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Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen: Gutachten zur Umsetzung der Istanbul-Konvention vorgestellt

Fachgremium startet im Oktober – Fachtag am 10. November

- Erschienen am 08.09.2021 - Presemitteilung 499/2021

Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder entschlossen bekämpfen: Das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (sogenannte Istanbul-Konvention) soll in Brandenburg umgesetzt werden. Das ist ein erklärtes Ziel der Landesregierung. Dafür wurde im Auftrag des Sozialministeriums ein „Gutachten zur Weiterentwicklung des Landesaktionsplans zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder (LAP) – hin zu einer Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention“ von Wissenschaftlerinnen der Hochschule Nordhausen erstellt. Sozialministerin Ursula Nonnemacher hat dieses Gutachten im Kabinett bereits am 31. August 2021 vorgestellt, heute (8. September 2021) fand im Landtag Brandenburg im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz zum ersten Mal ein öffentliches Fachgespräch dazu statt.

Sozialministerin Ursula Nonnemacher sagte heute in Potsdam: „Wir müssen Frauen und ihre Kinder besser vor Gewalt schützen. Gewalt gegen Frauen ist kein individuelles, sondern ein gesellschaftliches Problem! Ein gewaltfreies Leben ist ein Grundrecht. Für viele Frauen und Kinder in unserer Gesellschaft ist das allerdings immer noch keine Selbstverständlichkeit. Die Istanbul-Konvention ist für uns ein unabdingbarer Kompass, um den Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt und Diskriminierung fortzusetzen und zu intensivieren. Wir werden die Istanbul-Konvention in Brandenburg entschlossen umsetzen. Das jetzt vorliegende Gutachten soll als Diskussionsgrundlage der weiteren fachlichen Befassung mit der Istanbul-Konvention dienen. Es liefert Handlungsempfehlungen für die Entwicklung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihren Kindern, die wir jetzt in einem breiten Partizipationsprozesses auswerten.“

Im Oktober 2021 soll ein Fachgremium unter Federführung des Sozialministeriums seine Arbeit aufnehmen und die Weiterentwicklung des Landesaktionsplans im Sinne der Konvention begleiten. Bis dahin soll das Gutachten auch als gedruckte Broschüre vorliegen. Eine öffentlichkeitswirksame und landesweite Befassung ist im Rahmen eines Fachtages am 10. November 2021 geplant. Ziel ist es, dass der neue Landesaktionsplan im Herbst 2023 vom Kabinett verabschiedet wird.

Das Ausmaß der Gewalt gegen Frauen kann nur durch strukturelle Ursachen erklärt werden. Daher hat der Europarat 2011 eine Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen als völkerrechtlichen Vertrag ausgefertigt, der 2014 in Kraft trat. Es ist das erste internationale Abkommen, das einen umfassenden rechtlichen Rahmen zum Schutz von Frauen vor körperlicher, sexueller oder psychischer Gewalt schafft. Die Istanbul-Konvention enthält klare Forderungen und Handlungsanweisungen zu den Themen Gewaltprävention, Opferschutz, Strafverfolgung und vernetztem Handeln. 2018 ist die Istanbul-Konvention in Deutschland in Kraft getreten.

Ministerin Nonnemacher: „Die Istanbul-Konvention ist die stärkste rechtliche Grundlage zur Abschaffung von Gewalt gegen Frauen, die es in Deutschland gibt. Deutschland ist verpflichtet, alle erforderlichen politischen und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, um Gewalt zu verhindern, vor weiteren Gewalttaten zu schützen und Gewaltausübung zu sanktionieren. Die Umsetzung der Istanbul-Konvention setzt aber nicht nur den unbedingten politischen Willen auf allen staatlichen Handlungsebenen voraus, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu bekämpfen, sondern auch ein Verständnis für die strukturelle geschlechtsspezifische Gewaltbetroffenheit von Frauen.“

Auch das Lagebild der Brandenburger Polizei bestätigt ein strukturelles Gewaltphänomen gegenüber Frauen. Im Kontext häuslicher Gewalt wird eine Vielzahl von Straftaten erfasst. Insgesamt sind 77 Prozent der Tatpersonen männlich und 72 Prozent der Opfer sind weiblich. Bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind die Betroffenen sogar zu 90 Prozent weiblich (Quelle: Landeskriminalamt: Lagedarstellung Häusliche Gewalt im Land Brandenburg 2019).

Im Gutachten heißt es: „Eine große Herausforderung für die Umsetzung der Istanbul-Konvention stellt die Struktur Brandenburgs als Flächenland dar. Die empirischen Ergebnisse zeigen Brandenburger Regionen, die zu wenig Schutz-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für von Gewalt Betroffene zur Verfügung stellen (können). Besser ausgestattet sind größere Städte, insbesondere Potsdam. Hier liegt eine der großen Herausforderungen: Wie und mit welchem Aufwand können ALLE Gewaltopfer in einer Krisensituation mit Schutz- und Beratungsangeboten in allen Regionen der Fläche erreicht werden?“

Die gelungene Umsetzung der Istanbul-Konvention im Land Brandenburg orientiert sich laut dem Gutachten an folgenden Fragestellungen:

  • Wie kann eine politische Selbstverpflichtung aller staatlichen Ebenen zur gemeinsamen Umsetzung der Istanbul-Konvention erlangt werden?
  • Wie können alle notwendigen schützenden, unterstützenden und präventiven Angebote in die Fläche gebracht werden?
  • Wie können alle Betroffenen den Zugang zu den schützenden, unterstützenden, präventiven und gesundheitlichen Angeboten erhalten und insbesondere vulnerable, besonders schutzbedürftige Menschen niederschwellig und barrierefrei erreicht werden?