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Brandenburg verlängert Maskenpflicht im ÖPNV – Corona-Infektionsschutzverordnung gilt bis 11. Januar

- Erschienen am 20.12.2022 - Presemitteilung 550/2022

Die aktuelle SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Brandenburg wird unverändert um weitere drei Wochen verlängert und gilt nun bis einschließlich 11. Januar 2023. Das hat das Kabinett heute beschlossen.

In Brandenburg gilt damit weiterhin eine Maskenpflicht in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs. Auch in geschlossenen Räumen von Obdachlosenunterkünften sowie von Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylsuchenden und Geflüchteten müssen alle Besucherinnen und Besucher während des gesamten Aufenthalts eine FFP2-Maske tragen.

Zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) und zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen Kritischen Infrastrukturen gelten per Infektionsschutzgesetz (§ 28b Absatz 1) zudem bundesweit die Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr, Masken- und Testnachweispflichten für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen; Patientinnen und Patienten müssen in Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen eine FFP2-Maske tragen. Für betreute, untergebrachte oder gepflegte Personen zum Beispiel in Pflegeeinrichtungen besteht keine Maskenpflicht in den für ihren dauerhaften Aufenthalt bestimmten Räumlichkeiten.

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Die Corona-Zahlen steigen seit drei Wochen wieder spürbar an. Die Infektionslage ist angespannt, die Situation in vielen Krankenhäusern äußerst schwierig. Krankenhäuser müssen aufgrund der Zunahme von Corona- und anderen Atemwegsinfektionen geplante Operationen und Behandlungen verschieben. Die Betreuung und Isolation der Corona-Patienten ist sehr arbeitsintensiv. Gleichzeitig gibt es im medizinischen Bereich erhebliche Personalausfälle durch Erkrankungen. Wir müssen sowohl die Beschäftigten im Gesundheitswesen als auch die vulnerablen Personengruppen schützen. Deshalb sind Schutzmaßnahmen weiterhin notwendig.

Alle Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, besonders jetzt, in der kalten Jahreszeit, die bekannten AHA+L-Verhaltensregeln zu beherzigen, um sich und andere vor Infektionen zu schützen. Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen und regelmäßig lüften. Und bei einem Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus sollten Kontakte vermieden und ein Test durchgeführt werden. Wer krank ist, bleibt zuhause.“

Aktuelle Corona-Lage Land Brandenburg

Maßgeblich für die Beurteilung der pandemischen Lage sind der Anteil freier betreibbarer Intensivbetten (unabhängig von der zugrundeliegenden Erkrankung), die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der Patientinnen und Patienten, die mit einer COVID-19-Erkrankung stationär in einem Krankenhaus behandelt werden, innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner) sowie die Zahl der COVID-19-Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern.

Die landesweite Sieben-7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz liegt aktuell bei 19,2 und überschreitet damit seit dem 25. November 2022 den Alarmwert von über 10 durchgängig (Corona-Ampel: Rot).

Der Anteil freier betreibbarer Intensivbetten liegt entsprechend den Meldungen der Brandenburger Krankenhäuser landesweit aktuell bei 11,9 Prozent (Alarmwert: kleiner 12 Prozent, Corona-Ampel: Rot).

Aktuell werden 868 Personen mit einer bestätigten COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt (kritischer Schwellenwert zur Lagebewertung: 1.000 Behandlungsfälle). Vor vier Wochen waren es 454 und vor zwei Wochen 610 Personen, die mit Corona stationär versorgt werden mussten.

Mehr Informationen auf dem Corona-Portal: https://corona.brandenburg.de