Patientinnen und Patienten mit psychischen Beeinträchtigungen haben es oft schwer ihre eigenen Anliegen und Interessen wirksam zu vertreten. Gründe sind vielfach veränderte soziale Fähigkeiten sowie gemachte oder befürchtete Erfahrungen. Fachleute und auch der Gesetzgeber fordern eine besondere Sensibilität und eindeutige Vorgaben für diese Situation. Wenn hier zum Schutz von Patientinnen und Patienten Zwang ausgeübt wird, ist besondere Aufmerksamkeit geboten. Daher ist auch mir die Stärkung der Rechte von Patientinnen und Patienten mit psychischer Erkrankung und die stetige Verbesserung der Qualität der psychiatrischen Versorgung ein wichtiges Anliegen. In Brandenburg sind Besuchskommissionen ein Instrument, um die Wahrung der Rechte der Patientinnen und Patienten zu überprüfen und die Qualität der stationären psychiatrischen Versorgung in Einrichtungen zu sichern.
Im Land Brandenburg leisten die ehrenamtlichen Besuchskommissionen bereits seit vielen Jahren einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Kontrolle und Qualitätssicherung der psychiatrischen Versorgung. Die vorliegende Broschüre soll allen Interessierten einen Einblick in die Arbeit der Besuchskommissionen bieten.
24 Seiten
Februar 2020