Hilfe für Familien in Not - Stiftung des Landes Brandenburg
Familien können plötzlich und völlig unverhofft in eine soziale Notlage geraten. Ob durch den Tod eines Familienmitgliedes oder einer schweren Krankheit, Verlust des Arbeitsplatzes oder Trennung. Die Stiftung "Hilfe Familien in Not" bietet Familien schnelle Hilfe. Sie hilft in Not geratenen Familien sowie werdenden Müttern, wenn gesetzliche Leistungen nicht ausreichen und Hilfe auf andere Weise nicht möglich ist.
Die Stiftung "Hilfe für Familien in Not - Stiftung des Landes Brandenburg" wurde im Dezember 1992 auf Initiative von Dr. Regine Hildebrandt, damalige Sozialministerin des Landes Brandenburg, als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts gegründet.
Seit 1992 unterstützte die Stiftung mehr als 4.760 Brandenburger Familien mit insgesamt rund 3,5 Millionen Euro und eröffnete ihnen damit eine neue Perspektive. Auch bei der Geburt eines Kindes stand die Stiftung in den vergangenen Jahren vielen Frauen mit einer ergänzenden Babyerstausstattung bei. Seit 1992 wurden rund 160.000 bedürftige Schwangere aus Brandenburg mit rund 93,6 Millionen Euro aus Mitteln der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ unterstützt. Die Stiftung arbeitet eng mit den Schwangeren-, Familien- und Schuldnerberatungsstellen im Land zusammen.
Familien können plötzlich und völlig unverhofft in eine soziale Notlage geraten. Ob durch den Tod eines Familienmitgliedes oder einer schweren Krankheit, Verlust des Arbeitsplatzes oder Trennung. Die Stiftung "Hilfe Familien in Not" bietet Familien schnelle Hilfe. Sie hilft in Not geratenen Familien sowie werdenden Müttern, wenn gesetzliche Leistungen nicht ausreichen und Hilfe auf andere Weise nicht möglich ist.
Die Stiftung "Hilfe für Familien in Not - Stiftung des Landes Brandenburg" wurde im Dezember 1992 auf Initiative von Dr. Regine Hildebrandt, damalige Sozialministerin des Landes Brandenburg, als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts gegründet.
Seit 1992 unterstützte die Stiftung mehr als 4.760 Brandenburger Familien mit insgesamt rund 3,5 Millionen Euro und eröffnete ihnen damit eine neue Perspektive. Auch bei der Geburt eines Kindes stand die Stiftung in den vergangenen Jahren vielen Frauen mit einer ergänzenden Babyerstausstattung bei. Seit 1992 wurden rund 160.000 bedürftige Schwangere aus Brandenburg mit rund 93,6 Millionen Euro aus Mitteln der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ unterstützt. Die Stiftung arbeitet eng mit den Schwangeren-, Familien- und Schuldnerberatungsstellen im Land zusammen.
Hilfe der Stiftung in Anspruch nehmen
Wenn Sie die Hilfsangebote der Stiftung in Anspruch nehmen wollen, sollten Sie eine Beratungsstelle Ihrer Wahl aufsuchen, zum Beispiel eine Beratungsstelle der freien, gemeinnützigen Träger (Caritas, Diakonie, DRK, AWO, Profamilia usw.), eine Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle, eine Schuldnerberatungsstelle oder Sozialstation.
Sie können sich auch an Ihr zuständiges Jugendamt, Sozialamt oder den für die Grundsicherung zuständigen Träger wenden, der das Arbeitslosengeld II auszahlt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstellen werden gemeinsam mit Ihnen einen Antrag an die Stiftung stellen.
Um über Ihren Antrag entscheiden zu können, benötigt die Stiftung Angaben zu folgenden Punkten:
- Art der Notlage Ihrer Familie
- Einkommens- und Eigentumsverhältnisse
- Finanzielle Belastungen
- Nachweis über Inanspruchnahme aller Ihnen zustehenden gesetzlichen Leistungen
- Verwendungszweck der beantragten Hilfe
- Umfang der beantragten Stiftungsleistung
Der Antrag wird durch die Beratungsstelle bzw. das Amt an die Stiftung weitergeleitet. Die Hilfeleistung erfolgt in Form einer Geldschenkung oder durch ein zinsloses Darlehen.
Der Vergabeausschuss der Stiftung prüft den Antrag und entscheidet, ob und in welchem Umfang eine finanzielle Hilfeleistung in Ihrem Fall möglich ist.
Wenn Sie die Hilfsangebote der Stiftung in Anspruch nehmen wollen, sollten Sie eine Beratungsstelle Ihrer Wahl aufsuchen, zum Beispiel eine Beratungsstelle der freien, gemeinnützigen Träger (Caritas, Diakonie, DRK, AWO, Profamilia usw.), eine Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle, eine Schuldnerberatungsstelle oder Sozialstation.
Sie können sich auch an Ihr zuständiges Jugendamt, Sozialamt oder den für die Grundsicherung zuständigen Träger wenden, der das Arbeitslosengeld II auszahlt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstellen werden gemeinsam mit Ihnen einen Antrag an die Stiftung stellen.
Um über Ihren Antrag entscheiden zu können, benötigt die Stiftung Angaben zu folgenden Punkten:
- Art der Notlage Ihrer Familie
- Einkommens- und Eigentumsverhältnisse
- Finanzielle Belastungen
- Nachweis über Inanspruchnahme aller Ihnen zustehenden gesetzlichen Leistungen
- Verwendungszweck der beantragten Hilfe
- Umfang der beantragten Stiftungsleistung
Der Antrag wird durch die Beratungsstelle bzw. das Amt an die Stiftung weitergeleitet. Die Hilfeleistung erfolgt in Form einer Geldschenkung oder durch ein zinsloses Darlehen.
Der Vergabeausschuss der Stiftung prüft den Antrag und entscheidet, ob und in welchem Umfang eine finanzielle Hilfeleistung in Ihrem Fall möglich ist.
Mit einer Spende die Arbeit der Stiftung unterstützen
Damit die Stiftung "Hilfe für Familien in Not" in allen Fällen helfen kann, ist sie auf Spenden angewiesen.
Ob einmalig, dauerhaft oder aus bestimmtem Anlass – die Möglichkeiten der Unterstützung sind vielfältig.
Spenden können Sie richten an:
Stiftung „Hilfe für Familien in Not“
Commerzbank Potsdam (Spendenkonto)
IBAN: DE13 1604 0000 0109 9555 00
BIC: COBADEFFXXX
Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam (Spendenkonto)
IBAN: DE15 1605 0000 1000 7688 79
BIC: WELAD1DEPMB
Sie erhalten selbstverständlich eine Spendenbescheinigung.
Damit die Stiftung "Hilfe für Familien in Not" in allen Fällen helfen kann, ist sie auf Spenden angewiesen.
Ob einmalig, dauerhaft oder aus bestimmtem Anlass – die Möglichkeiten der Unterstützung sind vielfältig.
Spenden können Sie richten an:
Stiftung „Hilfe für Familien in Not“
Commerzbank Potsdam (Spendenkonto)
IBAN: DE13 1604 0000 0109 9555 00
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