Nonnemacher eröffnet Fachtag zur Umsetzung der Istanbul-Konvention
„Istanbul goes Brandenburg: Jetzt!“
- Erschienen am - PresemitteilungAuf einem digitalen Fachtag tauschen sich heute mehr als 100 Teilnehmende, darunter viele Fachkräfte aus der Arbeit mit gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern sowie der Arbeit mit Tatpersonen über die konkrete Umsetzung der Istanbul-Konvention - dem internationalen Abkommen zum Schutz von Frauen vor körperlicher, sexueller oder psychischer Gewalt - im Land Brandenburg aus. Die Veranstaltung findet auf Einladung des Sozialministeriums (MSGIV) und des Netzwerks der brandenburgischen Frauenhäuser (NbF) statt.
In Vorträgen, Diskussionen und Workshops werden die Möglichkeiten und Notwendigkeiten erörtert, die sich aus der Istanbul-Konvention ergeben. Die Teilnehmenden kommen aus den Bereichen Opferschutz, frauenpolitische Interessensvertretungen, Flüchtlingsinitiativen, Prävention, Kommunalverwaltung, Polizei, Gerichtsbarkeit, Jugendamt, Fachberatung, und dem Gesundheitswesen.
Frauenministerin Ursula Nonnemacher: „Die Istanbul-Konvention ist der verpflichtende Kompass im Kampf gegen Gewalt und Diskriminierung, jetzt geht es darum, diesen Kompass konsequent zu nutzen. Grundvoraussetzung dafür ist Vernetzung und Zusammenarbeit, wie wir sie heute hier erleben. Zudem müssen wir Gewalt an Frauen systematisch bekämpfen, und sie als ein strukturelles Gewaltphänomen anerkennen. Wir müssen verinnerlichen, dass es sich um geschlechtsspezifische Gewalt handelt, die aus einem gesellschaftlichen Machtgefälle resultiert, wobei Frauen als Unterlegene angesehen werden.“
Michaela Rönnefahrt vom Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser: „Die Istanbul-Konvention benennt für längst bekannte Themen endlich neue Handlungsverpflichtungen. Mit dem Fachtag sitzen wichtige Akteur*innen an einem Tisch und arbeiten an der vorgesehenen Gesamtstrategie der Menschenrechtskonvention. Die Umsetzung ist unser aller Verantwortung und dies kann nur gelingen, wenn wir gemeinsam handeln. Dieser Fachtag heute setzt den Startschuss für Brandenburg.“
Gesprächsgrundlage für den heutigen Fachtag ist das vom MSGIV in Auftrag gegebene „Gutachten zur Weiterentwicklung des Landesaktionsplans zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder (LAP) – hin zu einer Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention“. Im Gutachten heißt es: „Eine große Herausforderung für die Umsetzung der Istanbul-Konvention stellt die Struktur Brandenburgs als Flächenland dar. Die empirischen Ergebnisse zeigen Brandenburger Regionen, die zu wenig Schutz-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für von Gewalt Betroffene zur Verfügung stellen (können). Besser ausgestattet sind größere Städte, insbesondere Potsdam. Hier liegt eine der großen Herausforderungen: Wie und mit welchem Aufwand können ALLE Gewaltopfer in einer Krisensituation mit Schutz- und Beratungsangeboten in allen Regionen der Fläche erreicht werden?“. Das Gutachten wurde als gedruckte Broschüre veröffentlicht und kann zudem kostenfrei auf der Internetseite des Ministeriums (Menüpunkt Publikationen) bestellt werden.
Das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ – auch bekannt als „Istanbul-Konvention“ – ist das erste internationale Abkommen, das einen umfassenden rechtlichen Rahmen zum Schutz von Frauen vor körperlicher, sexueller oder psychischer Gewalt schafft. Die Istanbul-Konvention enthält klare Forderungen und Handlungsanweisungen zu den Themen Gewaltprävention, Opferschutz, Strafverfolgung und Sanktionierung. 2018 ist die Istanbul-Konvention in Deutschland in Kraft getreten. Damit sind sowohl Bund als auch Länder gesetzlich verpflichtet, Frauen und ihre Kinder vor allen Formen von Gewalt zu schützen und diese zu verhindern bzw. zu beseitigen.
Die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Brandenburg ist ein erklärtes Ziel der Landesregierung. Dafür soll der neue Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder (LAP) im Herbst 2023 vom Kabinett verabschiedet werden.