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Lottomittel für das Gemeinwohl
Hinweise zur Förderung aus der Konzessionsabgabe

Lottoschein und Geld; Foto: © stadtratte / Fotolia
Foto: © stadtratte / Fotolia

Das Lottospiel ist mit einem gesetzlich verankerten Beitrag zum Gemeinwohl im Land Brandenburg verbunden. Die Land Brandenburg Lotto GmbH führt 20 Prozent ihrer Einnahmen als Glücksspielabgabe an das Land Brandenburg ab.

Mithilfe dieser sogenannten Lottomittel werden soziale, humanitäre, kulturelle und sportliche Maßnahmen sowie sonstige im besonderen öffentlichen Interesse liegende gemeinnützige Projekte gefördert, für die keine anderen Mittel im Landeshaushalt verfügbar sind und für die auch keine sonstigen Fördermöglichkeiten bestehen.

Die Landesregierung verteilt die Lottomittel im Landeshaushalt auf die einzelnen Ministerien. Die Ministerien entscheiden wiederum eigenständig über die Vergabe dieser Gelder. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung aus Lottomitteln besteht nicht.

Lottoschein und Geld; Foto: © stadtratte / Fotolia
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Das Lottospiel ist mit einem gesetzlich verankerten Beitrag zum Gemeinwohl im Land Brandenburg verbunden. Die Land Brandenburg Lotto GmbH führt 20 Prozent ihrer Einnahmen als Glücksspielabgabe an das Land Brandenburg ab.

Mithilfe dieser sogenannten Lottomittel werden soziale, humanitäre, kulturelle und sportliche Maßnahmen sowie sonstige im besonderen öffentlichen Interesse liegende gemeinnützige Projekte gefördert, für die keine anderen Mittel im Landeshaushalt verfügbar sind und für die auch keine sonstigen Fördermöglichkeiten bestehen.

Die Landesregierung verteilt die Lottomittel im Landeshaushalt auf die einzelnen Ministerien. Die Ministerien entscheiden wiederum eigenständig über die Vergabe dieser Gelder. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung aus Lottomitteln besteht nicht.


Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus Lottomitteln

Das Ministerium für Gesundheit und Soziales (MGS) fördert mit Lottomitteln gemeinnützige Projekte, die ohne finanzielle Zuwendungen von außen nicht umgesetzt werden könnten.

Förderfähig sind solche Vorhaben, die im Land Brandenburg durchgeführt werden und die mildtätigen, sozialen oder sonstigen im besonderen öffentlichen Interesse liegenden Zwecken dienen.

Das MGS fördert dabei vorrangig Projekte, die den originären Politikfeldern des Ministeriums zuzuordnen sind.

Anträge sind unter Verwendung des vorgesehenen Antragsformulars schriftlich an das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) oder das Ministerium für Gesundheit und Soziales (MGS) zu richten.

Alle wichtigen Informationen zur Antragsstellung finden Sie in den "Hinweisen zur Förderung von Projekten aus Einnahmen aus der Glücksspielabgabe (Lottomittel)":

Das Ministerium für Gesundheit und Soziales (MGS) fördert mit Lottomitteln gemeinnützige Projekte, die ohne finanzielle Zuwendungen von außen nicht umgesetzt werden könnten.

Förderfähig sind solche Vorhaben, die im Land Brandenburg durchgeführt werden und die mildtätigen, sozialen oder sonstigen im besonderen öffentlichen Interesse liegenden Zwecken dienen.

Das MGS fördert dabei vorrangig Projekte, die den originären Politikfeldern des Ministeriums zuzuordnen sind.

Anträge sind unter Verwendung des vorgesehenen Antragsformulars schriftlich an das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) oder das Ministerium für Gesundheit und Soziales (MGS) zu richten.

Alle wichtigen Informationen zur Antragsstellung finden Sie in den "Hinweisen zur Förderung von Projekten aus Einnahmen aus der Glücksspielabgabe (Lottomittel)":