Eine neue Ausbildung für die Pflegeberufe
Ab dem 1. Januar 2020 tritt das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe vollständig in Kraft und verändert die bisherige Ausbildung für Pflegeberufe. Die derzeit getrennten Ausbildungen Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege werden in einer generalistischen Berufsausbildung mit der Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ zusammengeführt. Mit dieser Publikation möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Neuerungen geben.
April 2018