Istanbul goes OPR – Staatssekretärin Töpfer eröffnet Fachtag zur Umsetzung der Istanbul-Konvention
- Erschienen am - PresemitteilungAuf einem Fachtag in Neuruppin tauschten sich heute Fachkräfte und Interessierte zur Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen aus. Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin möchte auf die konkrete Umsetzung der Istanbul-Konvention hinwirken – dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt. Die Veranstaltung ist Teil der 33. Brandenburgischen Frauenwochen, die landesweit unter dem Motto „Bei uns doch nicht!“ stattfinden.
Frauenstaatssekretärin Antje Töpfer: „Gewalt an Frauen muss systematisch bekämpft und als ein breites Gesellschaftsproblem anerkannt werden. Schläge in der Partnerschaft sind keine Privatsache. Die Tötung der Freundin ist kein Beziehungsdrama, und auch der Mord an der (Ex-)Frau vor der Selbsttötung ist kein erweiterter Suizid. Es ist ein Mord an einer Frau – ein Femizid. Die Istanbul-Konvention ist der Kompass im Kampf gegen Gewalt und Diskriminierung, das Land Brandenburg hat sich diesem Kompass verpflichtet. Grundvoraussetzung dafür sind Vernetzung und Zusammenarbeit von nicht-staatlichen und staatlichen Organisationen. Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin leistet unter anderem der Arbeitskreis ‚Umgangsrecht im Kontext häuslicher Gewalt‘ hervorragende Präventionsarbeit, der mit seinem beispielhaften Präventionsansatz und der damit verbundenen interdisziplinären Strategie zur Vorbeugung von Straftaten herausragende Arbeit macht.“
Landesgleichstellungsbeauftragte Manuela Dörnenburg: „Gerade im ländlichen Raum sind Wege zur nächsten Beratungsstelle oder Schutzeinrichtung für Frauen schwer zu bestreiten. Besonders vulnerable Gruppen wie Menschen mit Behinderungen oder mit fehlenden Deutschkenntnissen haben Probleme einen geeigneten Platz und Beratung zu bekommen. Aber auch die mitbetroffenen Kinder, die die Frauen oftmals begleiten, brauchen gute Möglichkeiten, zur Ruhe zu kommen. Wir stehen vor der Herausforderung, die notwendigen Standards der Istanbul Konvention umzusetzen und allen von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen Hilfe zuzusichern. Es freut mich, dass der Landkreis Ostprignitz-Ruppin bereits seit einigen Jahren hier gute Arbeit leistet.“
Die „Istanbul-Konvention“ ist das erste internationale Abkommen, das einen umfassenden rechtlichen Rahmen zum Schutz von Frauen vor körperlicher, sexueller oder psychischer Gewalt schafft. Die Istanbul-Konvention enthält klare Forderungen und Handlungsanweisungen zu den Themen Gewaltprävention, Opferschutz, Strafverfolgung und Sanktionierung. 2018 ist die Istanbul-Konvention in Deutschland in Kraft getreten. Damit sind sowohl Bund als auch Länder gesetzlich verpflichtet, Frauen und ihre Kinder vor allen Formen von Gewalt zu schützen und diese zu verhindern bzw. zu beseitigen.
Die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Brandenburg ist ein erklärtes Ziel der Landesregierung. Dafür soll der weiterentwickelte Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder (LAP) in dieser Legislaturperiode vom Kabinett verabschiedet werden.
Zur Steuerung der Umsetzung arbeitet seit dem 15. Februar eine zusätzliche Referentin im Referat „Frauen, Gleichstellung, Antidiskriminierung und Queere Lebensweisen“. Außerdem ist die Förderung einer zivilgesellschaftlichen Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention noch ab diesem Jahr geplant.
Für die Frauenhäuser und die Umsetzung der Istanbul-Konvention stehen im Haushalt des MSGIV ab 2023 knapp 1.96 Mio. Euro mehr zur Verfügung.
Die Frauenschutzinfrastruktur soll bis 2024 durch zusätzliche Schutzplätze und bessere Barrierefreiheit gestärkt werden.
Mit dem Doppelhaushalt 2023/24 werden auch dem Modellprojekt „Medizinische Soforthilfe und Vertrauliche Spurensicherung“ zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt, sodass weitere Kliniken im Land Brandenburg in das Projekt eingebunden werden können.