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Bericht über die Tätigkeit der Besuchskommissionen nach dem Brandenburgischen Psychisch-Kranken-Gesetz

In Brandenburg überprüfen ehrenamtliche Besuchskommissionen durch regelmäßige Besuche, ob die Rechte und die berechtigten Interessen der psychiatrischen Patientinnen und Patienten in Kliniken gewahrt und die mit der Unterbringung verbundenen besonderen Aufgaben erfüllt werden. Grundlage ist das Brandenburgische Psychisch-Kranken-Gesetz.

Einmal in der Legislaturperiode legt das Gesundheitsministerium (MASGF) dem Landtag eine Zusammenfassung der Besuchsberichte vor und nimmt dazu Stellung. Der vierte Bericht über die Tätigkeit der Besuchskommissionen nach dem Brandenburgischen Psychisch-Kranken-Gesetzes wurde im Mai 2019 dem Brandenburgischen Landtag übergeben und am 29. Mai 2019 in der 47. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (AASGFF) diskutiert.

Stand: August 2019

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