wir den Landesjagdverband bei der Bekämpfung der Tierseuche für diese wichtige Aufgabe gewinnen konnten. Die Ausbildung und die Ausrüstung der Suchhunde, zum Beispiel mit GPS Geräten und Schutzwesten, wird durch das MLUK finanziell unterstützt. Grundsätzlich sind alle Hunderassen zur Ausbildung und Zertifizierung als Kadaversuchhund zugelassen. Sie müssen jedoch darauf trainiert werden, gehorsam zu arbeiten, unbeeindruckt von Schüssen. Hundeführerinnen und Hundeführer sollten im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein.“

Hund und Hundeführerin oder Hundeführer müssen physisch und psychisch in der Lage sein, in schwierigem Gelände über einen längeren Zeitraum nach Kadavern zu suchen. In ihrer Ausbildung werden die Hunde unter anderem darauf trainiert, Kadaver aufzufinden und anzuzeigen, in keinem Fall aber zu berühren. Lebendes Schwarzwild darf angezeigt, aber nicht verfolgt werden.

Neun weitere Fälle bestätigt – insgesamt 248 ASP-Fälle

Das Nationale Referenzlabor für Afrikanische Schweinepest (ASP) – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – hat heute bei neun weiteren Wildschweinen den amtlichen ASP-Verdacht bestätigt. Die Fälle stammen aus den Kerngebieten in den Landkreisen Märkisch-Oderland und Oder-Spree. Damit gibt es jetzt insgesamt 248 bestätigte ASP-Fälle beim Schwarzwild im Land Brandenburg:

Fundort

Anzahl bestätigte ASP-Fälle bei Wildschweinen (Stand: 7. Dezember 2020)

Landkreis Spree-Neiße

14

Landkreis Oder-Spree

156

Landkreis Märkisch-Oderland

78

Land Brandenburg gesamt

248

 

Der erste ASP-Ausbruch beim Schwarzwild ist im Land Brandenburg am 10. September 2020 amtlich festgestellt worden.

Die Afrikanische Schweinepest ist eine ansteckende Allgemeinerkrankung der Schweine (Haus- und Wildschweine), die fast immer tödlich verläuft und unheilbar ist. Es gibt keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich.

Mehr Informationen: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest/