Wohnberechtigungsschein
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ermöglicht Ihnen den Zugang zu günstigen Sozialwohnungen. Sie können damit gegenüber Vermieterinnen und Vermietern nachweisen, dass Sie berechtigt sind, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Hintergrund ist, dass staatlich geförderte Wohnungen mit einer Mietpreis- und Belegungsbindungen verbunden sind und nur nach der Vorlage eines “WBS" bezogen werden dürfen.
Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein
Erwachsene können jederzeit einen WBS beantragen. Eine Voraussetzung für die Erteilung ist, dass das Haushaltseinkommen, also das zusammengerechnete Einkommen aller in einem Haushalt zusammenlebenden Personen, die gesetzliche Einkommensgrenze nicht überschreiten. Die Einkommensgrenze (Stand: 2024) beträgt jährlich für einen
- Einpersonenhaushalt 18.500 Euro,
- Zweipersonenhaushalt 26.000 Euro,
- zuzüglich für jede/-n weitere/-n Haushaltsangehörige/-n 5.800 Euro.
Handelt es sich bei den Haushaltsangehörigen um Personen, die zeitnah und auf Dauer in den Haushalt aufgenommen werden sowie um Kinder, deren Geburt erwartet wird, sollten Sie dies schriftlich nachweisen.
Auch bei einer geringfügigen Überschreitung der Einkommensgrenze, kann es möglich sein, eine Sozialwohnung anzumieten. Lassen Sie sich gerne in einem Wohnungsamt des Landes Brandenburg hierzu beraten.
Wohnberechtigungsschein beantragen
Den Antrag stellen Sie bei dem Wohnungsamt in der Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung des Landes Brandenburg, in der Sie wohnen oder in der Sie wohnen möchten. Dort berät man Sie auch zu allen Fragen rund um den Wohnberechtigungsschein. Die Antragsformulare erhalten Sie direkt dort vor Ort oder auf der Webseite des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg.
Beim Abschluss eines Mietvertrages über geförderten Wohnraum, müssen Sie den WBS dem Vermieter vorlegen.
Gut zu wissen
Haben Sie vor, in eine Stadt oder eine Gemeinde in einem anderen Bundesland zu ziehen, müssen Sie dort erneut einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Wohnberechtigungsscheine aus einem anderen Bundesland (wie z.B. Berlin) können im Land Brandenburg leider nicht anerkannt werden.