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Tierheim-Förderrichtlinie bis 2025 verlängert

- Erschienen am 08.11.2023 - Presemitteilung 241/2023

Die Förderung von Tierheimen in Brandenburg wird um zwei Jahre bis Ende 2025 verlängert. Die neue Tierheimförderrichtlinie des Verbraucherschutzministeriums ist heute (08.11.) im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht. Die erste Tierheimförderrichtlinie trat am 1. Januar 2022 in Kraft und hatte zunächst eine zweijährige Laufzeit. Damit werden Tierheime bei Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls vom Land unterstützt. Dafür stehen pro Jahr 130.000 Euro zur Verfügung.

Mit der Fortschreibung der Richtlinie wird die Unterstützung des Tierschutzes fortgeführt. Im Zentrum steht die Verbesserung der Unterbringung von herrenlosen, ausgesetzten, zurückgelassenen oder verlorenen Fundtieren, Abgabetieren oder beschlagnahmten Tieren in gemeinnützigen Tierheimen. Unter Beteiligung des Landestierschutzverbandes wurde die Richtlinie weiterentwickelt.

Verbraucherschutzstaatssekretärin Dr. Antje Töpfer: „Tierheime sind von großer Bedeutung für den Tierschutz. Sie helfen zuverlässig Tieren, die ihr zu Hause verloren haben, und tragen somit maßgeblich dazu bei, Tierleid zu lindern. Diese wichtige, meist ehrenamtliche Arbeit verdient unseren Dank und unsere anhaltende finanzielle Unterstützung. Auch in Zeiten angespannter öffentlicher Kassen ist und bleibt Tierschutz ein wichtiges Anliegen.“

Die Zuwendung des Landes beträgt unverändert je Antragsteller und Maßnahme maximal 50.000 Euro pro Jahr und kann insbesondere für die Errichtung und die Erweiterung von Tierheimen und den damit zusammenhängenden Neu-, Aus- und Umbau oder Erwerb von Gebäuden, Ausrüstung und Ausstattung (zum Beispiel Zwinger, Käfige oder Geräte) gewährt werden.

Die Förderung können als gemeinnützig anerkannte Tierschutzorganisationen (eingetragene Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung und gemeinnützige Aktiengesellschaften) erhalten, die Tierheime oder tierheimähnliche Einrichtungen im Land Brandenburg betreiben.

Anträge auf Zuwendungen für das Jahr 2024 sind bis spätestens 30. November 2023 zu stellen. Für die Bearbeitung der Anträge ist das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) zuständig.

Das Amtsblatt, indem die Tierheimförderrichtlinie verkündet wurde, ist unter folgender Adresse im Internet verfügbar: https://bravors.brandenburg.de/sixcms/media.php/76/Amtsblatt%2044_23.pdf