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Sozialministerium startet neues Förderprogramm „Stark vor Ort“ zur Bekämpfung der Kinderarmut

- Erschienen am 25.05.2023 - Presemitteilung 137/2023
Ein Kind spielt im Sandkasten, Familie mit zwei Kindern, Foto: © Sunny studio / Fotolia Foto: © Sunny studio / Fotolia

Mit einem neuen Förderprogramm unterstützt das Sozialministerium Brandenburgs Kommunen, Trägerinnen und Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie lokale Netzwerke und Initiativen bei der Bekämpfung von Kinder- und Familienarmut. Das Programm mit dem Titel „Stark vor Ort: Soziale Integration von armutsbedrohten Kindern und ihren Familien“ speist sich aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) sowie des Landes und gilt bis Ende 2028. Die entsprechende Förderrichtlinie ist jetzt in Kraft getreten und auf dem Portal des Landesinvestitionsbank (ILB) unter https://www.ilb.de/stark-vor-ort online gestellt. Anträge zur Förderung von Projekten zur Armutsprävention und zur sozialen Integration von armutsbedrohten Kindern und ihren Familien können ab dem 15. Juni gestellt werden, die ersten geförderten Vorhaben sollen am 1. Oktober 2023 an den Start gehen. Insgesamt stehen Mittel für Projekte im Gesamtvolumen von 15,1 Millionen Euro zur Verfügung.

Sozialministerin Ursula Nonnemacher: „Kinder sind das Rückgrat der Familie, so wie Familien das Rückgrat unseres Landes sind. Wo Kindern und Familien Armut droht oder wo sie von Armut betroffen sind, ist der soziale Zusammenhalt unserer Gesellschaft in Gefahr. Laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung sind 17,2 Prozent aller Kinder in Brandenburg armutsgefährdet. Auch wenn Brandenburg damit im Bundesvergleich noch relativ gut dasteht, ist diese Quote dennoch viel zu hoch. Kinderarmut darf nicht geduldet werden, ihre Bekämpfung genießt in der Landesregierung außerordentlich hohe Priorität. Mit der neuen Förderrichtlinie unterstützen wir Kommunen und andere Akteure bei ganz konkreten Projekten und setzen damit einen sehr wichtigen Aspekt des Koalitionsvertrags in Brandenburg um.“

Das Förderprogramm soll dazu dienen, Armut und ihren Folgen, insbesondere im Hinblick auf Kinder und deren Familien, gezielt entgegenzuwirken. Lokale Akteurinnen und Akteure, vor allem Kommunen, sollen in die Lage versetzt werden, die Armutsentwicklung zu analysieren, von unterschiedlichen Ausgrenzungsformen bedrohte Bevölkerungsgruppen zu identifizieren und eine evidenzbasierte fachübergreifende Zusammenarbeit zu entwickeln, um Armutsprobleme effektiv und nachhaltig zu bekämpfen.

Darüber hinaus wird der Aufbau von bedarfsgerechten Unterstützungsangeboten vor Ort gefördert, um die Lebensbedingungen in besonders von Armut betroffenen Sozialräumen zu verbessern und ausgewählte Projekte zur sozialen Integration armutsgefährdeter Kinder und ihrer Familien zu ermöglichen.

Die Richtlinie ermöglicht im Einzelnen:

  • die Förderung der (Weiter-)Entwicklung von integrierten sozial-räumlich orientierten Armutspräventionskonzepten in den Landkreisen und kreisfreien Städten durch Förderung der integrierten kommunalen Sozialplanung. Pro Landkreis oder kreisfreie Stadt ist die Förderung eines Vorhabens beabsichtigt. Im Fokus sollen soziale Problemlagen von Kindern und ihren Familien stehen, beispielsweise solche, die durch die Corona-Pandemie entstanden oder verschärft worden sind. Die Integration von geflüchteten Kindern und ihren Familien kann besondere Berücksichtigung finden.
  • die Förderung der Durchführung von konkreten wohnort- oder sozialraumbezogenen Armutspräventionsprojekten mit der Zielgruppe Kinder und ihre Familien durch Kommunen, Trägerinnen und Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie lokale Netzwerke und Initiativen. Die Projekte sollen Angebote zur Prävention oder Bekämpfung von Armutsfolgen mit Schwerpunkt auf den Themen Bildung, soziale Teilhabe, Gesundheit und Integration machen. Kreisübergreifende Projekte sind möglich.
  • Darüber hinaus kann eine Begleitstruktur zur fachlichen Beratung, zur Qualifizierung, zur Unterstützung kreisübergreifender Erfahrungsaustausche sowie zur Vernetzung der Projektträgerinnen und Projektträger gefördert werden.

Anträge auf Förderung nach der Richtlinie können in diesem Jahr online zwischen dem 15. Juni und dem 6. Juli 2023 über das Kundenportal der ILB gestellt werden. Die nächste Antragsrunde wird voraussichtlich im Januar 2024 folgen. Der genaue Termin wird auf der Website https://www.ilb.de/stark-vor-ort bekannt gegeben.