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Kampf gegen Afrikanische Schweinepest: Restriktionszonen angepasst, Fortschritte bei Zaunbau

- Erschienen am 05.11.2020 - Pressemitteilung 559/2020

Im Kampf gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in Brandenburg haben betroffene Landkreise per Allgemeinverfügungen ihre Restriktionszonen an die aktuelle Lage angepasst. So wurde seit heute in den Landkreisen Oder-Spree und Dahme-Spreewald ein weiteres Kerngebiet eingerichtet und die übrigen Restriktionszonen erweitert, für den Landkreis Barnim wurde eine Pufferzone eingerichtet, die ab morgen (Freitag, 6. November) gültig ist.

Die Pufferzone im Landkreis Barnim umfasst im äußersten Osten des Landkreises die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen mit allen Gemarkungen. In diesem Gebiet wird verstärkt nach Fallwild gesucht, Schweinehalter sind unter anderem verpflichtet, Hausschweine so abzusondern, dass sie nicht mit Wildschweinen in Berührung kommen können, zudem müssen geeignete Desinfektionsmöglichkeiten an den Ein- und Ausgängen der Ställe oder sonstigen Standorten eingerichtet werden. Mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung kann auch im Landkreis Barnim mit dem Bau eines festen Zauns an der deutsch-polnischen Grenze entlang der Oder begonnen werden.

Auch der Landkreis Oder-Spree hat seine Restriktionszonen erweitert. Damit ist seit heute der überwiegende Teil des Landkreises von Maßnahmen zur Bekämpfung der Tierseuche betroffen. Ein zweites Kerngebiet um die Fundstellen bei Friedland wird bis zum Wochenende zunächst mit einem mobilen Zaun (Bauzaun, Elektrozaun) gesichert. Hier gilt ein striktes Jagd- und Betretungsverbot von Wäldern und offenen Flächen. Auch das benachbarte gefährdete Gebiet wurde erweitert ebenso die Pufferzone, die nun im Südwesten des Landkreises bis an die Kreisgrenze reicht und an der nördlichen Kreisgrenze an der Stadt Fürstenwalde/Spree endet.

Die Leiterin des ASP-Krisenstabes, Verbraucherstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer: „Ich habe großes Vertrauen in die Arbeit der Landkreise, die unter dem gegebenen Druck zügig und konsequent handeln. Nach der Feststellung des ASP-Ausbruchs im neuen Kerngebiet durch den Fund eines infizierten Wildschweins bei Friedland hat der Landkreis Oder-Spree zunächst nach weiterem Fallwild gesucht. Eine systematische Fallwildsuche ist der erste Schritt bei der Tierseuchenbekämpfung, um den Umfang des infizierten Gebiets zu ermitteln und dann durch Zäune abzusichern. Die professionelle Unterstützung durch die Bundeswehr bei dieser Aufgabe ist unverzichtbar und inzwischen in allen Landkreisen etabliert. So war es möglich, weitere infizierte Tiere zu finden. Das neue Kerngebiet wurde demnach definiert und die vorläufige Gebietskulisse an den Bund sowie EU gesendet. Der Bau des Zauns geht planmäßig voran. Im Osten können wir den äußeren Ring der Weißen Zone nutzen, hinzu kommen noch einmal 65 Kilometer Zaunbau. Die Sorgen der betroffenen Landwirtinnen und Landwirten sind groß und nachvollziehbar. Klar ist aber auch: diese Tierseuche kann nur gemeinsam bekämpft werden. Es bestätigt uns auch in unserem Vorgehen, dass der Bund und die Europäischer Kommission unsere Maßnahmen mehrfach gelobt haben“.

Weitere ASP-Fälle bestätigt

Das Nationale Referenzlabor für Afrikanische Schweinepest (ASP) – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – hat heute bei drei weiteren Wildschweinen den amtlichen ASP-Verdacht bestätigt. Bei allen drei Funden handelt es sich um Fallwild aus dem ersten Kerngebiet im Landkreis Oder-Spree um Neuzelle. Damit gibt es bislang insgesamt 127 bestätigte ASP-Fälle beim Schwarzwild im Land Brandenburg:

Fundort

Anzahl bestätigte ASP-Fälle bei Wildschweinen (Stand: 5. November 2020)

Landkreis Spree-Neiße

14

Landkreis Oder-Spree

106

Landkreis Märkisch-Oderland

7

Land Brandenburg gesamt

127

Der erste ASP-Ausbruch beim Schwarzwild ist im Land Brandenburg am 10. September 2020 amtlich festgestellt worden.

Die Afrikanische Schweinepest ist eine ansteckende Allgemeinerkrankung der Schweine (Haus- und Wildschweine), die fast immer tödlich verläuft und unheilbar ist. Es gibt keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich.

Übersicht der Restriktionszonen in Brandenburg:

Mehr Informationen sowie die Allgemeinverfügungen der Landkreise: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest/