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KIKO gestartet: Kontaktstelle unterstützt Umsetzung der Istanbul-Konvention in Brandenburg

Frauenministerin Nonnemacher und Staatssekretärin Töpfer begrüßen das Team der neu eingerichteten zivilgesellschaftlichen Kontaktstelle

- Erschienen am 16.04.2024 - Presemitteilung 061/2024
Ministerin Ursula Nonnemacher und Staatssekretärin Dr. Antje Töpfer mit dem KIKO-Team.

Die neue „Kontaktstelle der zivilgesellschaftlichen Akteur*innen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Brandenburg“ (kurz: KIKO Brandenburg) ist eingerichtet und gestartet. Das Projekt wird vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz bis Ende 2025 mit jährlich 175.000 Euro gefördert. Frauenministerin Ursula Nonnemacher und Staatssekretärin Dr. Antje Töpfer begrüßten das KIKO-Team heute in Potsdam und wünschten ihnen für ihre Arbeit alles Gute und viel Erfolg.

Das Ziel der KIKO Brandenburg ist, die Gewaltschutzarbeit im Land Brandenburg und damit die Umsetzung der Menschenrechtskonvention als Querschnittsaufgabe weiter voranzubringen. Dafür werden sowohl regionale als auch landesweite Netzwerkformate geschaffen und unterstützt. Gezielte Öffentlichkeitsarbeit soll darüber hinaus für die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Brandenburg sensibilisieren und informieren. Träger der Kontaktstelle ist das Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser.

Frauenministerin Nonnemacher: „Im Land Brandenburg gibt es zahlreiche zivilgesellschaftliche und staatliche Akteurinnen und Akteure, die sich für die Umsetzung der Menschrechtskonvention engagieren. Mit der Einrichtung der KIKO Brandenburg wird eine neue Schnittstelle geschaffen, um dieses Engagement für einen umfassenden Gewaltschutz durch den Aufbau und die Unterstützung von regionalen Netzwerken zu bündeln.“

Alina Robben vom KIKO-Team sagte: „Als Kontaktstelle stehen wir der Zivilgesellschaft und den staatlichen Behörden als Vernetzungs- und Informationsstelle zur Verfügung. Die Akteur*innen im Bereich Gewaltschutz leisten einen enormen Beitrag zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Land. Die KIKO dient dabei der Koordinierung und Vernetzung vorhandener Expertise und bestehenden (Hilfs-)Strukturen, was gewinnbringend für alle Beteiligten sein kann.“

Hintergrund

Die Istanbul-Konvention ist das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“. Sie ist das erste internationale Abkommen, das einen umfassenden rechtlichen Rahmen zum Schutz von Frauen vor körperlicher, sexueller oder psychischer Gewalt schafft. Die Istanbul-Konvention enthält klare Forderungen und Handlungsanweisungen zu den Themen Gewaltprävention, Opferschutz, Strafverfolgung und Sanktionierung. 2018 ist die Istanbul-Konvention in Deutschland in Kraft getreten. Damit sind sowohl Bund als auch Länder gesetzlich verpflichtet, Frauen und ihre Kinder vor allen Formen von Gewalt zu schützen und diese zu verhindern bzw. zu beseitigen.

Die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Brandenburg ist ein erklärtes Ziel der Landesregierung. Der „Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder“ wurde im Januar dieses Jahres vom Kabinett beschlossen. Der Aktionsplan ist die Strategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Land Brandenburg und umfasst Empfehlungen für die kommenden Jahre sowie 68 ressortübergreifende Maßnahmen. Dazu gehört neben der Einrichtung einer Personalstelle zur Steuerung der Umsetzung der Istanbul-Konvention im Frauenministerium auch die Förderung der „Kontaktstelle der zivilgesellschaftlichen Akteur*innen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Land Brandenburg“.

Pressekontakt der KIKO
Alina Robben, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: robben@kiko-brandenburg.de
Telefon: +49 151 4201 3825
Internet: www.kiko-brandenburg.de