Hauptmenü

Berufserlaubnis für in Polen ausgebildete Ärztinnen und Ärzte

- Erschienen am 31.03.2020 - Presemitteilung 103/2020

Brandenburgs Gesundheitsministerium hat einen Erlass auf den Weg gebracht, der für in Polen ausgebildete Ärztinnen und Ärzte bestehende Hürden bei der Anerkennung ihres Medizinstudiums aus dem Weg räumt. Absolventinnen und Absolventen der polnischen Medizinerausbildung wird demnach in Brandenburg auf Antrag eine weitgehend uneingeschränkte, auf 12 Monate – ggfls. 13 Monate - befristete Berufserlaubnis erteilt. Innerhalb dieses Zeitraumes ist eine Kenntnisprüfung zu absolvieren. Diese ist dann Voraussetzung für die Approbationserteilung. Bis zu sechs Monate davon können auf eine Weiterbildung zum Facharzt angerechnet werden. Brandenburg hat sich bei dieser Vorgehensweise mit der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern abgestimmt. Hamburg hat einen ähnlichen Weg eingeschlagen. Der Erlass wird ab 1. April gelten.

Die neue Regelung ist erforderlich geworden, um rechtliche Unsicherheiten bei der Anwendung der EU-Anerkennungsrichtlinie aus dem Weg zu räumen. Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher sagte: „Wir haben in den letzten Monaten vielerlei Anstrengungen unternommen, um die Schwierigkeiten abzustellen. Zuletzt fanden intensive rechtliche Prüfungen durch das Europaministerium Brandenburgs statt und es wurde ein Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes des Bundestages erstellt. Ich freue mich, dass nun eine tragfähige Lösung gefunden wurde. Brandenburg braucht – gerade in diesen Zeiten - junge Ärztinnen und Ärzte und ich bin froh über jede Ärztin und jeden Arzt, der bei uns im Land neu anfängt.“